Kurz nach Mitternacht am 1. Januar 2019 fuhr der damals 50-jährige Andreas N. an acht Orten in Bottrop und Essen mit seinem Auto gezielt in Personengruppen, die aus seiner Sicht einen Migrationshintergrund hatten. Dabei werden 14 Menschen verletzt, darunter eine 46-jährige Frau lebensgefährlich. Die Tat wurde von Ermittlungsbehörden als terroristischer Anschlag eingestuft. Laut NRW-Innenminister Reul habe N. die „klare Absicht, Ausländer zu töten“ gehabt. Wegen der Hinweise auf eine psychische Erkrankung übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall jedoch nicht. Vermutet werde „eine Kombination aus rassistischem Hass und psychischer Störung“, da der Täter bereits zuvor in psychologischer Behandlung gewesen sei. Im Prozess gab N. an, geglaubt zu haben, einen Terroranschlag verhindern zu müssen. Ihm wurde unter anderem in zwölf Fällen versuchter Mord vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Ende 2019 wurde bei ihm eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie festgestellt. Weil er einem Gutachten zufolge gefährlich bleibt, wurde er auf unbestimmte Zeit zu geschlossener Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt. Er habe laut Einschätzung des Gerichtes die Tat aus einer Wahnvorstellung heraus begangen.
Andreas N. wurde für schuldunfähig befunden und muss sich auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie begeben.
Urteil:
11.12.2019 - Andreas N. - dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie - (§ 211.22)