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2019
Knockout 51

Verurteilt
Thüringen
Hessen
Neonazismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
16 Personen
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129)
Verurteilung (§ 129)

Beschreibung

Am 6. April 2022 fanden bei 50 Beschuldigten der rechtsextremen Szene Durchsuchungen statt. Darunter waren auch vier Mitglieder der Eisenacher Neonazikampfsportgruppe „Knockout 51“. Gegen die vier Angeklagten Leon R., Maximilian A., Eric K. und Bastian A. erhob die Generalbundesanwaltschaft am 2. Mai 2023 Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung. Spätestens 2019 habe sich die Gruppe gegründet mit dem Ziel, Körperverletzungen gegen politische Gegner:innen, Polizist:innen oder anderweitig „bekämpfenswerte“ Menschen zu begehen. Der Generalbundesanwalt war davon überzeugt, dass spätestens seit April 2021 „das Ziel der Vereinigung auf die Tötung von Personen der linksextremen Szene“ ausgerichtet gewesen sei. Die Gruppenmitglieder verfügen über langjährige Erfahrungen in militanten neonazistischen Gruppierungen in Thüringen, in denen sie auch aktiv waren, und ihnen wurden zahlreiche Gewalttaten zur Last gelegt. Leon R., der unter anderem Schießtrainings in Tschechien besuchte und sich auch für den Straßenkampf bewaffnete[1], wird als Rädelsführer der Gruppe angesehen. Der Thüringer Neonazi stand bereits 2019 aufgrund eines Datenleaks[2] der Neonaziplattform „Iron March“ im Fokus von Medienrecherchen, die seine Kontaktaufnahme zu US-amerikanischen Mitgliedern der „Atomwaffen Division“ aufdeckten und in Verbindung mit dem 2018 entstandenen Propagandavideo der „Atomwaffen Division Deutschland“ (AWDD) bringen. Die AWDD verteilte zudem Flugblätter in Bibliotheken und schickte Drohschreiben an Politiker:innen. Der 3. Strafsenat ließ die Anklage gegen die vier Angeklagten allerdings nur eingeschränkt zu und ordnete „Knockout 51“ lediglich als kriminelle, nicht als terroristische Vereinigung ein. Der Prozess startete am 21. August 2023 vor dem Oberlandesgericht Jena. Am 29. November 2023 durchsuchten Einsatzkräfte weitere Gebäude in Eisenach, Jena und Osthessen. Ermittelt wird gegen zwölf Beschuldigte im Alter zwischen 16 bis 59 Jahren, die Mitglieder oder Unterstützer von „Knockout 51“ sein sollen. Darunter befindet sich auch ein 21-Jähriger, der aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wurde. Am 14. Dezember wurden Kevin N. aus Erfurt sowie „Die Heimat“-Landeschef Patrick Wieschke und Marvin W. aus Eisenach im Zusammenhang mit „Knockout 51“ festgenommen. Ihnen werden die Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Kevin N. gilt zudem als Rädelsführer. Er soll Mitglieder und Anwärter mit rechtsextremer Ideologie geschult haben. Sowohl N. als auch Marvin W. sollten laut Generalstaatsanwaltschaft an einem mutmaßlich tödlichen Angriff 2021 in Erfurt beteiligt werden, bei dem N. den Angriff absichern und bei Bedarf Verstärkung anfordern und W. ein Auto in die Opfer steuern sollte. Die Tat konnte nicht wie geplant ausgeführt werden, weil sich die Zielpersonen nicht auf die Provokationen der Rechtsextremen einließen. Der erste Prozess gegen vier Mitglieder von„Knockout 51“ endete am 1. Juli 2024. Alle Angeklagten wurden unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und zahlreichen Gewalttaten zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

[1] Leon R. baute sich eine Deko-Waffe scharf um und versuchte sich mit einem 3D-Drucker eine halbautomatische Maschinenpistole herzustellen.

[2] Medienrecherchen deuten auch darauf hin, dass sich R. über verschiedene Onlinenetzwerke international mit Neonazis vernetzte und sich fachkundig in Foren über Sprengstoffherstellung austauschte.

Aktueller Stand

Am 1. Juli 2024 wurden Leon R. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, Bastian A. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, Maximilian A. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten und Eric K. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten u.a. nach §129 StGB verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft R.s in der rechtsterroristischen „Atomwaffen Division Deutschland“ wird weiter ermittelt.

