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Daten

1. Timelines

1.1 Rechtsterroristische Pläne und Taten

Timelines der rechtsterroristischen (Verdachts-)Fälle aus der Datenbank mit ausgewählten Daten. Aufgeteilt nach Plänen und Taten.

Tipp: Für mehr Details bitte mit dem Curser über die Symbole fahren.

Tat: Der Anschlag wurde geplant und anschließend in die Tat umgesetzt)

Abstrakter Plan: Der Plan befindet sich noch in der Ausarbeitungsphase. Für den konkreten Plan sind die notwendigen operativen Vorbereitungen zur Tatausführung und/oder die Festlegung der Anschlagsziele noch nicht abgeschlossen)

Konkreter Plan: Die operative Phase eines Planes gilt als abgeschlossen und konkrete Anschlagsziele wurden beschlossen. Die Ausführung des Planes wird jedoch durch externe Einflüsse (z. B. durch das Einschreiten von Ermittlungsbehörden) verhindert)

1.2 Rechtsterroristische Ermittlungen und Anklagen

Timelines der rechtsterroristischen (Verdachts-)Fälle aus der Datenbank mit ausgewählten Daten. Aufgeteilt in die unterschiedlichen Paragrafen:

Tipp: Für mehr Details bitte mit dem Curser über die Symbole fahren.

§ 89a: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“

§ 129a: „Bildung terroristischer Vereinigungen“

Rest: alle weiteren Paragrafen wie § 211 (Mord) oder § 129 („Bildung krimineller Vereinigungen“)

2. Bundesländer

2.1 Hausdurchsuchungen und Verurteilungen

Anzahl von Personen pro Bundesland, die eine Hausdurchsuchung oder eine Verurteilung im Kontext aller rechtsterroristischen (Verdachts-)Fälle der Datenbank haben.

2.2 Details Verurteilungen

Anzahl der verurteilten Personen aus der Datenbank pro Bundesland nach Wohnsitz der Verurteilten. Aufgeteilt nach den Paragrafen:

§ 89a: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“

§ 129a: „Bildung terroristischer Vereinigungen“

§ 211: Mord

Rest: Allen weiteren Paragrafen wie § 129 („Bildung krimineller Vereinigungen“) oder (WaffG) § 52

3. Entwicklungen

3.1 Anklagen und Verurteilungen

Anzahl aller Anklagen und Verurteilungen aus dem Datensatz pro Jahr. Aufgeteilt nach den Paragrafen:

§ 89a: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“

§ 129a: „Bildung terroristischer Vereinigungen“

§ 211: Mord

Rest: allen weiteren Paragrafen wie § 129 („Bildung krimineller Vereinigungen“) oder (WaffG) § 52

3.2 Taten und Pläne

Entwicklung aller (Verdachts)-Fälle des Datensatzes zwischen 2013 und 2024. Aufgeteilt nach:

Tat: Der Anschlag wurde geplant und anschließend in die Tat umgesetzt

Abstrakter Plan: Der Plan befindet sich noch in der Ausarbeitungsphase. Für den konkreten Plan sind die notwendigen operativen Vorbereitungen zur Tatausführung und/oder die Festlegung der Anschlagsziele noch nicht abgeschlossen

Konkreter Plan: Die operative Phase eines Planes gilt als abgeschlossen und konkrete Anschlagsziele wurden beschlossen. Die Ausführung des Planes wird jedoch durch externe Einflüsse (z. B. durch das Einschreiten von Ermittlungsbehörden) verhindert

3.3 Ideologien

Entwicklung der Ideologien aller (Verdachts-)Fälle des Datensatzes. Mehr zu den Ideologien gibt es hier.

4. Verteilung

4.1 Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen

Verteilung der Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen nach den Paragrafen:

§ 89a: „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“

§ 129a: „Bildung terroristischer Vereinigungen“

§ 211: Mord

Rest: alle weiteren Paragrafen wie § 211 (Mord) oder § 129 („Bildung krimineller Vereinigungen“)

4.2 Ideologien

Verteilung der Ideologien aller Fälle des Datensatzes. Mehr zu den Ideologien gibt es hier.

4.3 Gruppenstruktur

Einteilung aller (Verdachts-)Fälle in Gruppenstrukturen und einzeln ausführende Täter:innen:

Einzel: Der:die Täter:in führte oder plante die Tat alleine auszuführen

Informelle Gruppe: Mindestens zwei Personen, die sich zusammenschließen ohne anderen gegenüber als feste Gruppe in Erscheinung zu treten

Formelle Gruppe: Mindestens drei Personen, die sich zusammenschließen und anderen gegenüber als feste Gruppe in Erscheinung treten

4.4 Plan oder Tat

Alle (Verdachts-)Fälle im Datensatz sind aufgeteilt nach:

Tat: Der Anschlag wurde geplant und anschließend in die Tat umgesetzt

Abstrakter Plan: Der Plan befindet sich noch in der Ausarbeitungsphase. Für den konkreten Plan sind die notwendigen operativen Vorbereitungen zur Tatausführung und/oder die Festlegung der Anschlagsziele noch nicht abgeschlossen

Konkreter Plan: Die operative Phase eines Planes gilt als abgeschlossen und konkrete Anschlagsziele wurden beschlossen. Die Ausführung des Planes wird jedoch durch externe Einflüsse (z. B. durch das Einschreiten von Ermittlungsbehörden) verhindert

4.5 Aktueller Stand

Aufteilung der Fälle im Datensatz zu rechtsterroristischen Fällen. Aufgeteilt nach dem aktuellen Stand.