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2018
Willi B.

Verurteilt
Baden-Württemberg
Unspezifisch
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)

Beschreibung

Der 70-jährige Russlanddeutsche Willi B. stach am 17. Februar 2018 mit einem Messer auf Geflüchtete in Heilbronn ein und verletzte zwei der drei Opfer schwer, bevor er von Passant:innen überwältigt werden konnte. Den eintreffenden Polizist:innen habe er gesagt, die Tat sei „ein politisches Zeichen gegen Angela Merkel“. Zum Zeitpunkt der Tat war B. stark alkoholisiert. Ende Oktober 2018 wurde er wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ging von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus und davon, dass die Tat „spontan unter dem Eindruck einer persönlichen Krise“ entstanden sei. Auch wenn eine erhebliche Schuldunfähigkeit und eine möglicherweise sehr spontan geplante Tat gegeben sind, sollten die Wahl der Angegriffenen, die geäußerte Symbolwirkung und die Zeitspanne des Tatentschlusses möglicherweise kurz vor der Tat zu einer Berücksichtigung der Tat als rechtsterroristischer Verdachtsfall finden.

Aktueller Stand

Am 31. Oktober 2018 wurde Willi B. nach §§ 211, 22 StGB zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Urteil:
31.10.2018 - Willi B. - 5 Jahre - (§ 211,22)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2021
Dresden Offlinevernetzung
Im Dezember 2021 berichtete das ZDF über die Telegram-Chatgruppe „Dresden Offlinevernetzung“ mit knapp 100 Mitgliedern, in der Äußerungen zu Mordplänen an dem sächsischen Ministerpräsidenten und anderen Politiker:innen getätigt wurden. Administrator war der 42-jährige Daniel G. Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durchsuchten Ermittler:innen daraufhin am 15. Dezember 2021 bei sechs Beschuldigten insgesamt sechs Objekte und stellten dabei Armbrüste, Waffen und einzelne Waffenteile sicher. Einzelne Medien berichteten, dass die Ermittlungen insgesamt auf zehn Beschuldigte ausgeweitet wurden, allerdings habe es demnach bis 2022 keine Anhaltspunkte für eine Anklage gegen die Beschuldigten gegeben. Am 10. Januar 2024 gab die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bekannt, dass sie die Ermittlungen einstelle. Ein Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat habe sich nicht erhärten können. Auch der Verdacht einer Gewalttat und entsprechende „Gedanken zum sächsischen Ministerpräsidenten waren knapp, unkonkret und realitätsfern“ heißt es. Ermittelt werde weiterhin gegen einen Beschuldigten unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden gestellt. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt. Zum einen, weil die Gedanken einer entsprechenden Tatbegehung in der Gruppe geäußert und besprochen wurden, und zum anderen, weil auch unkonkrete und eventuell realitätsferne Pläne hinreichend betrachtet werden müssen, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können.
Eingestellt
Sachsen
Unspezifisch
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
6 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2018
Willi B.
Der 70-jährige Russlanddeutsche Willi B. stach am 17. Februar 2018 mit einem Messer auf Geflüchtete in Heilbronn ein und verletzte zwei der drei Opfer schwer, bevor er von Passant:innen überwältigt werden konnte. Den eintreffenden Polizist:innen habe er gesagt, die Tat sei „ein politisches Zeichen gegen Angela Merkel“. Zum Zeitpunkt der Tat war B. stark alkoholisiert. Ende Oktober 2018 wurde er wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ging von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus und davon, dass die Tat „spontan unter dem Eindruck einer persönlichen Krise“ entstanden sei. Auch wenn eine erhebliche Schuldunfähigkeit und eine möglicherweise sehr spontan geplante Tat gegeben sind, sollten die Wahl der Angegriffenen, die geäußerte Symbolwirkung und die Zeitspanne des Tatentschlusses möglicherweise kurz vor der Tat zu einer Berücksichtigung der Tat als rechtsterroristischer Verdachtsfall finden.
Verurteilt
Baden-Württemberg
Unspezifisch
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
roter Hintergrund
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2016
18-Jähriger und 24-Jähriger
Bei zwei Durchsuchungen im Haus der Eltern eines 18-Jährigen in Lauterecken, Rheinland-Pfalz, stellte die Polizei insgesamt fast 300 Kilogramm Explosivmaterial sowie verfassungsfeindliche Symbole sicher. Als Mitbeschuldigter gilt ein 24-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen.[1] Beide standen im Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Ermittler:innen verdächtigten den 18-Jährigen einer Anschlagsplanung an Silvester 2016 in Kaiserslautern. Der Auszubildende gab demnach an, bei einem Treffen der „Oldschool Society“ gewesen zu sein, bei dem er nach der Herstellung von 250 Kilogramm Sprengstoff gefragt wurde. Bei beiden Beschuldigten stellten die Ermittler:innen eine rechte Gesinnung fest. Der Verdacht einer staatsgefährdenden Gewalttat konnte sich im Laufe der Ermittlungen jedoch nicht erhärten und wurden eingestellt. Am 13. September 2017 wurde der jüngere Angeklagte wegen des Sprengstoffbesitzes zu einer Jugendbewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Aufgrund der Bescheinigung einer rechten Gesinnung des Angeklagten durch das Gericht, seiner Nähe zur wegen Rechtsterrorismus verurteilten „Oldschool Society“ und des Fundes von lebensbedrohlich einsetzbarem Sprengstoff wird dieser Fall als Verdachtsfall aufgeführt. <br/><br/>[1] Der 24-Jährige war der Polizei bereits vor Jahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz aufgefallen und 2021 fanden Ermittler:innen rechtsextreme Literatur bei ihm.
Eingestellt
Rheinland-Pfalz
Unspezifisch
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
2 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall