Im Oktober 2018 wurden sieben Mitglieder der Gruppe „Revolution Chemnitz“ wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung festgenommen. Ein weiterer Beschuldigter, Christian K., war bereits am 14. September 2018 wegen besonders schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden. Die achtköpfige Gruppe, von denen die meisten auch in der Hooligan-, Skinhead- und Neonaziszene aktiv waren, soll sich unter der Rädelsführerschaft K.s spätestens ab dem 11. September 2018 unter anderem in einer Chatgruppe mit dem Namen „Planung zur Revolution“ zusammengeschlossen haben mit dem Ziel, zur „Überwindung des demokratischen Rechtsstaates“ gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer:innen und politische Gegner:innen auszuführen. Dazu habe sich die Gruppe auch um die Beschaffung halb automatischer Schusswaffen bemüht. Der Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde im Rahmen der Ermittlungen zum Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung ausgeweitet. Am 14. September 2018 hatten fünf der Angeklagten mit anderen Rechtsextremen in Chemnitz Gäste einer Geburtstagsfeier und als ausländisch angesehene Menschen angegriffen und verletzt. Der Angriff sollte als „Probelauf“ für gewaltbereite oder tödliche Anschläge am darauffolgenden 3. Oktober dienen, die den [Anschein linksradikaler Anschläge](https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/rechtsextremismus-rechte-terrorgruppe-revolution-chemnitz-anklage[1] erwecken und bürgerkriegsähnliche Zustände auslösen sollten. Am 24. März 2020 wurden alle Angeklagten unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die eingelegte Revision wurde am 20. Mai 2021 vom Bundesgerichtshof abgelehnt.
[1] Durch die False-Flag-Aktion sollte laut einem Beschuldigten erreicht werden, dass sich die Polizei „auf unsere Seite stellt, gegen die Linken“.
Am 24. März 2020 wurden die Angklagten u. a. nach § 129a StGB zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 3 Monaten sowie 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Urteile:
24.03.2020 - Sten E. - 2 Jahre und 8 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Tom W. - 3 Jahre und 3 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Martin H. - 3 Jahre und 6 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Maximilian V. - 2 Jahre und 3 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Marcel W. - 3 Jahre und 9 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Sven W. - 3 Jahre und 6 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Hardy W. - 2 Jahre und 3 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Christian K. - 5 Jahre und 6 Monate - (§ 129a)