Your browser does not support the <video> tag

roter Hintergrund
Icon

2019
Gruppe S.

Verurteilt
Baden-Württemberg
Bayern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Vigilantistischer Terrorismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
12 Personen
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 129a)

Beschreibung

Im September 2019 wurde die „Gruppe S.“, benannt nach dem Anführer Werner S., von acht Gruppenmitgliedern ins Leben gerufen und hatte mindestens 13 Mitglieder. Im Anschluss an Durchsuchungen und Festnahmen im Februar 2020 klagte der Generalbundesanwalt am 13. November 2020 elf Mitglieder der Bildung oder Unterstützung einer rechtsterroristischen Vereinigung an, deren Ziel es gewesen sei, „durch Angriffe auf Moscheen und die Tötung oder Verletzung einer möglichst großen Anzahl dort anwesender muslimischer Gläubiger bürgerkriegsähnliche Zustände“ herbeizuführen. Die Idee, durch solche Anschläge bestehende gesellschaftliche Spannungsverhältnisse zu vertiefen und dadurch den Zusammenbruch der Gesellschaft herbeizuführen, ist auch Ausdruck des militanten Akzelerationismus. Um dieses Ziel zu erreichen, so war das Gericht überzeugt, wollte ein Großteil der Angeklagten „nacheinander durchgeführte Anschläge auf fünf oder sechs etwas kleinere Moscheen [durchführen], die einen bedeutenden Imam hätten, sodass auf muslimischer Seite mit besonders großer Empörung und Gegenreaktionen zu rechnen sei“. Ein Mitglied der Gruppe und Mitarbeiter der Polizei Hamm im Bereich „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ teilte laut SWR-Recherchen ein Zitat mit den Worten: „Wir müssen von Zeit zu Zeit Terroranschläge verüben, bei denen unbeteiligte Menschen sterben. Dadurch lassen sich der gesamte Staat und die gesamte Bevölkerung lenken. Das primäre Ziel eines solchen Anschlags sind nicht die Toten, sondern die Überlebenden, denn die gilt es zu lenken und zu beeinflussen.“ Laut Anklage führte die Gruppe Schießübungen durch und besorgte sich Materialien zur Sprengstoffherstellung sowie Waffen, die unter anderem in Walddepots lagerten. Rekrutiert hat sich die Gruppe weitestgehend online aus rechtsextremen, bürgerwehrähnlichen Gruppen auf Facebook. Über Messengerdienste haben sich die Mitglieder weiter organisiert und radikalisiert bis zur Planung konkreter Anschläge und Waffenbeschaffungen (inklusive 3-D-Waffen[1]). Am 30. November 2023 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart neun Angeklagte unter anderem wegen (rädelsführerschaftlicher) Gründung, Rädelsführerschaft und Mitgliedschaft in sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und sechs Jahren. Der ebenfalls angeklagte Informant aus der Gruppe wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verurteilten haben am 8. Dezember 2023 Revision eingelegt. Kritik am Prozess gibt es auch wegen der Nichtverfolgung weiterer organisierter Neonazis, die im engen Kontakt zur Gruppe S. standen und das Umfeld der Gruppe maßgeblich prägten, sowie von Verfahrensbeteiligten wegen der fehlenden Aufbereitung von Daten durch das Landeskriminalamt.[2]

[1] Die Waffen, vor allem Kriegswaffen, sollten auch über rechtsextreme Kontakte im Rockermilieu beschafft werden.

[2] Am 31. Juli 2023 wurde bekannt, dass 15 Terabyte Aktenmaterial durch das LKA im Rahmen der Ermittlungen noch nicht aufbereitet wurden und die bis dahin den Prozessbeteiligten vorliegenden Daten nicht mal 0,7 Prozent der verfügbaren Daten ausmachten.

