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2016
16-Jähriger

Verurteilt
Bayern
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)

Beschreibung

2021 durchsuchten Ermittler:innen die Wohnung eines jungen Mannes im westlichen Kreis Augsburg wegen des Verdachts des Drogenbesitzes. Neben Anleitungen zum Bau von Bomben und Waffen sowie einem Magazin für eine Schusswaffe und Grundstoffen zum Herstellen eines Sprengsatzes beschlagnahmten die Ermittlungsbehörden zahlreiche Beweise, die auf Anschlagsplanungen im Großraum Bayern hindeuteten. Auch zahlreiche NS-Devotionalien und kinderpornografische Inhalte wurden sichergestellt. Bei den folgenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der damals Minderjährige ab 2016 über mehrere Jahre hinweg eine Reihe von Anschlägen in Süddeutschland plante. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft „Hass auf die Gesellschaft“. Bei den Durchsuchungen wurden auch selbstverfasste Manifeste gefunden, die nach einem Anschlag die Tat erklären sollten.[2] Als Vorbild galt dem Angeklagten der 18-jährige Rechtsterrorist vom Münchener Olympia-Einkaufszentrum-Anschlag. Über drei Jahre hinweg tauschte sich der Angeklagte auch mit Gleichgesinnten im Internet aus[1] Die bayerische Landesregierung teilt auf eine Kleine Anfrage mit, dass der Verurteilte Teil einer deutschsprachigen sogenannten „Amok-Community“ im Internet gewesen sei, in der sich „Teilnehmer, die sich größtenteils nicht persönlich kannten, über Amokfantasien austauschten und einander zu übertrumpfen versuchten“. Weitere Ermittlungen seien der Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Einen konkreten Termin und Orte[3] für Anschläge habe es noch nicht gegeben. Allerdings stellte der Angeklagte im Frühjahr 2019 seine Pläne selbstständig ein. Vor Gericht sei von einem steigenden Drogenkonsum die Rede gewesen und ein Arzt attestierte ihm Verstimmungen und eine Depression. Am 8. Februar 2022 wurde der 21-jährige Angeklagte wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem Jugendschöffengericht Augsburg schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

[1] Zum Inhalt dieser Schriftstücke gibt es keine Einzelheiten (siehe schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landtag: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0021879.pdf).
[2] Der Verurteilte nutzte Steam, Discord, Telegram, WhatsApp sowie Snapchat (siehe Anfrage).
[3] Allerdings wurden sechs mögliche Ziele des Verurteilten bekannt: zwei Einkaufszentren, eine ehemalige Schule, ein Haltestellendreieck, eine ehemalige Arbeitsstelle sowie eine nicht näher bekannte Person (siehe schriftliche Anfrage).

Aktueller Stand

Am 8. Februar 2022 wurde der 16-Jährige u. a. nach § 89a StGB zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Urteil:
08.02.2022 - 16-Jähriger - 2 Jahre - (§ 89a)

Aktualisiert am: 23. April 2024
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2024
Rüdiger S.
Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Spielzeuggewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden ein zündfähiger Sprengsatz und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Nach ersten Erkenntnissen gehen die Ermittler:innen davon aus, dass der Beschuldigte den Sprengsatz in der Öffentlichkeit zünden und gezielt Menschen habe töten wollen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Aufgrund der bisher noch unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
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2023
Tristan K.
Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume des damals 18-jährigen Tristan K. im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung wurden neben einer umgebauten Gaswaffe, mit der Geschosse abgefeuert werden konnten, auch ein 3D-Drucker sichergestellt. Damit hatte der Schüler bereits Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt. Für die Waffenproduktion habe er mehrere Bunker anlegen wollen. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Außerdem war Tristan K. bei einem Gründungstreffen einer rechtsextremen Gruppierung in Zwickau im Sommer 2023 anwesend, an dem auch drei ehemalige Mitglieder der verbotenen Gruppe Nordadler teilnahmen. Tristan K. befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Am 3. Juli 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage vor dem Jugendschöffengericht des Amgsgerichts Limburg unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Seit dem 18. September 2024 läuft der Prozess gegen den 19-Jährigen.
Anklage
Hessen
Rechtsextremismus
Antisemitismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
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2023
26-jähriger Frankfurter
Am 14. April 2023 durchsuchten Ermittler:innen vier Objekte in Frankfurt und stellten eine „Vielzahl potenzieller Sprengmittel, Schusswaffen und Munition“ sicher. Darunter befand sich unter anderem eine vollautomatische Maschinenpistole und eine Fliegerbombe mit einer Wirkladung von etwa 68 Kilogramm TNT-Gemisch. Die drei 19 bis 26 Jahre alten Männer wurden beschuldigt, „Überbleibsel des Zweiten Weltkriegs in Form von Waffen und Munition“ wieder gebrauchsfähig machen zu wollen, um sie dann zu verkaufen. Am 4. April 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den bei der Festnahme 26-jährigen Beschuldigten Anklage, wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Er soll „aus einer rechtsradikalen Gesinnung den Sturz der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ geplant haben. Dazu habe er sich auf den „Tag X“ vorbereitet, an dem er laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorhabe „unliebsame Personengruppen, zu welchen er insbesondere Muslime, Juden, Grünen-Politiker sowie der LGBTQ-Bewegung angehörende Personen zähle“ auch mit tödlicher Waffengewalt bekämpfen wolle. Am 14. Mai 2024 startete der Prozess gegen den mittlerweile 27-Jährigen vor dem Frankfurter Landgericht. Ihm wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Während der Verhandlung gab der Angeklagte ein weiteres Munitionslager preis, welches kurz darauf von der Polizei kontrolliert gesprengt wurde.
Anklage
Hessen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verdachtsfall