Your browser does not support the <video> tag

roter Hintergrund
Icon

2024
19-Jähriger

Ermittlung
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan konkret
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall

Beschreibung

Am 14. Februar 2025 wurde in der Schweiz ein 19-Jähriger festgenommen, der zuvor in Halle gelebt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch eine funktionsfähige Schusswaffe sichergestellt. Der Beschuldigte soll einen Anschlag auf die Synagoge in Halle geplant haben und die Tat zwischen Juli 2024 und und Feburar 2025 in einer Telegram-Chatgruppe angekündigt haben. Dazu soll er sich im Februar 2025 die aufgefundene Langwaffe zugelegt haben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Tatausführung habe noch nicht vorgelegen. Der Beschuldigte wurde am 22. April 2025 nach Deutschland überführt. Gegen ihn wird derzeit noch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des unerlaubten Schusswaffenbesitzes ermittelt. Weil bisher wenige Informationen zu dem Fall bekannt sind, aber die bekannten Informationen den Kritierien zur Aufnahme in die Datenbank entsprechen, wird der Fall als Verdachtsfall geführt.

Aktueller Stand

Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten laufen derzeit noch. Eine Anklageerhebung steht aus.

Aktualisiert am: 29.04.2025
Verwandte Fälle
roter Hintergrund
Icon
2024
Rüdiger S.
Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Softair-Sturmgewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden eine Kofferbombe und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Am 7. Januar 2025 begann vor dem Landgericht Halle der Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft S. vor, dass er mit einer Kofferbombe möglichste viele Menschen, „insbesondere ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe“ habe töten wollen. Zudem habe er weitere Waffen herstellen wollen. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Am 4. Februar 2025 wurde Rüdiger S. vom Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat freigesprochen. Trotz dessen, dass bei der Durchsuchung „sehr starke, rechtsradikale, rassistische Inhalte“ gefunden wurden, habe es sich bei der Kofferbombe lediglich um einen „Koffer mit einem Böller“ gehandelt, der nicht geeignet gewesen sei, einen Menschen zu töten. S. wurde unter anderem wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Auch wenn das Schadenspotenzial des Sprengsatzes als überschaubar angesehen wird, wird dieser Fall weiterhin als Verdachtsfall geführt, da eine Tatplanung aufgrund unzureichnender öffentlicher Erkenntnisse nicht ausgeschlossen werden kann. Die Hinweise zu seiner rechtsextremen Einstellung, der Einsatz von illegalen Sprengkörpern und die rassistischen Drohungen anderen gegenüber, begründen nach den vorliegenden Kriterien dieser Datenbank eine weitere Einstufung als Verdachtsfall.
Freigesprochen
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2024
19-Jähriger
Am 14. Februar 2025 wurde in der Schweiz ein 19-Jähriger festgenommen, der zuvor in Halle gelebt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch eine funktionsfähige Schusswaffe sichergestellt. Der Beschuldigte soll einen Anschlag auf die Synagoge in Halle geplant haben und die Tat zwischen Juli 2024 und und Feburar 2025 in einer Telegram-Chatgruppe angekündigt haben. Dazu soll er sich im Februar 2025 die aufgefundene Langwaffe zugelegt haben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Tatausführung habe noch nicht vorgelegen. Der Beschuldigte wurde am 22. April 2025 nach Deutschland überführt. Gegen ihn wird derzeit noch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des unerlaubten Schusswaffenbesitzes ermittelt. Weil bisher wenige Informationen zu dem Fall bekannt sind, aber die bekannten Informationen den Kritierien zur Aufnahme in die Datenbank entsprechen, wird der Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan konkret
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2023
Tristan K.
Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume des damals 18-jährigen Tristan K. im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung wurden neben einer umgebauten Gaswaffe, mit der Geschosse abgefeuert werden konnten, auch ein 3D-Drucker sichergestellt. Damit hatte der Schüler bereits Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt. Für die Waffenproduktion habe er mehrere Bunker anlegen wollen. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Außerdem war Tristan K. bei einem Gründungstreffen einer rechtsextremen Gruppierung in Zwickau im Sommer 2023 anwesend, an dem auch drei ehemalige Mitglieder der verbotenen Gruppe Nordadler teilnahmen. Tristan K. befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Am 4. Februar 2025 wurde K. vor dem Landgericht Limburg zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidiung kündigte an, Revision einlegen zu wollen.
Verurteilt
Hessen
Rechtsextremismus
Antisemitismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)