Aktueller Stand

Am 30. November 2023 wurden 10 Angeklagte u. a. nach § 129a StGB zu Haftstrafen zwischen 1 Jahr und 9 Monaten und 6 Jahren verurteilt, 1 Angeklagter freigesprochen und 1 Angeklagter ist verstorben. Einzelne Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Urteile:
30.11.2023 - Werner S. - 6 Jahre - (§ 129a Abs. 4, 129a)
30.11.2023 - Tony E. - 5 Jahre 3 Monate - (§ 129a Abs. 4, 129a)
30.11.2023 - Michael Bä. - 1 Jahre 9 Monate - (§ 129a)
30.11.2023 - Frank H. - 4 Jahre 3 Monate - (§ 129a)
30.11.2023 - Thomas N. - 4 Jahre 6 Monate - (§ 129a)
30.11.2023 - Wolfgang Wi. - 4 Jahre - (§ 129a)
30.11.2023 - Steffen Ba. - 3 Jahre 9 Monate - (§ 129a)
30.11.2023 - Stefan Kra. - 2 Jahre 6 Monate - (§ 129a Abs. 5)
30.11.2023 - Markus K. - 2 Jahre 6 Monate - (§ 129a Abs. 45)
30.11.2023 - Thorsten Wo. - 2 Jahre 9 Monate - (§ 129a Abs. 5)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
roter Hintergrund
Icon
2021
Neigungsgruppe
Anfang September 2021 wurden acht Objekte in Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Dabei wurden unter anderem 250 Waffen sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelte gegen zehn Personen wegen des Verdachts der Bildung einer bewaffneten Gruppe. Sie sollen sich selbst als „Neigungsgruppe“ bezeichnet und Anschläge auf Migrant:innen geplant haben. Ein Großteil der Ermittlungen richtete sich gegen einen ehemaligen Fallschirmjäger und Reservisten. Die „Neigungsgruppe“ sei eine Art Wehrsportgruppe um den Oberstleutnant der Reserve Jens G., der bereits wegen Sympathien[1] und Kontakten in die extrem rechte und völkische Szene[2] in Erscheinung getreten ist. Aufmerksamkeit erregten vor allem G.s Kontakte in das Bundesverteidigungsministerium. So hätten Beamt:innen des Militärischen Abschirmdienstes bei einer Routineuntersuchung bei einem Referenten des Verteidigungsministeriums Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung festgestellt und seien bei der Handyauswertung auf dessen engen Kontakt zu Jens G. gestoßen. Im Oktober 2023 berichteten Medien über die Einstellung des Verfahrens gegen die Gruppe durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg. Allerdings teilte diese mit, dass wegen Hinweisen auf Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz gegen einige der Beschuldigten jeweils individuell weiter ermittelt werde. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Planungen eines Anschlags auf Migrant:innen die Ermittlungen ausgelöst haben und einzelne Mitglieder über einen nicht unerheblichen Waffenbesitz verfügten, der zumindest solche Planungen möglich gemacht hätte. Auch wenn sich der Anfangsverdacht juristisch nicht erhärtet hat, ist der Fall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können. <br/><br/>[1] Jens G. war Mitunterzeichner eines Appells vom 14. September 2001 in der rechtsextremen Zeitung „Junge Freiheit“, in der gegen die Entlassung des Rechtsextremen Götz Kubitschek bei einer Wehrsportübung protestiert wurde.[2] G. und der Beschuldigte Wolfgang F. verbrachten ihre Jugend im völkischen Jugendbund „Deutsch-Wandervogel“, der von einem ehemaligen Waffen-SSler geleitet wurde. Zudem nahm G. laut Polizeiangaben an bündischen Treffen wie dem der antisemitischen und seit September 2023 verbotenen „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ teil.
Eingestellt
Berlin
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Vigilantistischer Terrorismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
14 Personen
Ermittlungen (§ 128)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2019
„Der harte Kern“ (Gruppe S.)
Am 6. Mai 2021 durchsuchten Ermittler:innen die Wohnungen von vier Personen aufgrund des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Marion G. gründete demnach im September 2019 eine Chatgruppe mit dem Namen „Der harte Kern“ und rekrutierte dafür aus anderen Onlinegruppen Gleichgesinnte. In der Chatgruppe sollen Terrorpläne besprochen worden sein. Auch der mutmaßliche Rechtsterrorist Werner S. war daran beteiligt und stieg zum Administrator auf. G. nahm auch an ersten Treffen der „Gruppe S.“ teil, will allerdings von Terrorplänen nichts gewusst haben. Von einer Anklageerhebung oder einem Prozess ist bis zum Redaktionsschluss noch nichts bekannt. Aufgrund der Verbindung zur rechtsterroristischen „Gruppe S.“ und der Berichte über den Austausch zu Terrorplänen wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt. Um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können, sollten auch bislang unklare Fälle wie der der Gruppe „Der harte Kern“ betrachtet werden.
