Im Dezember 2019 forderte ein 14-jähriger Schüler einen Mitschüler über WhatsApp auf, Anschläge auf Synagogen und Moscheen zu begehen. Der Mitschüler meldete dies den Ermittlungsbehörden, worauf diese den Jugendlichen festnahmen. Er stand zudem im Verdacht, sich Sprengstoff für einen noch nicht näher konkretisierten Anschlag auf Synagogen oder Moscheen beschaffen zu wollen. Dafür hatte er bereits Probesprengungen durchgeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erhob unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Anklage. Am 14. September 2021 wurde der Jugendliche unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Am 14. September 2021 wurde der 14-Jährige u. a. wegen Anstiftung zum Mord zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 6 Monate verurteilt.
Urteil:
14.09.2021 - 14-Jähriger - 1 Jahr und 6 Monate - (§ 211,26)