Am 4. und 5. September 2013 durchsuchten Ermittler:innen die Wohnungen der vier Beschuldigten Sascha H., Robert E., Oliver R. und Karl W. in Baden-Württemberg sowie einen rechtsextremen Szenetreff. Dabei stellten sie neben Chemikalien auch einen funktionstüchtigen Sprengsatz sicher. Die Beschuldigten sollen einen Anschlag auf politische Gegner:innen geplant haben. Dazu hätten sie vorgehabt, eine Rohrbombe mithilfe eines Modellflugzeuges[1]über einer Gegendemonstration abzuwerfen. E. hatte zwischen 2011 und 2012 bereits mindestens zehn erfolgreiche Sprengversuche durchgeführt. Als Drahtzieher galt der 23-jährige Oliver R., der bereits im August 2013 bei einer Neonazidemonstration in Dortmund einen selbst gebauten Sprengsatz von Robert E. auf Gegendemonstrant:innen warf und fünf von ihnen sowie einen Polizisten verletzte. Am 15. Oktober 2015 begann der Prozess gegen lediglich drei der vier Beschuldigten. Den Angeklagten wurde unter anderem der unerlaubte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgeworfen. Die Verhandlung endete am 21. Oktober 2015 mit Verurteilungen zwischen Geldstrafen von 90 Tagessätzen und anderthalb Jahren Bewährungsstrafe.
[1] Im Juni 2013 kam es in Bayern und Baden-Württemberg zu einem groß angelegten Polizeieinsatz gegen zwei mutmaßliche islamistische Terroristen, die einen Anschlag mit Modellflugzeugen geplant hätten. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Am 21. Oktober 2015 wurden die Angeklagten u. a. nach § 40 SprengG zu Geld- und Bewährungsstrafe zwischen 90 Tagessätzen und 1,5 Jahren verurteilt.
Urteile:
21.10.2015 - Sascha H. - Geldstrafe von 90-Tagessätzen - (§ 40 SprengG)
21.10.2015 - Robert E. - 10 Monaten auf Bewährung - (§ 40 SprengG)
21.10.2015 - Oliver R. - 1 Jahr mit sechs Monate Bewährung - (§ 40 SprengG)