Am 1. Juni 2019 ermordete der rechtsextreme Stephan E. den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Seinen rechtsextremen Hass hatte er nach einer Bürgerversammlung Jahre zuvor, bei der sich der CDU-Politiker für die Aufnahme von Geflüchteten ausgesprochen hatte, auf Lübcke projiziert und durch den Mord ein Zeichen setzen wollen. Im Januar 2021 wurde E. für die Tat zu lebenslanger Haft verurteilt, der Mitangeklagte Markus H. jedoch nur zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendeliktes. Eine Revision des Generalbundesanwalts und der Angehörigen blieb erfolglos. Sie kritisierten das lasche Urteil gegen den aus ihrer Sicht Mittäter H. scharf. E. gilt als rechtsextremer Intensivtäter, der in der hessischen Neonaziszene mit Kontakten in das Umfeld des NSU eng vernetzt war, und wurde bereits wegen zahlreicher Gewaltverbrechen verurteilt.
Am 28. Juni 2021 wurde Stephan E. u. a. nach § 211 StGB zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Markus H. erhielt eine Bewährungsstrafe nach §52WaffG.
Urteile:
"28.1.2021 - Stephan E. - Lebenslang (§ 211)
28.1.2021 - Markus H. - 1,5-jährige Bewährungsstrafe - (§ 52 WaffG)"