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2020
Felix F.

Verurteilt
Niedersachsen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 185)
Verurteilung (§ 241)
Verdachtsfall

Beschreibung

Am 5. Juni 2020 nahm die Polizei den damals 21-jährigen Felix F. aus Hildesheim in Gewahrsam. Der Beschuldigte stand im Verdacht, einen Anschlag auf Muslim:innen geplant zu haben. Dazu habe er sich nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Celle zwischen 2019 und 2020 Armbrüste und Messer besorgt; er sei von dem Terroranschlag in Christchurch 2019 inspiriert gewesen. Hinweise auf die Tat kamen von einem Chatpartner F.s, der die Polizei informierte. Am 15. Januar 2021 wurde F. vom Gericht wegen Beleidigung und Bedrohung einer 15-Jährigen auf Facebook verurteilt und musste sich in psychiatrische Behandlung begeben. Den Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sah das Gericht als nicht gegeben. Prozessbeobachtende kritisierten, dass die Onlinevernetzung F.s keine Rolle vor Gericht spielte und mögliche Beweismedien nicht sichergestellt wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle legte zunächst Revision gegen das Urteil ein, die jedoch im Dezember 2021 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. Aufgrund dessen, dass vor Gericht eine rechtsextreme Gesinnung von F. und dessen Radikalisierung hinsichtlich rechtsterroraffinen Onlineräumen thematisiert wurde, sowie vor dem Hintergrund, dass F. durchaus über Waffen verfügte, die lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen können, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt. Zwar hielt das Gericht die Anschlagspläne lediglich für Provokationen, doch ob eine fortschreitende Radikalisierung zu einer konkreten Planung geführt hätte, bleibt ungeklärt. Um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können, sollten auch unklare Fälle wie der von Felix F. betrachtet werden.

Aktueller Stand

Am 5. Januar 2021 wurde Felix F. u.a. nach §§ 185, 241 zur Fortsetzung seiner psychiatrischen Behandlung verpflichtet und muss sich anschließend für 2 Jahre in betreutes Wohnen begeben. Vom Vorwurf nach § 89a StGB wurde er freigesprochen.

Urteil:
05.01.2021 - Felix F. - muss psychiatrische Behandlung fortsetzen und sich dann für 2 Jahre in betreutes Wohnen begeben - (§ 185, 241)

Aktualisiert am: 23. April 2024
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Rüdiger S.
Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Spielzeuggewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden ein zündfähiger Sprengsatz und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Nach ersten Erkenntnissen gehen die Ermittler:innen davon aus, dass der Beschuldigte den Sprengsatz in der Öffentlichkeit zünden und gezielt Menschen habe töten wollen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Aufgrund der bisher noch unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
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Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
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Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume eines 18-Jährigen im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung seien auch Waffen und Munition sichergestellt worden. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Der 18-Jährige befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Die Anklage steht noch aus.
Ermittlung
Hessen
Rechtsextremismus
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Am 14. April 2023 durchsuchten Ermittler:innen vier Objekte in Frankfurt und stellten eine „Vielzahl potenzieller Sprengmittel, Schusswaffen und Munition“ sicher. Darunter befand sich unter anderem eine vollautomatische Maschinenpistole und eine Fliegerbombe mit einer Wirkladung von etwa 68 Kilogramm TNT-Gemisch. Die drei 19 bis 26 Jahre alten Männer wurden beschuldigt, „Überbleibsel des Zweiten Weltkriegs in Form von Waffen und Munition“ wieder gebrauchsfähig machen zu wollen, um sie dann zu verkaufen. Am 4. April 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den bei der Festnahme 26-jährigen Beschuldigten Anklage, wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Er soll „aus einer rechtsradikalen Gesinnung den Sturz der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ geplant haben. Dazu habe er sich auf den „Tag X“ vorbereitet, an dem er laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorhabe „unliebsame Personengruppen, zu welchen er insbesondere Muslime, Juden, Grünen-Politiker sowie der LGBTQ-Bewegung angehörende Personen zähle“ auch mit tödlicher Waffengewalt bekämpfen wolle. Am 14. Mai 2024 startete der Prozess gegen den mittlerweile 27-Jährigen vor dem Frankfurter Landgericht. Ihm wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt.
Anklage
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