Your browser does not support the <video> tag

roter Hintergrund
Icon

2020
Felix F.

Verurteilt
Niedersachsen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 185)
Verurteilung (§ 241)
Verdachtsfall

Beschreibung

Am 5. Juni 2020 nahm die Polizei den damals 21-jährigen Felix F. aus Hildesheim in Gewahrsam. Der Beschuldigte stand im Verdacht, einen Anschlag auf Muslim:innen geplant zu haben. Dazu habe er sich nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Celle zwischen 2019 und 2020 Armbrüste und Messer besorgt; er sei von dem Terroranschlag in Christchurch 2019 inspiriert gewesen. Hinweise auf die Tat kamen von einem Chatpartner F.s, der die Polizei informierte. Am 15. Januar 2021 wurde F. vom Gericht wegen Beleidigung und Bedrohung einer 15-Jährigen auf Facebook verurteilt und musste sich in psychiatrische Behandlung begeben. Den Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sah das Gericht als nicht gegeben. Prozessbeobachtende kritisierten, dass die Onlinevernetzung F.s keine Rolle vor Gericht spielte und mögliche Beweismedien nicht sichergestellt wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle legte zunächst Revision gegen das Urteil ein, die jedoch im Dezember 2021 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. Aufgrund dessen, dass vor Gericht eine rechtsextreme Gesinnung von F. und dessen Radikalisierung hinsichtlich rechtsterroraffinen Onlineräumen thematisiert wurde, sowie vor dem Hintergrund, dass F. durchaus über Waffen verfügte, die lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen können, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt. Zwar hielt das Gericht die Anschlagspläne lediglich für Provokationen, doch ob eine fortschreitende Radikalisierung zu einer konkreten Planung geführt hätte, bleibt ungeklärt. Um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können, sollten auch unklare Fälle wie der von Felix F. betrachtet werden.

Aktueller Stand

Am 5. Januar 2021 wurde Felix F. u.a. nach §§ 185, 241 zur Fortsetzung seiner psychiatrischen Behandlung verpflichtet und muss sich anschließend für 2 Jahre in betreutes Wohnen begeben. Vom Vorwurf nach § 89a StGB wurde er freigesprochen.

Urteil:
05.01.2021 - Felix F. - muss psychiatrische Behandlung fortsetzen und sich dann für 2 Jahre in betreutes Wohnen begeben - (§ 185, 241)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
roter Hintergrund
Icon
2024
Rüdiger S.
Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Softair-Sturmgewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden eine Kofferbombe und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Am 7. Januar 2025 begann vor dem Landgericht Halle der Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft S. vor, dass er mit einer Kofferbombe möglichste viele Menschen, „insbesondere ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe“ habe töten wollen. Zudem habe er weitere Waffen herstellen wollen. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Am 4. Februar 2025 wurde Rüdiger S. vom Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat freigesprochen. Trotz dessen, dass bei der Durchsuchung „sehr starke, rechtsradikale, rassistische Inhalte“ gefunden wurden, habe es sich bei der Kofferbombe lediglich um einen „Koffer mit einem Böller“ gehandelt, der nicht geeignet gewesen sei, einen Menschen zu töten. S. wurde unter anderem wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Am 8. Mai 2025 wurde die Leiche von Rüdiger S. in seiner Wohnung gefunden. Die Polizei schloss äußere Gewalteinwirkung vorerst aus. Auch wenn das Schadenspotenzial des Sprengsatzes als überschaubar angesehen wird, wird dieser Fall weiterhin als Verdachtsfall geführt, da eine Tatplanung aufgrund unzureichnender öffentlicher Erkenntnisse nicht ausgeschlossen werden kann. Die Hinweise zu seiner rechtsextremen Einstellung, der Einsatz von illegalen Sprengkörpern und die rassistischen Drohungen anderen gegenüber, begründen nach den vorliegenden Kriterien dieser Datenbank eine weitere Einstufung als Verdachtsfall.
Freigesprochen
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2024
19-Jähriger
Am 14. Februar 2025 wurde in der Schweiz ein 19-Jähriger festgenommen, der zuvor in Halle gelebt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch eine funktionsfähige Schusswaffe sichergestellt. Der Beschuldigte soll einen Anschlag auf die Synagoge in Halle geplant haben und die Tat zwischen Juli 2024 und und Feburar 2025 in einer Telegram-Chatgruppe angekündigt haben. Dazu soll er sich im Februar 2025 die aufgefundene Langwaffe zugelegt haben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Tatausführung habe noch nicht vorgelegen. Der Beschuldigte wurde am 22. April 2025 nach Deutschland überführt. Gegen ihn wird derzeit noch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des unerlaubten Schusswaffenbesitzes ermittelt. Weil bisher wenige Informationen zu dem Fall bekannt sind, aber die bekannten Informationen den Kritierien zur Aufnahme in die Datenbank entsprechen, wird der Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan konkret
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2024
Letzte Verteidigungswelle
Am 21. Mai 2025 durchsuchten Ermittler:innen 13 Objekte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen und nahmen fünf Personen fest. Insgesamt richten sich die Ermittlungen der Generalbundesstaatsanwaltschaft gegen acht Personen, die unter anderem der Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt werden. Die Gruppe soll seit spätestens April 2024 bestehen und nennt sich „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W). Ihr Ziel soll laut Generalbundestaatsanwaltschaft sein, durch „Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen“. Drei mutmaßliche Mitglieder sitzen bereits in Untersuchungshaft. Gegen einzelne Mitglieder wird aufgrund begangener Straftaten wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der Beihilfe ermittelt. Am 23. Oktober 2024 sollen zwei 15-jährige Mitglieder der Gruppe das Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern abgebrannt haben, das durch mehrere Personen bewohnt wurde. Am 5. Januar 2025 sollen Claudo S. und Justin W., beide im Alter zwischen 18 bis 20 Jahren, versucht haben, eine bewohnte Geflüchtetenunterkunft im thüringischen Schmölln in Brand zu setzen. Durch Hinweise von Journalist:innen von stern und RTL wurde am 12. Februar 2025 der 21-jährige Devin K. im sächsischen Landkreis Meißen festgenommen. Er soll zusammen mit zwei anderen Gruppenmitgliedern einen Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Senftenberg geplant und dafür Kugelbomben besorgt haben. Auch einer der 15-jährigen Tatverdächtigen aus Altdöbern und Claudio S. sollen daran beteiligt gewesen sein. Der Medienbericht vom stern zitiert K. mit den Worten: „Es muss wenigstens einen Toten geben.“ Eine Anklageerhebung gegen die Beschuldigten steht noch aus.
Ermittlung
Sachsen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Thüringen
Rechtsextremismus
Plan konkret
Formelle Gruppe
8 Personen
Ermittlungen (§ §129a)
Ermittlungen (§ §211,22)