Aktualisiert am: 2. Juli 2024
Verwandte Fälle
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2022
Neue Stärke Partei
Am 22. November 2022 fanden Durchsuchungen in acht Objekten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Den fünf Beschuldigten wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Sie sollen vorgehabt haben, sich in Osteuropa mit Waffen einzudecken, um sich für einen sogenannten „Tag X“ vorzubereiten. Einzelne Beschuldigte sind in der neonazistischen Kleinstpartei „Neue Stärke Partei“ aktiv gewesen oder bewegten sich in deren Umfeld. Eine Anklageerhebung ist bisher nicht bekannt. Aufgrund der unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Baden-Württemberg
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
5 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2020
Familie F.
Am 27. Februar 2021 wurde bei dem 22-jährigen Bundeswehrsoldaten Tim F. in Glashütten ein großes Waffenarsenal gefunden, das Dutzende Schusswaffen, darunter halb automatische Pistolen, Granaten, Sprengstoff, Zünder, sowie großen Mengen Munition umfasste. Vorausgegangen waren Hinweise der Ex-Freundin, die ihn wegen Gewalttätigkeiten angezeigt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch ein rassistisches und antisemitisches Pamphlet zur Frage des „Bürgerkrieges gegen den Vernichtungskrieg der Juden“ entdeckt, das F. im Februar 2016 verfasst haben soll. Auch Google-Maps-Ausdrucke mit dem Reichstagsgebäude mit taktischen Symbolen für eine „Operation Fuchsbau“ wurden gefunden. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt habe der 22-Jährige spätestens ab 2020 geplant, eine „Kampforganisation nach nationalsozialistischem Vorbild“ aufzubauen, um „Deutschland und später die ganze Welt unter Einsatz von Waffen und Sprengmitteln zu erobern“. Diese Gebiete sollten daraufhin von Migrant:innen und Geflüchteten „gesäubert“ und Gefangene „medienwirksam eliminiert“ werden. Am 25. März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Mitbeschuldigt sind ebenfalls der 21-jährige Bruder und der 64-jährige Vater von F., denen Beihilfe zur Last gelegt wird. Sie sollen in die Pläne eingeweiht gewesen sein und diese unterstützt haben. Die Ex-Freundin äußerte vor Gericht, dass F. sich auch in der Kaserne mit anderen Kameraden unterhalten habe, wie man in den Bundestag eindringen und Politiker:innen töten könne, und in Telegram-Gruppen vernetzt war. In der Untersuchungshaft verfasste er ein Schriftstück mit dem Titel „Deutschland, es ist fünf vor zwölf“, in dem er seine Pläne zum Aufbau einer Truppe nach seiner Freilassung aufschrieb und eine Namensliste anfertigte. Der Prozess begann Ende Juni 2023 und am 29. September 2023 wurde Tim F. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sein Vater zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft sowie sein Bruder zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe unter anderem wegen Beihilfe verurteilt.
Verurteilt
Hessen
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
3 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
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2019
Susanne G.
Im März 2020 wurde die Wohnung der Heilpraktikerin Susanne G. aus Diepersdorf durchsucht. Die Bundesanwaltschaft warf ihr die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Am 30. Juli 2021 wurde sie deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sie hatte in den Jahren 2019 und 2020 Drohungen mit scharfen Patronen an Lokalpolitiker, die türkische Gemeinde und Flüchtlingsinitiativen verschickt. Zudem baute sie Brandsätze, von denen das Gericht überzeugt ist, dass sie diese einsetzen wollte. G. war bis März 2020 Mitglied der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ und bewegte sich im engeren Umfeld von Rockermilieu („Gremium MC“) und NSU-nahen[1] Neonazistrukturen. <br/><br/>[1] G. engagierte sich in der „Gefangenenhilfe“, durch die sie im intensiven Briefkontakt mit den NSU-Helfern Ralf Wohlleben und André Eminger stand, die sie später auch privat besuchte. Wohlleben nannte sie etwa „Susl mit den Zauberhänden“ (vgl.: https://www.sueddeutsche.de/politik/terror-prozess-muenchen-olg-urteil-susanne-g-1.5368028).
Verurteilt
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)