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2019
Stephan B.

Verurteilt
Sachsen-Anhalt
Militanter Akzelerationismus
Antisemitismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ 211)
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ 211)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ 211)
Verurteilung (§ § 211,22)

Beschreibung

Am 9. Oktober 2019 versuchte der Rechtsterrorist Stephan B., am jüdischen Feiertag Jom Kippur in die Synagoge in Halle einzudringen und so viele Menschen wie möglich zu töten. Die Waffen hatte er vorab selbst gebaut und dafür auch einen 3-D-Drucker benutzt. Er lud kurz vor der Tat ein Pamphlet sowie Textdokumente, in denen er seine Tatvorbereitungen und -pläne schilderte, auf einem Imageboard hoch. Die Tat streamte er live ins Internet. Weil die Tür der Synagoge standhielt, verlagerte der Täter seine Angriffe auf das direkte Umfeld, unter anderem in einen anliegenden Dönerimbiss. Er tötete insgesamt zwei Menschen: den 20-jährigen Kevin Schwarze und die 40-jährige Jana Lange. Weitere Menschen wurden verletzt, einige konnten fliehen. Auch sein Auto setzte der Täter als Waffe ein. B. fühlte sich insbesondere durch den Anschlag von Christchurch am 15. März 2019 in Neuseeland motiviert und handelte aus rechtsextremen und antisemitischen Motiven. Er wurde am 21. Dezember 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Vielfach wurde den Ermittler:innen vorgeworfen, nur unzureichend das digitale Umfeld B.s untersucht zu haben, wodurch mögliche Mitwisser:innen[1] unerkannt blieben. Während seiner Haft startete B. zwei Ausbruchversuche, bei denen er in einem Fall eine selbst gebaute schussfähige Waffe einsetzte und Wärter als Geiseln nahm.

[1] B. habe etwa eine Bitcoin-Zahlung in Höhe von etwa 750 Euro erhalten.

Aktueller Stand

Verurteilung am 21. Dezember 2020 u. a. nach § 211 StGB (lebenslang)

Urteil:
21.12.2020 - Stephan B. - lebenslang - (§ 211)

Aktualisiert am: 23. April 2024
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2023
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Ende August 2023 durchsuchte die Polizei das Zimmer eines 13-Jährigen in Köln. Der Schüler hatte bei Telegram eine Chatgruppe mit dem Namen „Feuerkrieg Division“ erstellt. Darin äußerte er seine Terrorfantasien und stellte Waffen- und Sprengstoffanleitungen zur Verfügung. Bei der Durchsuchung fand die Polizei Stoffe, aus denen der 13-Jährige einen Sprengsatz hätte herstellen wollen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war mit dem Fall befasst. Weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Er wurde vorerst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Eingestellt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
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Ermittlungen (§ 89a)
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2023
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Ermittlung
Hessen
Rechtsextremismus
Antisemitismus
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Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
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2022
Lukas F. (Totenwaffen)
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Verurteilt
Brandenburg
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)