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2020
Marvin E.

Verurteilt
Hessen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 129a)
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 89a)
Verurteilung (§ 129a)

Beschreibung

Im September 2020 fand bei dem damals 20-jährigen Marvin E. aus Spangenberg aufgrund eines möglichen Waffendeliktes eine Hausdurchsuchung statt, bei der rund 600 selbst gebaute Kleinsprengkörper sowie funktionstüchtige unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen sichergestellt wurden. Zudem wurde laut Ermittler:innen auf seiner Festplatte „eine Art Manifest aufgefunden, in dem er sich gegen den Bestand der BRD wendet und zum totalen Rassenkrieg auffordert“. E. wollte über einen Instagram-Kanal, soziale Netzwerke und mithilfe eines extra für die Rekrutierung von Anhänger:innen aufgesetzten E-Mailaccounts eine „Atomwaffen Division Hessen“ aufbauen. Auch habe er sich im Internet über 3-D-gedruckte Waffen informiert. Der Tischler-Auszubildende kandidierte als parteiloser Kandidat auf lokaler Ebene für die CDU und gab vor Gericht an, dass Medieninhalte mit Fotos von Adolf Hitler in seinem Familienchat gängig waren. Am 8. Mai 2023 wurde er wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Aktueller Stand

Am 8. Mai 2023 wurde Marvin E. u. a. nach § 129a StGB und § 89a StGB zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Urteil:
08.05.2023 - Marvin E. - 3 Jahre und 10 Monate - (§ 89a,129a)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2023
13-Jähriger
Ende August 2023 durchsuchte die Polizei das Zimmer eines 13-Jährigen in Köln. Der Schüler hatte bei Telegram eine Chatgruppe mit dem Namen „Feuerkrieg Division“ erstellt. Darin äußerte er seine Terrorfantasien und stellte Waffen- und Sprengstoffanleitungen zur Verfügung. Bei der Durchsuchung fand die Polizei Stoffe, aus denen der 13-Jährige einen Sprengsatz hätte herstellen wollen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war mit dem Fall befasst. Weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Er wurde vorerst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Eingestellt
Nordrhein-Westfalen
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2022
Lukas F. (Totenwaffen)
Die Polizei durchsuchte im Juni 2022 die elterliche Wohnung, in der der damals minderjährige „Lukas F.“ wohnte, sowie sein Umfeld. F. war in verschiedenen sozialen Medien wie Telegram und VK, Online-Spieleplattformen wie Roblox und Kommunikationsplattformen wie Discord aktiv. Die Staatsanwaltschaft warf dem Minderjährigen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Bereits 2021 hat der damals 16-Jährige selbst gebaute Bomben getestet. Er war Teil des Umfeldes der „Feuerkrieg Division“, im Chat mit dem Titel „Totenwaffen“ aktiv und ideologisch fest in der Szene des militanten Akzelerationismus verankert. Der Prozessbeginn am Jugendschöffengericht startete am 19. Juli 2023 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am 15. Dezember 2023 teilte ein Gerichtssprecher mit, dass „Lukas F.“ unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde.
Verurteilt
Brandenburg
Militanter Akzelerationismus
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Anklage (§ 89a)
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2022
Jeremy R.
Am 12. Mai 2022 nahmen Spezialkräfte den damals 16-jährigen Schüler Jeremy R. im Wohnhaus seiner Eltern fest und stellten eine selbst gebaute Schusswaffe sowie 16 präparierte Rohrkörper und Explosivstoffe sicher. Ein Mitschüler hatte der Polizei den Hinweis gegeben, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai 2022 einen Anschlag auf das von ihm besuchte Gymnasium in Essen plante. Bei der Durchsuchung sei ein rechtsextremes Pamphlet gefunden worden sowie eine Todesliste, auf der Namen von Lehrkräften und Schüler:innen gestanden hätten. R. habe darin Anders Breivik als „Vorbild“ beschrieben und seine Faszination für den Anschlag von Christchurch sowie für die Amokläufe an der Columbine High School und die von Erfurt und Winnenden zum Ausdruck gebracht. Der jetzt 17-Jährige musste sich im Dezember 2022 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten und zeigte sich geständig. Er wurde am 10. Februar 2023 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und musste sich in eine Therapieeinrichtung begeben.
Verurteilt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Ermittlungen (§ 89c)
Anklage (§ 89a)
Anklage (§ 89c)
Verurteilung (§ 89a)
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