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roter Hintergrund
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2014
Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT)

Freigesprochen
Bayern
Vigilantistischer Terrorismus
Neonazismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
13 Personen
Ermittlungen (§ 129)
Anklage (§ 129 (vier der angeklagten Mitglieder))
Verdachtsfall

Beschreibung

Die Gruppe, die Anschläge auf Angehörige der linken Szene und Asylbewerberheime plante, stand als Subgruppe der 2016 verbotenen Gruppe „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (WWT) seit Anfang 2014 im Fokus der Ermittler:innen. Unter den 13 Beschuldigten zwischen 21 und 36 Jahren waren auch der Organisator des PEGIDA-Ablegers „Nügida“, Dan E., sowie die Kreisvorsitzende der Partei „Die Rechte“, Nadine H. Sie hatten sich kiloweise Sprengstoff aus Polen beschafft und damit bereits Sprengversuche unternommen. Bei Durchsuchungen in zwölf Wohnungen wurden volksverhetzendes Material und Waffen gefunden. Vier der angeklagten Mitglieder wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt, von dem Vorwurf allerdings am 14. Dezember 2018 freigesprochen und wegen anderer Delikte zu Freiheits- und Bewährungsstrafen verurteilt. Offen blieben Fragen zu den unzureichenden Ausweitungen der Ermittlungen, der Herkunft einer Schusswaffe und Verbindungen zum Verfassungsschutz. Einzelne Verurteilte oder Mitglieder der WWT traten bereits ab 2019 wieder bei rechtsextremen Veranstaltungen und in der Lokalpolitik [1] in Erscheinung. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Anschlagsplanungen die Ermittlungen ausgelöst haben und ausgeführte Sprengversuche sowie die Bestellung von Sprengmitteln zumindest die Möglichkeit zur Durchführung konkreterer Tathandlungen eröffnen. Vor allem weil von einer zunehmenden Radikalisierung in dieser Subgruppe der WWT ausgegangen wird, ist der Fall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können.


[1] Der vorbestrafte Rechtsextreme und Gründer der WWT Sandy Ludwig kandidierte 2023 für die Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Wittstock (vgl. https://www.rnd.de/politik/neonazi-sandy-ludwig-kandidiert-als-buergermeister-in-wittstock-warum-darf-er-das-7QHKW2P6RJE2XJAH4GXPEEUH44.html).

Aktueller Stand

Alle nach §129 StGB Angeklagten wurden von dem Vorwurf freigesprochen.

