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2016
16-Jähriger

Verurteilt
Bayern
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)

Beschreibung

2021 durchsuchten Ermittler:innen die Wohnung eines jungen Mannes im westlichen Kreis Augsburg wegen des Verdachts des Drogenbesitzes. Neben Anleitungen zum Bau von Bomben und Waffen sowie einem Magazin für eine Schusswaffe und Grundstoffen zum Herstellen eines Sprengsatzes beschlagnahmten die Ermittlungsbehörden zahlreiche Beweise, die auf Anschlagsplanungen im Großraum Bayern hindeuteten. Auch zahlreiche NS-Devotionalien und kinderpornografische Inhalte wurden sichergestellt. Bei den folgenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der damals Minderjährige ab 2016 über mehrere Jahre hinweg eine Reihe von Anschlägen in Süddeutschland plante. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft „Hass auf die Gesellschaft“. Bei den Durchsuchungen wurden auch selbstverfasste Manifeste gefunden, die nach einem Anschlag die Tat erklären sollten.[2] Als Vorbild galt dem Angeklagten der 18-jährige Rechtsterrorist vom Münchener Olympia-Einkaufszentrum-Anschlag. Über drei Jahre hinweg tauschte sich der Angeklagte auch mit Gleichgesinnten im Internet aus[1] Die bayerische Landesregierung teilt auf eine Kleine Anfrage mit, dass der Verurteilte Teil einer deutschsprachigen sogenannten „Amok-Community“ im Internet gewesen sei, in der sich „Teilnehmer, die sich größtenteils nicht persönlich kannten, über Amokfantasien austauschten und einander zu übertrumpfen versuchten“. Weitere Ermittlungen seien der Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Einen konkreten Termin und Orte[3] für Anschläge habe es noch nicht gegeben. Allerdings stellte der Angeklagte im Frühjahr 2019 seine Pläne selbstständig ein. Vor Gericht sei von einem steigenden Drogenkonsum die Rede gewesen und ein Arzt attestierte ihm Verstimmungen und eine Depression. Am 8. Februar 2022 wurde der 21-jährige Angeklagte wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem Jugendschöffengericht Augsburg schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

[1] Zum Inhalt dieser Schriftstücke gibt es keine Einzelheiten (siehe schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landtag: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0021879.pdf).
[2] Der Verurteilte nutzte Steam, Discord, Telegram, WhatsApp sowie Snapchat (siehe Anfrage).
[3] Allerdings wurden sechs mögliche Ziele des Verurteilten bekannt: zwei Einkaufszentren, eine ehemalige Schule, ein Haltestellendreieck, eine ehemalige Arbeitsstelle sowie eine nicht näher bekannte Person (siehe schriftliche Anfrage).

Aktueller Stand

Am 8. Februar 2022 wurde der 16-Jährige u. a. nach § 89a StGB zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Urteil:
08.02.2022 - 16-Jähriger - 2 Jahre - (§ 89a)

Aktualisiert am: 23. April 2024
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2024
Rüdiger S.
Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Softair-Sturmgewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden eine Kofferbombe und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Am 7. Januar 2025 begann vor dem Landgericht Halle der Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft S. vor, dass er mit einer Kofferbombe möglichste viele Menschen, „insbesondere ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe“ habe töten wollen. Zudem habe er weitere Waffen herstellen wollen. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Am 4. Februar 2025 wurde Rüdiger S. vom Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat freigesprochen. Trotz dessen, dass bei der Durchsuchung „sehr starke, rechtsradikale, rassistische Inhalte“ gefunden wurden, habe es sich bei der Kofferbombe lediglich um einen „Koffer mit einem Böller“ gehandelt, der nicht geeignet gewesen sei, einen Menschen zu töten. S. wurde unter anderem wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Am 8. Mai 2025 wurde die Leiche von Rüdiger S. in seiner Wohnung gefunden. Die Polizei schloss äußere Gewalteinwirkung vorerst aus. Auch wenn das Schadenspotenzial des Sprengsatzes als überschaubar angesehen wird, wird dieser Fall weiterhin als Verdachtsfall geführt, da eine Tatplanung aufgrund unzureichnender öffentlicher Erkenntnisse nicht ausgeschlossen werden kann. Die Hinweise zu seiner rechtsextremen Einstellung, der Einsatz von illegalen Sprengkörpern und die rassistischen Drohungen anderen gegenüber, begründen nach den vorliegenden Kriterien dieser Datenbank eine weitere Einstufung als Verdachtsfall.
Freigesprochen
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2024
19-Jähriger
Am 14. Februar 2025 wurde in der Schweiz ein 19-Jähriger festgenommen, der zuvor in Halle gelebt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch eine funktionsfähige Schusswaffe sichergestellt. Der Beschuldigte soll einen Anschlag auf die Synagoge in Halle geplant haben und die Tat zwischen Juli 2024 und und Feburar 2025 in einer Telegram-Chatgruppe angekündigt haben. Dazu soll er sich im Februar 2025 die aufgefundene Langwaffe zugelegt haben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Tatausführung habe noch nicht vorgelegen. Der Beschuldigte wurde am 22. April 2025 nach Deutschland überführt. Gegen ihn wird derzeit noch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des unerlaubten Schusswaffenbesitzes ermittelt. Weil bisher wenige Informationen zu dem Fall bekannt sind, aber die bekannten Informationen den Kritierien zur Aufnahme in die Datenbank entsprechen, wird der Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan konkret
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2024
Letzte Verteidigungswelle
Am 21. Mai 2025 durchsuchten Ermittler:innen 13 Objekte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen und nahmen fünf Personen fest. Insgesamt richten sich die Ermittlungen der Generalbundesstaatsanwaltschaft gegen acht Personen, die unter anderem der Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt werden. Die Gruppe soll seit spätestens April 2024 bestehen und nennt sich „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W). Ihr Ziel soll laut Generalbundestaatsanwaltschaft sein, durch „Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen“. Drei mutmaßliche Mitglieder sitzen bereits in Untersuchungshaft. Gegen einzelne Mitglieder wird aufgrund begangener Straftaten wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der Beihilfe ermittelt. Am 23. Oktober 2024 sollen zwei 15-jährige Mitglieder der Gruppe das Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern abgebrannt haben, das durch mehrere Personen bewohnt wurde. Am 5. Januar 2025 sollen Claudo S. und Justin W., beide im Alter zwischen 18 bis 20 Jahren, versucht haben, eine bewohnte Geflüchtetenunterkunft im thüringischen Schmölln in Brand zu setzen. Durch Hinweise von Journalist:innen von stern und RTL wurde am 12. Februar 2025 der 21-jährige Devin K. im sächsischen Landkreis Meißen festgenommen. Er soll zusammen mit zwei anderen Gruppenmitgliedern einen Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Senftenberg geplant und dafür Kugelbomben besorgt haben. Auch einer der 15-jährigen Tatverdächtigen aus Altdöbern und Claudio S. sollen daran beteiligt gewesen sein. Der Medienbericht vom stern zitiert K. mit den Worten: „Es muss wenigstens einen Toten geben.“ Eine Anklageerhebung gegen die Beschuldigten steht noch aus.
Ermittlung
Sachsen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Thüringen
Rechtsextremismus
Plan konkret
Formelle Gruppe
8 Personen
Ermittlungen (§ §129a)
Ermittlungen (§ §211,22)