Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wurde am 27. April 2017 verhaftet, nachdem er eine geladene Pistole aus einem Versteck am Wiener Flughafen holen wollte. Er hatte Anschläge auf Politiker:innen und Aktivist:innen geplant und sich dafür 2015 eine Tarnidentität als syrischer Geflüchteter zugelegt. Im Mai 2021 wurde gegen den Soldaten der Prozess eröffnet, in dessen Folge er am 15. Juli 2022 unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das bei ihm gefundene Waffen- und Munitionsarsenal begründete A. mit einer „Prepper“-Vorbereitung. Er war zudem seit 2015 im sogenannten „Hannibal“-Netzwerk aktiv, in dem sich unter anderem Menschen aus Ermittlungsbehörden zu „Prepper:innen“-Netzwerken zusammenschlossen und aus denen Zusammenschlüsse wie „Nordkreuz“ hervorgingen, von denen ebenfalls zwei Beschuldigte der Bildung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt wurden. Noch während seines Prozesses wurde A. kurzzeitig im Februar 2022 festgenommen. Die Polizei stellte unter anderem Hakenkreuzabzeichen, sieben Hieb- und Stichwaffen, auch Macheten sowie 21 Mobiltelefone, mehr als 50 ungenutzte Prepaidkarten und einen gefälschten Impfausweis sicher. Mit Franco A. wurde zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte ein Soldat wegen Terrorismus verurteilt. Kurzzeitig standen auch der Bundeswehrsoldat Maximilian T. und der damalige Student Mathias F. im Verdacht der schweren staatsgefährdenden Gewalttat. T. war 2020 Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte und wurde vom Militärischen Abschirmdienst als Rechtsextremist eingestuft. F. hatte Munition und Waffen für Franco A. bei sich vesteckt. Im August 2019 wurde er dafür unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Ermittlungen gegen Mathias F. und Maximilian T. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurden eingestellt.
Am 15. Juli 2022 wurde Franco A. u. a. nach § 89a StGB zu einer 5,5-jährigen Haftstrafe verurteilt.
Urteil:
15.07.2022 - Franco A. - 5 Jahre 6 Monate - (§ 89a)