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2015
Frank S.

Verurteilt
Nordrhein-Westfalen
Neonazismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)

Beschreibung

Bei einer Wahlkampfveranstaltung am 17. Oktober 2015 verletzte der 44-jährige Frank S. die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker mit einem Messer schwer und fügte vier weiteren Unterstützer:innen (drei Frauen, einem Mann) Verletzungen zu. Er war geständig und führte ein rechtsextremes Motiv an, nachdem er mit der Tat gegen die Asylpolitik der damaligen Sozialdezernentin ein Zeichen setzen wollte. S. bewegte sich bereits seit 20 Jahren in der Neonaziszene und war Mitglied der verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP). Der Prozess gegen S. begann am 15. April 2016 und endete am 1. Juli 2016 mit einer Verurteilung unter anderem wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft. Aufgrund eines Sperrvermerks in der Arbeitsagentur-Akte des Täters wurden Vermutungen laut, S. könnte möglicherweise einer V-Personen-Tätigkeit nachgegangen sein. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag wollte das Innenministerium die Tätigkeit aus Gründen des Geheimschutzes weder bestätigen noch verneinen.

Aktueller Stand

Am 1. Juli 2016 wurde Frank S. u. a. nach §§ 211, 22 StGB zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Urteil:
01.07.2016 - Frank S. - 14 Jahre (§ 211,22)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2022
Neue Stärke Partei
Am 22. November 2022 fanden Durchsuchungen in acht Objekten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Den fünf Beschuldigten wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Sie sollen vorgehabt haben, sich in Osteuropa mit Waffen einzudecken, um sich für einen sogenannten „Tag X“ vorzubereiten. Einzelne Beschuldigte sind in der neonazistischen Kleinstpartei „Neue Stärke Partei“ aktiv gewesen oder bewegten sich in deren Umfeld. Eine Anklageerhebung ist bisher nicht bekannt. Aufgrund der unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Baden-Württemberg
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
5 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
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2020
Familie F.
Am 27. Februar 2021 wurde bei dem 22-jährigen Bundeswehrsoldaten Tim F. in Glashütten ein großes Waffenarsenal gefunden, das Dutzende Schusswaffen, darunter halb automatische Pistolen, Granaten, Sprengstoff, Zünder, sowie großen Mengen Munition umfasste. Vorausgegangen waren Hinweise der Ex-Freundin, die ihn wegen Gewalttätigkeiten angezeigt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch ein rassistisches und antisemitisches Pamphlet zur Frage des „Bürgerkrieges gegen den Vernichtungskrieg der Juden“ entdeckt, das F. im Februar 2016 verfasst haben soll. Auch Google-Maps-Ausdrucke mit dem Reichstagsgebäude mit taktischen Symbolen für eine „Operation Fuchsbau“ wurden gefunden. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt habe der 22-Jährige spätestens ab 2020 geplant, eine „Kampforganisation nach nationalsozialistischem Vorbild“ aufzubauen, um „Deutschland und später die ganze Welt unter Einsatz von Waffen und Sprengmitteln zu erobern“. Diese Gebiete sollten daraufhin von Migrant:innen und Geflüchteten „gesäubert“ und Gefangene „medienwirksam eliminiert“ werden. Am 25. März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Mitbeschuldigt sind ebenfalls der 21-jährige Bruder und der 64-jährige Vater von F., denen Beihilfe zur Last gelegt wird. Sie sollen in die Pläne eingeweiht gewesen sein und diese unterstützt haben. Die Ex-Freundin äußerte vor Gericht, dass F. sich auch in der Kaserne mit anderen Kameraden unterhalten habe, wie man in den Bundestag eindringen und Politiker:innen töten könne, und in Telegram-Gruppen vernetzt war. In der Untersuchungshaft verfasste er ein Schriftstück mit dem Titel „Deutschland, es ist fünf vor zwölf“, in dem er seine Pläne zum Aufbau einer Truppe nach seiner Freilassung aufschrieb und eine Namensliste anfertigte. Der Prozess begann Ende Juni 2023 und am 29. September 2023 wurde Tim F. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sein Vater zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft sowie sein Bruder zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe unter anderem wegen Beihilfe verurteilt.
Verurteilt
Hessen
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
3 Personen
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
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2019
Susanne G.
Im März 2020 wurde die Wohnung der Heilpraktikerin Susanne G. aus Diepersdorf durchsucht. Die Bundesanwaltschaft warf ihr die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Am 30. Juli 2021 wurde sie deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sie hatte in den Jahren 2019 und 2020 Drohungen mit scharfen Patronen an Lokalpolitiker, die türkische Gemeinde und Flüchtlingsinitiativen verschickt. Zudem baute sie Brandsätze, von denen das Gericht überzeugt ist, dass sie diese einsetzen wollte. G. war bis März 2020 Mitglied der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ und bewegte sich im engeren Umfeld von Rockermilieu („Gremium MC“) und NSU-nahen[1] Neonazistrukturen. <br/><br/>[1] G. engagierte sich in der „Gefangenenhilfe“, durch die sie im intensiven Briefkontakt mit den NSU-Helfern Ralf Wohlleben und André Eminger stand, die sie später auch privat besuchte. Wohlleben nannte sie etwa „Susl mit den Zauberhänden“ (vgl.: https://www.sueddeutsche.de/politik/terror-prozess-muenchen-olg-urteil-susanne-g-1.5368028).
Verurteilt
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)