Your browser does not support the <video> tag

roter Hintergrund
Icon

2020
Tobias R.

Verstorben
Hessen
Rassismus
Verschwörungsideologien
Tat
Einzel

Beschreibung

Am 19. Februar 2020 tötete der 43-jährige Tobias R. an mehreren Orten in Hanau neun Menschen und verletzte sechs weitere teils schwer, bevor er zu sich nach Hause fuhr und erst seine Mutter und dann sich selbst erschoss. Die Namen der neun, aus rassistischen Gründen getöteten Getöteten sind Ferhat Unvar, Said Nesar Hashemi, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin. Zuvor veröffentlichte der Täter Pamphlete und Videos, die seine rassistische Ideologie zur Schau stellten. Trotz psychischer Auffälligkeiten erwarb der 43-Jährige die Tatwaffen legal über seine Waffenbesitzkarte. Den Anschlag plante er akribisch, kundschaftete die Tatorte aus und nahm zuvor auch an Schießtrainings in der Slowakei teil. Laut einem von der Bundesanwaltschaft nach der Tat beauftragten Gutachten soll der Täter an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt gewesen sein. Der Umgang der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden mit der Tat wird von scharfer (auch interner) Kritik – Polizeiversagen[1] und unzureichende Ausweitung der Ermittlungen auf mögliche Mittäter:innen – begleitet. Der Vater des Täters vertritt ebenfalls rechtsextreme Einstellungen und fällt immer wieder wegen Bedrohungen der hinterbliebenen Familien auf.

[1] So wurde dem im Juni 2021 eingesetzten Untersuchungsausschuss bekannt, dass eines der Opfer zum Tatzeitpunkt mehrfach versuchte, den Notruf zu wählen, ihn aber nicht erreichte.

Aktueller Stand

Weil der Täter Suizid begangen hat, wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt.

Aktualisiert am: 10. Mai 2024
Verwandte Fälle
roter Hintergrund
Icon
2020
Tobias R.
Am 19. Februar 2020 tötete der 43-jährige Tobias R. an mehreren Orten in Hanau neun Menschen und verletzte sechs weitere teils schwer, bevor er zu sich nach Hause fuhr und erst seine Mutter und dann sich selbst erschoss. Die Namen der neun, aus rassistischen Gründen getöteten Getöteten sind Ferhat Unvar, Said Nesar Hashemi, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin. Zuvor veröffentlichte der Täter Pamphlete und Videos, die seine rassistische Ideologie zur Schau stellten. Trotz psychischer Auffälligkeiten erwarb der 43-Jährige die Tatwaffen legal über seine Waffenbesitzkarte. Den Anschlag plante er akribisch, kundschaftete die Tatorte aus und nahm zuvor auch an Schießtrainings in der Slowakei teil. Laut einem von der Bundesanwaltschaft nach der Tat beauftragten Gutachten soll der Täter an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt gewesen sein. Der Umgang der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden mit der Tat wird von scharfer (auch interner) Kritik – Polizeiversagen[1] und unzureichende Ausweitung der Ermittlungen auf mögliche Mittäter:innen – begleitet. Der Vater des Täters vertritt ebenfalls rechtsextreme Einstellungen und fällt immer wieder wegen Bedrohungen der hinterbliebenen Familien auf. <br/><br/>[1] So wurde dem im Juni 2021 eingesetzten Untersuchungsausschuss bekannt, dass eines der Opfer zum Tatzeitpunkt mehrfach versuchte, den Notruf zu wählen, ihn aber nicht erreichte.
Verstorben
Hessen
Rassismus
Verschwörungsideologien
Tat
Einzel
roter Hintergrund
Icon
2019
Roland K.
Am 22. Juli 2019 fuhr der 55-jährige Roland K. in Wächtersbach laut Ermittler:innen mit seinem Auto so lange wahllos herum, bis er zufällig auf den Eritreer Bilal M. traf, auf diesen schoss und ihn lebensgefährlich verletzte. Kurz darauf tötete er sich selbst. In einem Abschiedsbrief erklärte er laut Medieninformationen die Tat mit seiner rassistischen Motivation. K. war im Schützenverein aktiv und verfügte legal über Schusswaffen. Die Tat hatte er am Tag des Anschlags in seiner Stammkneipe[1] angekündigt, jedoch wurde darauf nicht reagiert. Kurz nach der Tat und bevor er sich selbst erschoss, prahlte er in seiner Stammkneipe mit der Tat und drohte über den Notruf mit weiteren Anschlägen. K. besaß legal sechs Schusswaffen. Ob er den 22. Juli, an dem acht Jahre zuvor ein norwegischer Rechtsterrorist in Oslo/auf Utøya 77 Menschen und drei Jahre zuvor David S. in München acht Menschen ermordet hatte, bewusst oder zufällig wählte, ist nicht bekannt. Aufgrund des Suizids des Täters bleiben viele Fragen bezüglich seines Umfeldes, der Radikalisierung und des Tatentschlusses ungeklärt. Aus diesen Gründen wird der Fall als Verdachtsfall geführt. <br/><br/>[1] Der Wirt vom „Martinseck“, Dirk K., stand selbst wegen seiner extrem rechten Facebook-Beiträge in der Kritik (vgl. https://taz.de/Schuesse-auf-Eritreer-in-Hessen/!5608584/).
Verstorben
Hessen
Rassismus
Tat
Einzel
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2019
Andreas N.
Kurz nach Mitternacht am 1. Januar 2019 fuhr der damals 50-jährige Andreas N. an acht Orten in Bottrop und Essen mit seinem Auto gezielt in Personengruppen, die aus seiner Sicht einen Migrationshintergrund hatten. Dabei werden 14 Menschen verletzt, darunter eine 46-jährige Frau lebensgefährlich. Die Tat wurde von Ermittlungsbehörden als terroristischer Anschlag eingestuft. Laut NRW-Innenminister Reul habe N. die „klare Absicht, Ausländer zu töten“ gehabt. Wegen der Hinweise auf eine psychische Erkrankung übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall jedoch nicht. Vermutet werde „eine Kombination aus rassistischem Hass und psychischer Störung“, da der Täter bereits zuvor in psychologischer Behandlung gewesen sei. Im Prozess gab N. an, geglaubt zu haben, einen Terroranschlag verhindern zu müssen. Ihm wurde unter anderem in zwölf Fällen versuchter Mord vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Ende 2019 wurde bei ihm eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie festgestellt. Weil er einem Gutachten zufolge gefährlich bleibt, wurde er auf unbestimmte Zeit zu geschlossener Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt. Er habe laut Einschätzung des Gerichtes die Tat aus einer Wahnvorstellung heraus begangen.
Schuldunfähig
Nordrhein-Westfalen
Rassismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)