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2022
Neue Stärke Partei
Am 22. November 2022 fanden Durchsuchungen in acht Objekten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Den fünf Beschuldigten wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Sie sollen vorgehabt haben, sich in Osteuropa mit Waffen einzudecken, um sich für einen sogenannten „Tag X“ vorzubereiten. Einzelne Beschuldigte sind in der neonazistischen Kleinstpartei „Neue Stärke Partei“ aktiv gewesen oder bewegten sich in deren Umfeld. Eine Anklageerhebung ist bisher nicht bekannt. Aufgrund der unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Baden-Württemberg
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
5 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2021
Neigungsgruppe
Anfang September 2021 wurden acht Objekte in Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Dabei wurden unter anderem 250 Waffen sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelte gegen zehn Personen wegen des Verdachts der Bildung einer bewaffneten Gruppe. Sie sollen sich selbst als „Neigungsgruppe“ bezeichnet und Anschläge auf Migrant:innen geplant haben. Ein Großteil der Ermittlungen richtete sich gegen einen ehemaligen Fallschirmjäger und Reservisten. Die „Neigungsgruppe“ sei eine Art Wehrsportgruppe um den Oberstleutnant der Reserve Jens G., der bereits wegen Sympathien[1] und Kontakten in die extrem rechte und völkische Szene[2] in Erscheinung getreten ist. Aufmerksamkeit erregten vor allem G.s Kontakte in das Bundesverteidigungsministerium. So hätten Beamt:innen des Militärischen Abschirmdienstes bei einer Routineuntersuchung bei einem Referenten des Verteidigungsministeriums Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung festgestellt und seien bei der Handyauswertung auf dessen engen Kontakt zu Jens G. gestoßen. Im Oktober 2023 berichteten Medien über die Einstellung des Verfahrens gegen die Gruppe durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg. Allerdings teilte diese mit, dass wegen Hinweisen auf Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz gegen einige der Beschuldigten jeweils individuell weiter ermittelt werde. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Planungen eines Anschlags auf Migrant:innen die Ermittlungen ausgelöst haben und einzelne Mitglieder über einen nicht unerheblichen Waffenbesitz verfügten, der zumindest solche Planungen möglich gemacht hätte. Auch wenn sich der Anfangsverdacht juristisch nicht erhärtet hat, ist der Fall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können. <br/><br/>[1] Jens G. war Mitunterzeichner eines Appells vom 14. September 2001 in der rechtsextremen Zeitung „Junge Freiheit“, in der gegen die Entlassung des Rechtsextremen Götz Kubitschek bei einer Wehrsportübung protestiert wurde.[2] G. und der Beschuldigte Wolfgang F. verbrachten ihre Jugend im völkischen Jugendbund „Deutsch-Wandervogel“, der von einem ehemaligen Waffen-SSler geleitet wurde. Zudem nahm G. laut Polizeiangaben an bündischen Treffen wie dem der antisemitischen und seit September 2023 verbotenen „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ teil.
Eingestellt
Berlin
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Vigilantistischer Terrorismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
14 Personen
Ermittlungen (§ 128)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2020
Familie F.
Am 27. Februar 2021 wurde bei dem 22-jährigen Bundeswehrsoldaten Tim F. in Glashütten ein großes Waffenarsenal gefunden, das Dutzende Schusswaffen, darunter halb automatische Pistolen, Granaten, Sprengstoff, Zünder, sowie großen Mengen Munition umfasste. Vorausgegangen waren Hinweise der Ex-Freundin, die ihn wegen Gewalttätigkeiten angezeigt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch ein rassistisches und antisemitisches Pamphlet zur Frage des „Bürgerkrieges gegen den Vernichtungskrieg der Juden“ entdeckt, das F. im Februar 2016 verfasst haben soll. Auch Google-Maps-Ausdrucke mit dem Reichstagsgebäude mit taktischen Symbolen für eine „Operation Fuchsbau“ wurden gefunden. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt habe der 22-Jährige spätestens ab 2020 geplant, eine „Kampforganisation nach nationalsozialistischem Vorbild“ aufzubauen, um „Deutschland und später die ganze Welt unter Einsatz von Waffen und Sprengmitteln zu erobern“. Diese Gebiete sollten daraufhin von Migrant:innen und Geflüchteten „gesäubert“ und Gefangene „medienwirksam eliminiert“ werden. Am 25. März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Mitbeschuldigt sind ebenfalls der 21-jährige Bruder und der 64-jährige Vater von F., denen Beihilfe zur Last gelegt wird. Sie sollen in die Pläne eingeweiht gewesen sein und diese unterstützt haben. Die Ex-Freundin äußerte vor Gericht, dass F. sich auch in der Kaserne mit anderen Kameraden unterhalten habe, wie man in den Bundestag eindringen und Politiker:innen töten könne, und in Telegram-Gruppen vernetzt war. In der Untersuchungshaft verfasste er ein Schriftstück mit dem Titel „Deutschland, es ist fünf vor zwölf“, in dem er seine Pläne zum Aufbau einer Truppe nach seiner Freilassung aufschrieb und eine Namensliste anfertigte. Der Prozess begann Ende Juni 2023 und am 29. September 2023 wurde Tim F. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sein Vater zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft sowie sein Bruder zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe unter anderem wegen Beihilfe verurteilt.
Verurteilt
Hessen
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
3 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)