Bei einer Wahlkampfveranstaltung am 17. Oktober 2015 verletzte der 44-jährige Frank S. die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker mit einem Messer schwer und fügte vier weiteren Unterstützer:innen (drei Frauen, einem Mann) Verletzungen zu. Er war geständig und führte ein rechtsextremes Motiv an, nachdem er mit der Tat gegen die Asylpolitik der damaligen Sozialdezernentin ein Zeichen setzen wollte. S. bewegte sich bereits seit 20 Jahren in der Neonaziszene und war Mitglied der verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP). Der Prozess gegen S. begann am 15. April 2016 und endete am 1. Juli 2016 mit einer Verurteilung unter anderem wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft. Aufgrund eines Sperrvermerks in der Arbeitsagentur-Akte des Täters wurden Vermutungen laut, S. könnte möglicherweise einer V-Personen-Tätigkeit nachgegangen sein. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag wollte das Innenministerium die Tätigkeit aus Gründen des Geheimschutzes weder bestätigen noch verneinen.
Am 1. Juli 2016 wurde Frank S. u. a. nach §§ 211, 22 StGB zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Urteil:
01.07.2016 - Frank S. - 14 Jahre (§ 211,22)