2021 durchsuchten Ermittler:innen die Wohnung eines jungen Mannes im westlichen Kreis Augsburg wegen des Verdachts des Drogenbesitzes. Neben Anleitungen zum Bau von Bomben und Waffen sowie einem Magazin für eine Schusswaffe und Grundstoffen zum Herstellen eines Sprengsatzes beschlagnahmten die Ermittlungsbehörden zahlreiche Beweise, die auf Anschlagsplanungen im Großraum Bayern hindeuteten. Auch zahlreiche NS-Devotionalien und kinderpornografische Inhalte wurden sichergestellt. Bei den folgenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der damals Minderjährige ab 2016 über mehrere Jahre hinweg eine Reihe von Anschlägen in Süddeutschland plante. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft „Hass auf die Gesellschaft“. Bei den Durchsuchungen wurden auch selbstverfasste Manifeste gefunden, die nach einem Anschlag die Tat erklären sollten.[2] Als Vorbild galt dem Angeklagten der 18-jährige Rechtsterrorist vom Münchener Olympia-Einkaufszentrum-Anschlag. Über drei Jahre hinweg tauschte sich der Angeklagte auch mit Gleichgesinnten im Internet aus[1] Die bayerische Landesregierung teilt auf eine Kleine Anfrage mit, dass der Verurteilte Teil einer deutschsprachigen sogenannten „Amok-Community“ im Internet gewesen sei, in der sich „Teilnehmer, die sich größtenteils nicht persönlich kannten, über Amokfantasien austauschten und einander zu übertrumpfen versuchten“. Weitere Ermittlungen seien der Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Einen konkreten Termin und Orte[3] für Anschläge habe es noch nicht gegeben. Allerdings stellte der Angeklagte im Frühjahr 2019 seine Pläne selbstständig ein. Vor Gericht sei von einem steigenden Drogenkonsum die Rede gewesen und ein Arzt attestierte ihm Verstimmungen und eine Depression. Am 8. Februar 2022 wurde der 21-jährige Angeklagte wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem Jugendschöffengericht Augsburg schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
[1] Zum Inhalt dieser Schriftstücke gibt es keine Einzelheiten (siehe schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landtag: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0021879.pdf).
[2] Der Verurteilte nutzte Steam, Discord, Telegram, WhatsApp sowie Snapchat (siehe Anfrage).
[3] Allerdings wurden sechs mögliche Ziele des Verurteilten bekannt: zwei Einkaufszentren, eine ehemalige Schule, ein Haltestellendreieck, eine ehemalige Arbeitsstelle sowie eine nicht näher bekannte Person (siehe schriftliche Anfrage).
Am 8. Februar 2022 wurde der 16-Jährige u. a. nach § 89a StGB zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Urteil:
08.02.2022 - 16-Jähriger - 2 Jahre - (§ 89a)