Am 17. Dezember 2017 explodierte ein aus illegalen Böllern bestehender selbst gebauter Sprengsatz mit Nägeln am Hamburger S-Bahnhof Veddel und verletzte eine Person. Der Täter Stephan K. wurde am 26. Juni 2018 unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt und entsprechend am 29. Oktober 2018 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Anteil von Einwohner:innen mit Migrationshintergrund im Stadtteil Veddel liegt bei 70 Prozent und die Richterin führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass ein rassistisches Motiv ziemlich wahrscheinlich sei. K. gilt bei Ermittlungsbehörden als langjähriger Neonazi, der bereits 1992 wegen Totschlags verurteilt worden war. Vor Gericht sagte K.s Ex-Freundin aus, dass er ähnliche Taten wie die von ihm begangene bereits zuvor angekündigt habe. Zudem sei sie von der Polizei abgewiesen worden, als sie sich nach der Tat an die Polizei hatte wenden wollen. Weil der Täter lange Zeit in der gewalttätigen Neonaziszene verwurzelt war, der Verdacht einer geplanten Tat im Raum steht und ein rassistisches Motiv hinter dem potenziell tödlichen Anschlag vermutet werden kann, wird diese Tat als Verdachtsfall eingestuft.
Am 29. Oktober 2018 wurde Stephan K. u. a. nach §§ 211, 22 StGB zu einer 10-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Urteil:
29.10.2018 - Stephan K. - 10 Jahre - (§ 211,22)