Am 5. Juni 2020 nahm die Polizei den damals 21-jährigen Felix F. aus Hildesheim in Gewahrsam. Der Beschuldigte stand im Verdacht, einen Anschlag auf Muslim:innen geplant zu haben. Dazu habe er sich nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Celle zwischen 2019 und 2020 Armbrüste und Messer besorgt; er sei von dem Terroranschlag in Christchurch 2019 inspiriert gewesen. Hinweise auf die Tat kamen von einem Chatpartner F.s, der die Polizei informierte. Am 15. Januar 2021 wurde F. vom Gericht wegen Beleidigung und Bedrohung einer 15-Jährigen auf Facebook verurteilt und musste sich in psychiatrische Behandlung begeben. Den Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sah das Gericht als nicht gegeben. Prozessbeobachtende kritisierten, dass die Onlinevernetzung F.s keine Rolle vor Gericht spielte und mögliche Beweismedien nicht sichergestellt wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle legte zunächst Revision gegen das Urteil ein, die jedoch im Dezember 2021 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. Aufgrund dessen, dass vor Gericht eine rechtsextreme Gesinnung von F. und dessen Radikalisierung hinsichtlich rechtsterroraffinen Onlineräumen thematisiert wurde, sowie vor dem Hintergrund, dass F. durchaus über Waffen verfügte, die lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen können, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt. Zwar hielt das Gericht die Anschlagspläne lediglich für Provokationen, doch ob eine fortschreitende Radikalisierung zu einer konkreten Planung geführt hätte, bleibt ungeklärt. Um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können, sollten auch unklare Fälle wie der von Felix F. betrachtet werden.
Am 5. Januar 2021 wurde Felix F. u.a. nach §§ 185, 241 zur Fortsetzung seiner psychiatrischen Behandlung verpflichtet und muss sich anschließend für 2 Jahre in betreutes Wohnen begeben. Vom Vorwurf nach § 89a StGB wurde er freigesprochen.
Urteil:
05.01.2021 - Felix F. - muss psychiatrische Behandlung fortsetzen und sich dann für 2 Jahre in betreutes Wohnen begeben - (§ 185, 241)