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roter Hintergrund
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2020
Grigoriy K.

Verurteilt
Hamburg
Antisemitismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
Verdachtsfall

Beschreibung

Am 4. Oktober 2020 sprach der 29-jährige Grigoriy K. einen 26-jährigen jüdischen Studenten vor einer Synagoge in Hamburg an, bevor er ihn mit einem Klappspaten attackierte und schwer verletzte. Der Täter trug einen militärischen Tarnanzug und in seiner Jacke einen Zettel mit Hakenkreuz. Nach dem Angriff wurde der Täter von Sicherheitskräften der jüdischen Gemeinde, die an diesem Tag Sukkot, das Laubhüttenfest, feierte, und Polizist:innen überwältigt und festgenommen. Anfang Januar 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung, sah jedoch kein politisches Motiv. Stattdessen sei die psychische Erkrankung als Motiv für die Tat ausschlaggebend. Am 12. Februar 2021 begann der Prozess, der am 26. Februar 2021 mit einem Urteil wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung endete. Demnach muss K. wegen seiner Erkrankung dauerhaft in eine Psychiatrie. Obwohl es sich bei der Tat laut der Richterin „um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens“ gehandelt habe, sei die Tat unpolitisch und auf Wahnvorstellungen zurückzuführen, die sich gegen das Judentum richten würden. Entsprechend deutliche Kritik äußerte die jüdische Gemeinde, die eine tiefergehende Aufklärung forderte. Eine Revision des Angeklagten wies der Bundesgerichtshof am 13. Juli 2021 als unbegründet zurück. Auch wenn vor Gericht ein politisches Motiv in der Anklage ausgeschlossen und eine psychologische Erkrankung zur Tatmotivation herangezogen wurde, deuten die Ausführungen der Richterin, die Tat und die dazu bekannten Informationen in mehrfacher Hinsicht auf eine antisemitische Tat hin. Grundsätzlich schließen ideologische Überzeugungen und psychische Erkrankungen einander nicht aus. Der gezielte Angriff auf einen erkennbar jüdischen Menschen und der Entschluss, ihm mit einer Tatwaffe lebensbedrohliche Verletzungen an einem symbolträchtigen jüdischen Feiertag zuzufügen, erfüllen die Charakteristiken von Rechtsterrorismus, weshalb diese Tat als Verdachtsfall aufgeführt wird.

Aktueller Stand

Am 26. Februar 2021 wurde Grigoriy K. u. a. nach §§ 212, 22 StGB zu einer dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt.

Urteil:
26.02.2021 - Grigoriy K. - dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie - (§ 211,22)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2023
Tristan K.
Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume des damals 18-jährigen Tristan K. im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung wurden neben einer umgebauten Gaswaffe, mit der Geschosse abgefeuert werden konnten, auch ein 3D-Drucker sichergestellt. Damit hatte der Schüler bereits Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt. Für die Waffenproduktion habe er mehrere Bunker anlegen wollen. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Außerdem war Tristan K. bei einem Gründungstreffen einer rechtsextremen Gruppierung in Zwickau im Sommer 2023 anwesend, an dem auch drei ehemalige Mitglieder der verbotenen Gruppe Nordadler teilnahmen. Tristan K. befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Am 3. Juli 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage vor dem Jugendschöffengericht des Amgsgerichts Limburg unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Seit dem 18. September 2024 läuft der Prozess gegen den 19-Jährigen.
Anklage
Hessen
Rechtsextremismus
Antisemitismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
roter Hintergrund
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2020
Grigoriy K.
Am 4. Oktober 2020 sprach der 29-jährige Grigoriy K. einen 26-jährigen jüdischen Studenten vor einer Synagoge in Hamburg an, bevor er ihn mit einem Klappspaten attackierte und schwer verletzte. Der Täter trug einen militärischen Tarnanzug und in seiner Jacke einen Zettel mit Hakenkreuz. Nach dem Angriff wurde der Täter von Sicherheitskräften der jüdischen Gemeinde, die an diesem Tag Sukkot, das Laubhüttenfest, feierte, und Polizist:innen überwältigt und festgenommen. Anfang Januar 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung, sah jedoch kein politisches Motiv. Stattdessen sei die psychische Erkrankung als Motiv für die Tat ausschlaggebend. Am 12. Februar 2021 begann der Prozess, der am 26. Februar 2021 mit einem Urteil wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung endete. Demnach muss K. wegen seiner Erkrankung dauerhaft in eine Psychiatrie. Obwohl es sich bei der Tat laut der Richterin „um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens“ gehandelt habe, sei die Tat unpolitisch und auf Wahnvorstellungen zurückzuführen, die sich gegen das Judentum richten würden. Entsprechend deutliche Kritik äußerte die jüdische Gemeinde, die eine tiefergehende Aufklärung forderte. Eine Revision des Angeklagten wies der Bundesgerichtshof am 13. Juli 2021 als unbegründet zurück. Auch wenn vor Gericht ein politisches Motiv in der Anklage ausgeschlossen und eine psychologische Erkrankung zur Tatmotivation herangezogen wurde, deuten die Ausführungen der Richterin, die Tat und die dazu bekannten Informationen in mehrfacher Hinsicht auf eine antisemitische Tat hin. Grundsätzlich schließen ideologische Überzeugungen und psychische Erkrankungen einander nicht aus. Der gezielte Angriff auf einen erkennbar jüdischen Menschen und der Entschluss, ihm mit einer Tatwaffe lebensbedrohliche Verletzungen an einem symbolträchtigen jüdischen Feiertag zuzufügen, erfüllen die Charakteristiken von Rechtsterrorismus, weshalb diese Tat als Verdachtsfall aufgeführt wird.
Verurteilt
Hamburg
Antisemitismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2019
Stephan B.
Am 9. Oktober 2019 versuchte der Rechtsterrorist Stephan B., am jüdischen Feiertag Jom Kippur in die Synagoge in Halle einzudringen und so viele Menschen wie möglich zu töten. Die Waffen hatte er vorab selbst gebaut und dafür auch einen 3-D-Drucker benutzt. Er lud kurz vor der Tat ein Pamphlet sowie Textdokumente, in denen er seine Tatvorbereitungen und -pläne schilderte, auf einem Imageboard hoch. Die Tat streamte er live ins Internet. Weil die Tür der Synagoge standhielt, verlagerte der Täter seine Angriffe auf das direkte Umfeld, unter anderem in einen anliegenden Dönerimbiss. Er tötete insgesamt zwei Menschen: den 20-jährigen Kevin Schwarze und die 40-jährige Jana Lange. Weitere Menschen wurden verletzt, einige konnten fliehen. Auch sein Auto setzte der Täter als Waffe ein. B. fühlte sich insbesondere durch den Anschlag von Christchurch am 15. März 2019 in Neuseeland motiviert und handelte aus rechtsextremen und antisemitischen Motiven. Er wurde am 21. Dezember 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Vielfach wurde den Ermittler:innen vorgeworfen, nur unzureichend das digitale Umfeld B.s untersucht zu haben, wodurch mögliche Mitwisser:innen[1] unerkannt blieben. Während seiner Haft startete B. zwei Ausbruchversuche, bei denen er in einem Fall eine selbst gebaute schussfähige Waffe einsetzte und Wärter als Geiseln nahm. <br/><br/>[1] B. habe etwa eine Bitcoin-Zahlung in Höhe von etwa 750 Euro erhalten.
Verurteilt
Sachsen-Anhalt
Militanter Akzelerationismus
Antisemitismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ 211)
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ 211)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ 211)
Verurteilung (§ § 211,22)