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2015
Franco A.

Verurteilt
Hessen
Baden-Württemberg
Völkischer Nationalismus
Plan konkret
Einzel
3 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)

Beschreibung

Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wurde am 27. April 2017 verhaftet, nachdem er eine geladene Pistole aus einem Versteck am Wiener Flughafen holen wollte. Er hatte Anschläge auf Politiker:innen und Aktivist:innen geplant und sich dafür 2015 eine Tarnidentität als syrischer Geflüchteter zugelegt. Im Mai 2021 wurde gegen den Soldaten der Prozess eröffnet, in dessen Folge er am 15. Juli 2022 unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das bei ihm gefundene Waffen- und Munitionsarsenal begründete A. mit einer „Prepper“-Vorbereitung. Er war zudem seit 2015 im sogenannten „Hannibal“-Netzwerk aktiv, in dem sich unter anderem Menschen aus Ermittlungsbehörden zu „Prepper:innen“-Netzwerken zusammenschlossen und aus denen Zusammenschlüsse wie „Nordkreuz“ hervorgingen, von denen ebenfalls zwei Beschuldigte der Bildung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt wurden. Noch während seines Prozesses wurde A. kurzzeitig im Februar 2022 festgenommen. Die Polizei stellte unter anderem Hakenkreuzabzeichen, sieben Hieb- und Stichwaffen, auch Macheten sowie 21 Mobiltelefone, mehr als 50 ungenutzte Prepaidkarten und einen gefälschten Impfausweis sicher. Mit Franco A. wurde zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte ein Soldat wegen Terrorismus verurteilt. Kurzzeitig standen auch der Bundeswehrsoldat Maximilian T. und der damalige Student Mathias F. im Verdacht der schweren staatsgefährdenden Gewalttat. T. war 2020 Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte und wurde vom Militärischen Abschirmdienst als Rechtsextremist eingestuft. F. hatte Munition und Waffen für Franco A. bei sich vesteckt. Im August 2019 wurde er dafür unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Ermittlungen gegen Mathias F. und Maximilian T. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurden eingestellt.

Aktueller Stand

Am 15. Juli 2022 wurde Franco A. u. a. nach § 89a StGB zu einer 5,5-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Urteil:
15.07.2022 - Franco A. - 5 Jahre 6 Monate - (§ 89a)

Aktualisiert am: 3. Mai 2024
Verwandte Fälle
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2017
Nordkreuz
„Nordkreuz“ war der Name einer mutmaßlich rechtsextremen „Prepper:innen“-Gruppe mit mehr als 30 Mitgliedern unter der Führung des AfD-Mitglieds und Polizisten einer Spezialeinheit Marko G., bei dem tausende Schuss Munition (u. a. von deutschen Spezialeinheiten) und eine Maschinenpistole gefunden wurden. Die Gruppe habe sich laut G.s Aussagen auf einen „Ernstfall“ vorbereiten wollen und sich dafür auch zu legalen Schießübungen verabredet. Gegen zwei weitere Mitglieder der Gruppe, den Polizisten Haik J.[1] und den Anwalt Jan-Hendrik H., liefen Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, die jedoch im Dezember 2021 eingestellt wurden. Das Netzwerk „Nordkreuz“, dem auch die beiden Beschuldigten angehörten, existierte Stand 2021 weiterhin. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Anschlagsplanungen auf politische Gegner:innen die Ermittlungen ausgelöst haben und einzelne Mitglieder über einen nicht unerheblichen Waffenbesitz verfügten, der zumindest solche Planungen möglich gemacht hätte. Auch wenn sich der Anfangsverdacht juristisch nicht erhärtet hat, ist der Fall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können. <br/><br/>[1] Haik J. wurde am [9. Juni 2024[(https://www.nordwestmecklenburg.de/de/datei/anzeigen/id/150280,1105/wb3_04_00.pdf) für die AfD in den Kreistag Nordwestmecklenburg gewählt.
Eingestellt
Mecklenburg-Vorpommern
Völkischer Nationalismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
2 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2015
Franco A.
Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wurde am 27. April 2017 verhaftet, nachdem er eine geladene Pistole aus einem Versteck am Wiener Flughafen holen wollte. Er hatte Anschläge auf Politiker:innen und Aktivist:innen geplant und sich dafür 2015 eine Tarnidentität als syrischer Geflüchteter zugelegt. Im Mai 2021 wurde gegen den Soldaten der Prozess eröffnet, in dessen Folge er am 15. Juli 2022 unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das bei ihm gefundene Waffen- und Munitionsarsenal begründete A. mit einer „Prepper“-Vorbereitung. Er war zudem seit 2015 im sogenannten „Hannibal“-Netzwerk aktiv, in dem sich unter anderem Menschen aus Ermittlungsbehörden zu „Prepper:innen“-Netzwerken zusammenschlossen und aus denen Zusammenschlüsse wie „Nordkreuz“ hervorgingen, von denen ebenfalls zwei Beschuldigte der Bildung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt wurden. Noch während seines Prozesses wurde A. kurzzeitig im Februar 2022 festgenommen. Die Polizei stellte unter anderem Hakenkreuzabzeichen, sieben Hieb- und Stichwaffen, auch Macheten sowie 21 Mobiltelefone, mehr als 50 ungenutzte Prepaidkarten und einen gefälschten Impfausweis sicher. Mit Franco A. wurde zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte ein Soldat wegen Terrorismus verurteilt. Kurzzeitig standen auch der Bundeswehrsoldat Maximilian T. und der damalige Student Mathias F. im Verdacht der schweren staatsgefährdenden Gewalttat. T. war 2020 Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte und wurde vom Militärischen Abschirmdienst als Rechtsextremist eingestuft. F. hatte Munition und Waffen für Franco A. bei sich vesteckt. Im August 2019 wurde er dafür unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Ermittlungen gegen Mathias F. und Maximilian T. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurden eingestellt.
Verurteilt
Hessen
Baden-Württemberg
Völkischer Nationalismus
Plan konkret
Einzel
3 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)