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2020
Sächsische Separatisten

Ermittlung
Sachsen
Rechtsextremismus
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
15 Personen
Ermittlungen (§ 129a)
Verdachtsfall

Beschreibung

Am 5. November 2024 durchsuchten Einsatzkräfte in Deutschland, Österreich und Polen 20 Objekte. Die Ermittlungen richten sich gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe „Sächsische Separatisten“, die nach Einschätzung der Generalbundesanwaltschaft aus 15-20 Mitgliedern bestehen soll. Erste Hinweise auf die Gruppe kamen vom FBI, das in Chats mit einem der Gruppenmitglieder von den Plänen erfuhr. Acht Personen im Alter zwischen 21 und 25 Jahren wurden festgenommen. Sieben der Beschuldigten hatten Veranstaltungen der AfD besucht, vier der Festgenommenen waren Mitglieder der AfD oder „Jungen Alternative“. Drei davon waren als AfD-Politiker aktiv, darunter der AfD-Fraktionschef im Grimmaer Stadtrat Kurt Hättasch sowie die Lokalpolitiker Kevin Richter und Hans-Georg Pförtsch. Alle drei waren bereits zuvor in rechtsextremen Strukturen aktiv. Hans-Georg Pförtsch habe sich bereits 2018 im Umfeld der rechtsextremen und mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung Knockout 51 bewegt. Kevin Richter hat zudem für ein Immobilie 100.000 Euro von dem ex-CDU-Politiker Peter Kurth erhalten, der bereits in der Vergangenheit durch seine Finanzierung rechtsextremer Projekte aufgefallen ist. Hättasch und Richter hatten zuvor für den AfD-Landtagsabgeordneten Alexander Wiesner gearbeitet. Sieben weitere Beschuldigte sind auf freiem Fuß. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der Gruppe vor, dass sie sich auf einen „Tag X“ vorbereitet habe, an dem sie sich „mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern erobern [möchte], um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten“. Dazu habe sie „notfalls durch ethnische Säuberungen“ Menschen aus der Gegend entfernen wollen. Laut eines Medienberichts habe der mutmaßliche Anführer der Gruppe, Jörg Schimanek, von einem „Holocaust“ geredet, mit dem Ostdeutschland von vermeintlichen Einwander:innen gesäubert werden müsse. Die Gruppe habe wiederholt paramilitärische Trainngs absolviert, sich im Umgang mit Waffen geschult und militärische Ausrüstungsgegenstände zugelegt. Zudem seien bei den Durchsuchungen unter anderem nicht registrierte Schusswaffen, zugehörige Munition und Patronen für Kalaschnikow-Sturmgewehre sowie Schalldämpfer sichergestellt worden. Darüber hinaus sollen Mitglieder der Gruppe in militant akzelerationistischen Netzwerken aktiv gewesen sein. So habe Schimanek sich gegenüber Vertrauten als Rekrutierer der „National Socialist Brotherhood“ ausgegeben, welche als Ableger der rechtsterroristischen „Atomwaffen Division“ gilt. Im Gespräch mit Mitgliedern habe Schimanek von einem Massenmord an Jüd:innen und einem „weißen Dschihad“ geträumt. Ein bekannter US-amerikanischer Rechtsextremer soll sich zudem mit der Gruppe getroffen und für sie mutmaßlich den Bundestag nach Sicherheitslücken ausgespäht haben. Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz sollen der Gruppe junge Rechtsextreme angehören, die sich in einer Onlineszene bewegten, in der rechtsterroristische Anschläge glorifiziert werden. Weil die bisherigen Informationen noch keine eindeutige Einordnung ermöglichen, wird dieser Fall bisher als Verdachtsfall geführt.

Aktueller Stand

Der aktuelle Stand ist unbekannt.

Aktualisiert am: 21.01.2025
Verwandte Fälle
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2024
Rüdiger S.
Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Softair-Sturmgewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden eine Kofferbombe und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Am 7. Januar 2025 begann vor dem Landgericht Halle der Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft S. vor, dass er mit einer Kofferbombe möglichste viele Menschen, „insbesondere ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe“ habe töten wollen. Zudem habe er weitere Waffen herstellen wollen. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Am 4. Februar 2025 wurde Rüdiger S. vom Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat freigesprochen. Trotz dessen, dass bei der Durchsuchung „sehr starke, rechtsradikale, rassistische Inhalte“ gefunden wurden, habe es sich bei der Kofferbombe lediglich um einen „Koffer mit einem Böller“ gehandelt, der nicht geeignet gewesen sei, einen Menschen zu töten. S. wurde unter anderem wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Auch wenn das Schadenspotenzial des Sprengsatzes als überschaubar angesehen wird, wird dieser Fall weiterhin als Verdachtsfall geführt, da eine Tatplanung aufgrund unzureichnender öffentlicher Erkenntnisse nicht ausgeschlossen werden kann. Die Hinweise zu seiner rechtsextremen Einstellung, der Einsatz von illegalen Sprengkörpern und die rassistischen Drohungen anderen gegenüber, begründen nach den vorliegenden Kriterien dieser Datenbank eine weitere Einstufung als Verdachtsfall.
Freigesprochen
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2023
13-Jähriger
Ende August 2023 durchsuchte die Polizei das Zimmer eines 13-Jährigen in Köln. Der Schüler hatte bei Telegram eine Chatgruppe mit dem Namen „Feuerkrieg Division“ erstellt. Darin äußerte er seine Terrorfantasien und stellte Waffen- und Sprengstoffanleitungen zur Verfügung. Bei der Durchsuchung fand die Polizei Stoffe, aus denen der 13-Jährige einen Sprengsatz hätte herstellen wollen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war mit dem Fall befasst. Weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Er wurde vorerst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Eingestellt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
roter Hintergrund
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2023
Tristan K.
Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume des damals 18-jährigen Tristan K. im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung wurden neben einer umgebauten Gaswaffe, mit der Geschosse abgefeuert werden konnten, auch ein 3D-Drucker sichergestellt. Damit hatte der Schüler bereits Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt. Für die Waffenproduktion habe er mehrere Bunker anlegen wollen. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Außerdem war Tristan K. bei einem Gründungstreffen einer rechtsextremen Gruppierung in Zwickau im Sommer 2023 anwesend, an dem auch drei ehemalige Mitglieder der verbotenen Gruppe Nordadler teilnahmen. Tristan K. befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Am 4. Februar 2025 wurde K. vor dem Landgericht Limburg zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidiung kündigte an, Revision einlegen zu wollen.
Verurteilt
Hessen
Rechtsextremismus
Antisemitismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)