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2020
Sächsische Separatisten

Ermittlung
Sachsen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
15 Personen
Ermittlungen (§ 129a)
Verdachtsfall

Beschreibung

Am 5. November 2024 durchsuchten Einsatzkräfte in Deutschland, Österreich und Polen 20 Objekte. Die Ermittlungen richten sich gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe „Sächsische Separatisten“, die nach Einschätzung der Generalbundesanwaltschaft aus 15-20 Mitgliedern bestehen soll. Erste Hinweise auf die Gruppe kamen vom FBI, das in Chats mit einem der Gruppenmitglieder von den Plänen erfuhr. Acht Personen im Alter zwischen 21 und 25 Jahren wurden festgenommen. Drei der Festgenommenen sind AfD-Politiker, darunter der AfD-Fraktionschef im Grimmaer Stadtrat Kurt Hättasch sowie die Lokalpolitiker Kevin Richter und Hans-Georg Pförtsch. Alle drei waren bereits zuvor in rechtsextremen Strukturen aktiv. Hans-Georg Pförtsch habe sich bereits 2018 im Umfeld der rechtsextremen und mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung Knockout 51 bewegt. Kevin Richter hat zudem für ein Immobilie 100.000 Euro von dem ex-CDU-Politiker Peter Kurth erhalten, der bereits in der Vergangenheit durch seine Finanzierung rechtsextremer Projekte aufgefallen ist. Sieben weitere Beschuldigte sind auf freiem Fuß. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der Gruppe vor, dass sie sich auf einen „Tag X“ vorbereitet habe, an dem sie sich „mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern erobern [möchte], um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten“. Dazu habe sie „notfalls durch ethnische Säuberungen“ Menschen aus der Gegend entfernen wollen. Laut eines Medienberichts habe der mutmaßliche Anführer der Gruppe, Jörg S., von einem „Holocaust“ geredet, mit dem Ostdeutschland von vermeintlichen Einwander:innen gesäubert werden müsse. Die Gruppe habe wiederholt paramilitärische Trainngs absolviert, sich im Umgang mit Waffen geschult und militärische Ausrüstungsgegenstände zugelegt. Zudem seien bei den Durchsuchungen unter anderem nicht registrierte Schusswaffen, zugehörige Munition und Patronen für Kalaschnikow-Sturmgewehre sowie Schalldämpfer sichergestellt worden. Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz sollen der Gruppe auch junge Rechtsextreme angehören, die sich in einer Onlineszene bewegen, in der rechtsterroristische Anschläge wie der von Oslo/Utøya 2011 glorifiziert werden. Weil die bisherigen Informationen noch keine eindeutige Einordnung ermöglichen, wird dieser Fall bisher als Verdachtsfall geführt.

Aktueller Stand

Der aktuelle Stand ist unbekannt.

Aktualisiert am: 12.11.2024
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2024
Rüdiger S.
Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Spielzeuggewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden ein zündfähiger Sprengsatz und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Nach ersten Erkenntnissen gehen die Ermittler:innen davon aus, dass der Beschuldigte den Sprengsatz in der Öffentlichkeit zünden und gezielt Menschen habe töten wollen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Aufgrund der bisher noch unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
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2023
Tristan K.
Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume des damals 18-jährigen Tristan K. im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung wurden neben einer umgebauten Gaswaffe, mit der Geschosse abgefeuert werden konnten, auch ein 3D-Drucker sichergestellt. Damit hatte der Schüler bereits Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt. Für die Waffenproduktion habe er mehrere Bunker anlegen wollen. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Außerdem war Tristan K. bei einem Gründungstreffen einer rechtsextremen Gruppierung in Zwickau im Sommer 2023 anwesend, an dem auch drei ehemalige Mitglieder der verbotenen Gruppe Nordadler teilnahmen. Tristan K. befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Am 3. Juli 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage vor dem Jugendschöffengericht des Amgsgerichts Limburg unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Seit dem 18. September 2024 läuft der Prozess gegen den 19-Jährigen.
Anklage
Hessen
Rechtsextremismus
Antisemitismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
roter Hintergrund
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2023
26-jähriger Frankfurter
Am 14. April 2023 durchsuchten Ermittler:innen vier Objekte in Frankfurt und stellten eine „Vielzahl potenzieller Sprengmittel, Schusswaffen und Munition“ sicher. Darunter befand sich unter anderem eine vollautomatische Maschinenpistole und eine Fliegerbombe mit einer Wirkladung von etwa 68 Kilogramm TNT-Gemisch. Die drei 19 bis 26 Jahre alten Männer wurden beschuldigt, „Überbleibsel des Zweiten Weltkriegs in Form von Waffen und Munition“ wieder gebrauchsfähig machen zu wollen, um sie dann zu verkaufen. Am 4. April 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den bei der Festnahme 26-jährigen Beschuldigten Anklage, wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Er soll „aus einer rechtsradikalen Gesinnung den Sturz der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ geplant haben. Dazu habe er sich auf den „Tag X“ vorbereitet, an dem er laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorhabe „unliebsame Personengruppen, zu welchen er insbesondere Muslime, Juden, Grünen-Politiker sowie der LGBTQ-Bewegung angehörende Personen zähle“ auch mit tödlicher Waffengewalt bekämpfen wolle. Am 14. Mai 2024 startete der Prozess gegen den mittlerweile 27-Jährigen vor dem Frankfurter Landgericht. Ihm wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Während der Verhandlung gab der Angeklagte ein weiteres Munitionslager preis, welches kurz darauf von der Polizei kontrolliert gesprengt wurde.
Anklage
Hessen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verdachtsfall