Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Softair-Sturmgewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden eine Kofferbombe und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Am 7. Januar 2025 begann vor dem Landgericht Halle der Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft S. vor, dass er mit einer Kofferbombe möglichste viele Menschen, „insbesondere ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe“ habe töten wollen. Zudem habe er weitere Waffen herstellen wollen. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Am 4. Februar 2025 wurde Rüdiger S. vom Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat freigesprochen. Trotz dessen, dass bei der Durchsuchung „sehr starke, rechtsradikale, rassistische Inhalte“ gefunden wurden, habe es sich bei der Kofferbombe lediglich um einen „Koffer mit einem Böller“ gehandelt, der nicht geeignet gewesen sei, einen Menschen zu töten. S. wurde unter anderem wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Auch wenn das Schadenspotenzial des Sprengsatzes als überschaubar angesehen wird, wird dieser Fall weiterhin als Verdachtsfall geführt, da eine Tatplanung aufgrund unzureichnender öffentlicher Erkenntnisse nicht ausgeschlossen werden kann. Die Hinweise zu seiner rechtsextremen Einstellung, der Einsatz von illegalen Sprengkörpern und die rassistischen Drohungen anderen gegenüber, begründen nach den vorliegenden Kriterien dieser Datenbank eine weitere Einstufung als Verdachtsfall.
Am 4. Februar 2025 wurde Rüdiger S. vom Landgericht Halle vom Vorwurf nach §89a StGB freigesprochen. Wegen anderer Verstöße wurde S. zu einem Jahr Haft verurteilt.