Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume des damals 18-jährigen Tristan K. im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung wurden neben einer umgebauten Gaswaffe, mit der Geschosse abgefeuert werden konnten, auch ein 3D-Drucker sichergestellt. Damit hatte der Schüler bereits Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt. Für die Waffenproduktion habe er mehrere Bunker anlegen wollen. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Außerdem war Tristan K. bei einem Gründungstreffen einer rechtsextremen Gruppierung in Zwickau im Sommer 2023 anwesend, an dem auch drei ehemalige Mitglieder der verbotenen Gruppe Nordadler teilnahmen. Tristan K. befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Am 4. Februar 2025 wurde K. vor dem Landgericht Limburg zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidiung kündigte an, Revision einlegen zu wollen.
Am 4. Februar 2025 wurde Tristan K. u. a. nach §89a StGB zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.