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2016
Nino K.

Verurteilt
Sachsen
Rechtsextremismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ 211)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)

Beschreibung

Am Abend des 26. September 2016 explodierte vor der Fatih Camii Moschee in Dresden, die zugleich auch Wohnort des Imams und seiner Familie war, eine mit Metallsplittern gefüllte Bombe. Sie war Teil eines Beutels mit drei Rohrbomben, Brandbeschleuniger und Chemikalien vor der Wohnungstür. Nur eine Rohrbombe explodierte. Anschließend zündete K. auf dem Dach des Kongresszentrums Dresden einen zweiten selbst gebauten Sprengsatz mit Zeitschaltuhr. Erst am 8. Dezember 2016 wurde K. festgenommen. Bei der Durchsuchung stieß die Polizei auf einen weiteren Sprengsatz sowie Chemikalien und Zubehör für die Herstellung von Sprengsätzen. Laut Urteil verfügte er über drei Sprengsätze, die nicht zum Einsatz kamen. Auf einem in der Elbe entsorgten Sprengsatz stand „Linke“. Am 31. Januar 2018 begann der Prozess gegen den Angeklagten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft plante K. nach den erfolgten Anschlägen weitere Taten. Nino K. fühlte sich nach Überzeugung des Schwurgerichtes dem „harten PEGIDA-Kern zugehörig“. Im Juli 2015 hielt er bei einer PEGIDA-Demonstration in Dresden eine Rede, in der er unter anderem verkündete, dass es „in Deutschland und in Europa zum Bürgerkrieg“ komme, wenn sich die Politik nicht ändere. Für seine Vorhaben soll er im Sommer 2016 unter PEGIDA-Sympathisant:innen Mitstreiter:innen gesucht haben, wenn auch erfolglos. Spätestens Ende August begann er dann mit der Herstellung von Sprengsätzen. Am 31. August 2018 wurde K. vor dem Landgericht Dresden unter anderem wegen versuchten Mordes zu neun Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revision des Angeklagten wurde am 20. Juni 2019 vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen: K. wollte mit dem Anschlag „den in Deutschland lebenden Muslimen zeigen, dass sie ihres Lebens nicht mehr sicher seien“. Im Laufe des Prozesses wurden immer wieder zahlreiche Ermittlungspannen der Polizei zutage befördert.

Aktueller Stand

Am 31. August 2018 wurde Nino K. u. a. nach §§ 211, 22 StGB zu einer Haftstrafe von 9 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Urteil:
31.08.2018 - Nino K. - 9 Jahre und 8 Monate - (§ 211,22)

Aktualisiert am: 10. Mai 2024
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Anklage
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Rechtsextremismus
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Anklage (§ 89a)
Verdachtsfall