Am 6. April 2022 fanden bei 50 Beschuldigten der rechtsextremen Szene Durchsuchungen statt. Darunter waren auch vier Mitglieder der Eisenacher Neonazikampfsportgruppe „Knockout 51“. Gegen die vier Angeklagten Leon R., Maximilian A., Eric K. und Bastian A. erhob die Generalbundesanwaltschaft am 2. Mai 2023 Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung. Spätestens 2019 habe sich die Gruppe gegründet mit dem Ziel, Körperverletzungen gegen politische Gegner:innen, Polizist:innen oder anderweitig „bekämpfenswerte“ Menschen zu begehen. Der Generalbundesanwalt war davon überzeugt, dass spätestens seit April 2021 „das Ziel der Vereinigung auf die Tötung von Personen der linksextremen Szene“ ausgerichtet gewesen sei. Die Gruppenmitglieder verfügen über langjährige Erfahrungen in militanten neonazistischen Gruppierungen in Thüringen, in denen sie auch aktiv waren, und ihnen wurden zahlreiche Gewalttaten zur Last gelegt. Leon R., der unter anderem Schießtrainings in Tschechien besuchte und sich auch für den Straßenkampf bewaffnete[1], wird als Rädelsführer der Gruppe angesehen. Der Thüringer Neonazi stand bereits 2019 aufgrund eines Datenleaks[2] der Neonaziplattform „Iron March“ im Fokus von Medienrecherchen, die seine Kontaktaufnahme zu US-amerikanischen Mitgliedern der „Atomwaffen Division“ aufdeckten und in Verbindung mit dem 2018 entstandenen Propagandavideo der „Atomwaffen Division Deutschland“ (AWDD) bringen. Die AWDD verteilte zudem Flugblätter in Bibliotheken und schickte Drohschreiben an Politiker:innen. Der 3. Strafsenat ließ die Anklage gegen die vier Angeklagten allerdings nur eingeschränkt zu und ordnete „Knockout 51“ lediglich als kriminelle, nicht als terroristische Vereinigung ein. Der Prozess startete am 21. August 2023 vor dem Oberlandesgericht Jena. Am 29. November 2023 durchsuchten Einsatzkräfte weitere Gebäude in Eisenach, Jena und Osthessen. Ermittelt wird gegen zwölf Beschuldigte im Alter zwischen 16 bis 59 Jahren, die Mitglieder oder Unterstützer von „Knockout 51“ sein sollen. Darunter befindet sich auch ein 21-Jähriger, der aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wurde. Zudem wird gegen fünf Polizeibeamte und einen ehemaligen ermittelt. Einer der inzwischen aus dem Dienst entfernten Beamten wird der Mitgliedschaft in der Gruppe verdächtigt, die anderen sollen Dienstgeheimnisse weitergebeben haben. Am 14. Dezember 2023 wurden Kevin N. aus Erfurt sowie „Die Heimat“-Landeschef Patrick Wieschke und Marvin W. aus Eisenach im Zusammenhang mit „Knockout 51“ festgenommen. Am 6. September 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen die drei. Ihnen werden die Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Kevin N. gilt zudem als Rädelsführer. Er soll Mitglieder und Anwärter mit rechtsextremer Ideologie geschult haben. Sowohl N. als auch Marvin W. sollten laut Generalstaatsanwaltschaft an einem mutmaßlich tödlichen Angriff 2021 in Erfurt beteiligt werden, bei dem N. den Angriff absichern und bei Bedarf Verstärkung anfordern und W. ein Auto in die Opfer steuern sollte. Die Tat konnte nicht wie geplant ausgeführt werden, weil sich die Zielpersonen nicht auf die Provokationen der Rechtsextremen einließen. Der erste Prozess gegen vier Mitglieder von „Knockout 51“ endete am 1. Juli 2024. Alle Angeklagten wurden unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und zahlreichen Gewalttaten zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Am 18. Oktober 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zudem gegen zwei Mitglieder von „Knockout 51“ Anklage wegen des Angriffs auf das jüdische Restaurant „Schalom“ und dessen Wirt im Zuge der Hetzjagden im August 2018.
[1] Leon R. baute sich eine Deko-Waffe scharf um und versuchte sich mit einem 3D-Drucker eine halbautomatische Maschinenpistole herzustellen.
[2] Medienrecherchen deuten auch darauf hin, dass sich R. über verschiedene Onlinenetzwerke international mit Neonazis vernetzte und sich fachkundig in Foren über Sprengstoffherstellung austauschte.
Am 1. Juli 2024 wurden Leon R. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, Bastian A. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, Maximilian A. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten und Eric K. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten u.a. nach §129 StGB verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Ein Prozess gegen die Angeschuldigten Kevin N., Marvin W. und Patrick Wieschke steht nach der Anklage noch aus.
Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft R.s in der rechtsterroristischen „Atomwaffen Division Deutschland“ wird weiter ermittelt.