Ermittlung
Baden-Württemberg
Bayern
Niedersachsen
Thüringen
Vigilantistischer Terrorismus
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
4 Personen
Ermittlungen (§ 129a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2019
Gruppe S.
Im September 2019 wurde die „Gruppe S.“, benannt nach dem Anführer Werner S., von acht Gruppenmitgliedern ins Leben gerufen und hatte mindestens 13 Mitglieder. Im Anschluss an Durchsuchungen und Festnahmen im Februar 2020 klagte der Generalbundesanwalt am 13. November 2020 elf Mitglieder der Bildung oder Unterstützung einer rechtsterroristischen Vereinigung an, deren Ziel es gewesen sei, „durch Angriffe auf Moscheen und die Tötung oder Verletzung einer möglichst großen Anzahl dort anwesender muslimischer Gläubiger bürgerkriegsähnliche Zustände“ herbeizuführen. Die Idee, durch solche Anschläge bestehende gesellschaftliche Spannungsverhältnisse zu vertiefen und dadurch den Zusammenbruch der Gesellschaft herbeizuführen, ist auch Ausdruck des militanten Akzelerationismus. Um dieses Ziel zu erreichen, so war das Gericht überzeugt, wollte ein Großteil der Angeklagten „nacheinander durchgeführte Anschläge auf fünf oder sechs etwas kleinere Moscheen [durchführen], die einen bedeutenden Imam hätten, sodass auf muslimischer Seite mit besonders großer Empörung und Gegenreaktionen zu rechnen sei“. Ein Mitglied der Gruppe und Mitarbeiter der Polizei Hamm im Bereich „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ teilte laut SWR-Recherchen ein Zitat mit den Worten: „Wir müssen von Zeit zu Zeit Terroranschläge verüben, bei denen unbeteiligte Menschen sterben. Dadurch lassen sich der gesamte Staat und die gesamte Bevölkerung lenken. Das primäre Ziel eines solchen Anschlags sind nicht die Toten, sondern die Überlebenden, denn die gilt es zu lenken und zu beeinflussen.“ Laut Anklage führte die Gruppe Schießübungen durch und besorgte sich Materialien zur Sprengstoffherstellung sowie Waffen, die unter anderem in Walddepots lagerten. Rekrutiert hat sich die Gruppe weitestgehend online aus rechtsextremen, bürgerwehrähnlichen Gruppen auf Facebook. Über Messengerdienste haben sich die Mitglieder weiter organisiert und radikalisiert bis zur Planung konkreter Anschläge und Waffenbeschaffungen (inklusive 3-D-Waffen[1]). Am 30. November 2023 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart neun Angeklagte unter anderem wegen (rädelsführerschaftlicher) Gründung, Rädelsführerschaft und Mitgliedschaft in sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und sechs Jahren. Der ebenfalls angeklagte Informant aus der Gruppe wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verurteilten haben am 8. Dezember 2023 Revision eingelegt. Kritik am Prozess gibt es auch wegen der Nichtverfolgung weiterer organisierter Neonazis, die im engen Kontakt zur Gruppe S. standen und das Umfeld der Gruppe maßgeblich prägten, sowie von Verfahrensbeteiligten wegen der fehlenden Aufbereitung von Daten durch das Landeskriminalamt.[2] <br/><br/>[1] Die Waffen, vor allem Kriegswaffen, sollten auch über rechtsextreme Kontakte im Rockermilieu beschafft werden.[2] Am 31. Juli 2023 wurde bekannt, dass 15 Terabyte Aktenmaterial durch das LKA im Rahmen der Ermittlungen noch nicht aufbereitet wurden und die bis dahin den Prozessbeteiligten vorliegenden Daten nicht mal 0,7 Prozent der verfügbaren Daten ausmachten.
Verurteilt
Baden-Württemberg
Bayern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Vigilantistischer Terrorismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
12 Personen
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 129a)