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roter Hintergrund
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2018
Revolution Chemnitz

Verurteilt
Sachsen
Neonazismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
8 Personen
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 129a)

Beschreibung

Im Oktober 2018 wurden sieben Mitglieder der Gruppe „Revolution Chemnitz“ wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung festgenommen. Ein weiterer Beschuldigter, Christian K., war bereits am 14. September 2018 wegen besonders schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden. Die achtköpfige Gruppe, von denen die meisten auch in der Hooligan-, Skinhead- und Neonaziszene aktiv waren, soll sich unter der Rädelsführerschaft K.s spätestens ab dem 11. September 2018 unter anderem in einer Chatgruppe mit dem Namen „Planung zur Revolution“ zusammengeschlossen haben mit dem Ziel, zur „Überwindung des demokratischen Rechtsstaates“ gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer:innen und politische Gegner:innen auszuführen. Dazu habe sich die Gruppe auch um die Beschaffung halb automatischer Schusswaffen bemüht. Der Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde im Rahmen der Ermittlungen zum Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung ausgeweitet. Am 14. September 2018 hatten fünf der Angeklagten mit anderen Rechtsextremen in Chemnitz Gäste einer Geburtstagsfeier und als ausländisch angesehene Menschen angegriffen und verletzt. Der Angriff sollte als „Probelauf“ für gewaltbereite oder tödliche Anschläge am darauffolgenden 3. Oktober dienen, die den [Anschein linksradikaler Anschläge](https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/rechtsextremismus-rechte-terrorgruppe-revolution-chemnitz-anklage[1] erwecken und bürgerkriegsähnliche Zustände auslösen sollten. Am 24. März 2020 wurden alle Angeklagten unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die eingelegte Revision wurde am 20. Mai 2021 vom Bundesgerichtshof abgelehnt.

[1] Durch die False-Flag-Aktion sollte laut einem Beschuldigten erreicht werden, dass sich die Polizei „auf unsere Seite stellt, gegen die Linken“.

Aktueller Stand

Am 24. März 2020 wurden die Angklagten u. a. nach § 129a StGB zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 3 Monaten sowie 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Urteile:
24.03.2020 - Sten E. - 2 Jahre und 8 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Tom W. - 3 Jahre und 3 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Martin H. - 3 Jahre und 6 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Maximilian V. - 2 Jahre und 3 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Marcel W. - 3 Jahre und 9 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Sven W. - 3 Jahre und 6 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Hardy W. - 2 Jahre und 3 Monate - (§ 129a)
24.03.2020 - Christian K. - 5 Jahre und 6 Monate - (§ 129a)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2022
Neue Stärke Partei
Am 22. November 2022 fanden Durchsuchungen in acht Objekten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Den fünf Beschuldigten wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Sie sollen vorgehabt haben, sich in Osteuropa mit Waffen einzudecken, um sich für einen sogenannten „Tag X“ vorzubereiten. Einzelne Beschuldigte sind in der neonazistischen Kleinstpartei „Neue Stärke Partei“ aktiv gewesen oder bewegten sich in deren Umfeld. Eine Anklageerhebung ist bisher nicht bekannt. Aufgrund der unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Baden-Württemberg
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
5 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2020
Familie F.
Am 27. Februar 2021 wurde bei dem 22-jährigen Bundeswehrsoldaten Tim F. in Glashütten ein großes Waffenarsenal gefunden, das Dutzende Schusswaffen, darunter halb automatische Pistolen, Granaten, Sprengstoff, Zünder, sowie großen Mengen Munition umfasste. Vorausgegangen waren Hinweise der Ex-Freundin, die ihn wegen Gewalttätigkeiten angezeigt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch ein rassistisches und antisemitisches Pamphlet zur Frage des „Bürgerkrieges gegen den Vernichtungskrieg der Juden“ entdeckt, das F. im Februar 2016 verfasst haben soll. Auch Google-Maps-Ausdrucke mit dem Reichstagsgebäude mit taktischen Symbolen für eine „Operation Fuchsbau“ wurden gefunden. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt habe der 22-Jährige spätestens ab 2020 geplant, eine „Kampforganisation nach nationalsozialistischem Vorbild“ aufzubauen, um „Deutschland und später die ganze Welt unter Einsatz von Waffen und Sprengmitteln zu erobern“. Diese Gebiete sollten daraufhin von Migrant:innen und Geflüchteten „gesäubert“ und Gefangene „medienwirksam eliminiert“ werden. Am 25. März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Mitbeschuldigt sind ebenfalls der 21-jährige Bruder und der 64-jährige Vater von F., denen Beihilfe zur Last gelegt wird. Sie sollen in die Pläne eingeweiht gewesen sein und diese unterstützt haben. Die Ex-Freundin äußerte vor Gericht, dass F. sich auch in der Kaserne mit anderen Kameraden unterhalten habe, wie man in den Bundestag eindringen und Politiker:innen töten könne, und in Telegram-Gruppen vernetzt war. In der Untersuchungshaft verfasste er ein Schriftstück mit dem Titel „Deutschland, es ist fünf vor zwölf“, in dem er seine Pläne zum Aufbau einer Truppe nach seiner Freilassung aufschrieb und eine Namensliste anfertigte. Der Prozess begann Ende Juni 2023 und am 29. September 2023 wurde Tim F. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sein Vater zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft sowie sein Bruder zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe unter anderem wegen Beihilfe verurteilt.
Verurteilt
Hessen
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
3 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
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2019
Susanne G.
Im März 2020 wurde die Wohnung der Heilpraktikerin Susanne G. aus Diepersdorf durchsucht. Die Bundesanwaltschaft warf ihr die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Am 30. Juli 2021 wurde sie deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sie hatte in den Jahren 2019 und 2020 Drohungen mit scharfen Patronen an Lokalpolitiker, die türkische Gemeinde und Flüchtlingsinitiativen verschickt. Zudem baute sie Brandsätze, von denen das Gericht überzeugt ist, dass sie diese einsetzen wollte. G. war bis März 2020 Mitglied der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ und bewegte sich im engeren Umfeld von Rockermilieu („Gremium MC“) und NSU-nahen[1] Neonazistrukturen. <br/><br/>[1] G. engagierte sich in der „Gefangenenhilfe“, durch die sie im intensiven Briefkontakt mit den NSU-Helfern Ralf Wohlleben und André Eminger stand, die sie später auch privat besuchte. Wohlleben nannte sie etwa „Susl mit den Zauberhänden“ (vgl.: https://www.sueddeutsche.de/politik/terror-prozess-muenchen-olg-urteil-susanne-g-1.5368028).
Verurteilt
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)