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2019
Stephan B.

Verurteilt
Sachsen-Anhalt
Militanter Akzelerationismus
Antisemitismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ 211)
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ 211)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ 211)
Verurteilung (§ § 211,22)

Beschreibung

Am 9. Oktober 2019 versuchte der Rechtsterrorist Stephan B., am jüdischen Feiertag Jom Kippur in die Synagoge in Halle einzudringen und so viele Menschen wie möglich zu töten. Die Waffen hatte er vorab selbst gebaut und dafür auch einen 3-D-Drucker benutzt. Er lud kurz vor der Tat ein Pamphlet sowie Textdokumente, in denen er seine Tatvorbereitungen und -pläne schilderte, auf einem Imageboard hoch. Die Tat streamte er live ins Internet. Weil die Tür der Synagoge standhielt, verlagerte der Täter seine Angriffe auf das direkte Umfeld, unter anderem in einen anliegenden Dönerimbiss. Er tötete insgesamt zwei Menschen: den 20-jährigen Kevin Schwarze und die 40-jährige Jana Lange. Weitere Menschen wurden verletzt, einige konnten fliehen. Auch sein Auto setzte der Täter als Waffe ein. B. fühlte sich insbesondere durch den Anschlag von Christchurch am 15. März 2019 in Neuseeland motiviert und handelte aus rechtsextremen und antisemitischen Motiven. Er wurde am 21. Dezember 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Vielfach wurde den Ermittler:innen vorgeworfen, nur unzureichend das digitale Umfeld B.s untersucht zu haben, wodurch mögliche Mitwisser:innen[1] unerkannt blieben. Während seiner Haft startete B. zwei Ausbruchversuche, bei denen er in einem Fall eine selbst gebaute schussfähige Waffe einsetzte und Wärter als Geiseln nahm.

[1] B. habe etwa eine Bitcoin-Zahlung in Höhe von etwa 750 Euro erhalten.

Aktueller Stand

Verurteilung am 21. Dezember 2020 u. a. nach § 211 StGB (lebenslang)

Urteil:
21.12.2020 - Stephan B. - lebenslang - (§ 211)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2023
13-Jähriger
Ende August 2023 durchsuchte die Polizei das Zimmer eines 13-Jährigen in Köln. Der Schüler hatte bei Telegram eine Chatgruppe mit dem Namen „Feuerkrieg Division“ erstellt. Darin äußerte er seine Terrorfantasien und stellte Waffen- und Sprengstoffanleitungen zur Verfügung. Bei der Durchsuchung fand die Polizei Stoffe, aus denen der 13-Jährige einen Sprengsatz hätte herstellen wollen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war mit dem Fall befasst. Weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Er wurde vorerst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Eingestellt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
roter Hintergrund
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2023
Tristan K.
Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume des damals 18-jährigen Tristan K. im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung wurden neben einer umgebauten Gaswaffe, mit der Geschosse abgefeuert werden konnten, auch ein 3D-Drucker sichergestellt. Damit hatte der Schüler bereits Teile einer automatischen Maschinenpistole gedruckt. Für die Waffenproduktion habe er mehrere Bunker anlegen wollen. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Außerdem war Tristan K. bei einem Gründungstreffen einer rechtsextremen Gruppierung in Zwickau im Sommer 2023 anwesend, an dem auch drei ehemalige Mitglieder der verbotenen Gruppe Nordadler teilnahmen. Tristan K. befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Am 3. Juli 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage vor dem Jugendschöffengericht des Amgsgerichts Limburg unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Seit dem 18. September 2024 läuft der Prozess gegen den 19-Jährigen.
Anklage
Hessen
Rechtsextremismus
Antisemitismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
roter Hintergrund
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2022
Lukas F. (Totenwaffen)
Die Polizei durchsuchte im Juni 2022 die elterliche Wohnung, in der der damals minderjährige „Lukas F.“ wohnte, sowie sein Umfeld. F. war in verschiedenen sozialen Medien wie Telegram und VK, Online-Spieleplattformen wie Roblox und Kommunikationsplattformen wie Discord aktiv. Die Staatsanwaltschaft warf dem Minderjährigen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Bereits 2021 hat der damals 16-Jährige selbst gebaute Bomben getestet. Er war Teil des Umfeldes der „Feuerkrieg Division“, im Chat mit dem Titel „Totenwaffen“ aktiv und ideologisch fest in der Szene des militanten Akzelerationismus verankert. Der Prozessbeginn am Jugendschöffengericht startete am 19. Juli 2023 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am 15. Dezember 2023 teilte ein Gerichtssprecher mit, dass „Lukas F.“ unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde.
Verurteilt
Brandenburg
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)