Am 27. Februar 2021 wurde bei dem 22-jährigen Bundeswehrsoldaten Tim F. in Glashütten ein großes Waffenarsenal gefunden, das Dutzende Schusswaffen, darunter halb automatische Pistolen, Granaten, Sprengstoff, Zünder, sowie großen Mengen Munition umfasste. Vorausgegangen waren Hinweise der Ex-Freundin, die ihn wegen Gewalttätigkeiten angezeigt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch ein rassistisches und antisemitisches Pamphlet zur Frage des „Bürgerkrieges gegen den Vernichtungskrieg der Juden“ entdeckt, das F. im Februar 2016 verfasst haben soll. Auch Google-Maps-Ausdrucke mit dem Reichstagsgebäude mit taktischen Symbolen für eine „Operation Fuchsbau“ wurden gefunden. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt habe der 22-Jährige spätestens ab 2020 geplant, eine „Kampforganisation nach nationalsozialistischem Vorbild“ aufzubauen, um „Deutschland und später die ganze Welt unter Einsatz von Waffen und Sprengmitteln zu erobern“. Diese Gebiete sollten daraufhin von Migrant:innen und Geflüchteten „gesäubert“ und Gefangene „medienwirksam eliminiert“ werden. Am 25. März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Mitbeschuldigt sind ebenfalls der 21-jährige Bruder und der 64-jährige Vater von F., denen Beihilfe zur Last gelegt wird. Sie sollen in die Pläne eingeweiht gewesen sein und diese unterstützt haben. Die Ex-Freundin äußerte vor Gericht, dass F. sich auch in der Kaserne mit anderen Kameraden unterhalten habe, wie man in den Bundestag eindringen und Politiker:innen töten könne, und in Telegram-Gruppen vernetzt war. In der Untersuchungshaft verfasste er ein Schriftstück mit dem Titel „Deutschland, es ist fünf vor zwölf“, in dem er seine Pläne zum Aufbau einer Truppe nach seiner Freilassung aufschrieb und eine Namensliste anfertigte. Der Prozess begann Ende Juni 2023 und am 29. September 2023 wurde Tim F. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sein Vater zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft sowie sein Bruder zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe unter anderem wegen Beihilfe verurteilt.
Am 29. September 2023 wurden die Angeklagten u. a. nach § 89a StGB zu Haftstrafen zwischen 3 Jahren und 9 Monaten und 7 Jahren verurteilt.
Urteile:
29.09.2023 - Tim F. - 7 Jahre - (§ 89a)
29.09.2023 - Vater von F. - 3 Jahre 9 Monate - (§ 89a,27)
29.09.2023 - Bruder von F. - 5 Jahre 6 Monate - (§ 89a,27)