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2019
Fabian D. (FKD)

Verurteilt
Bayern
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)

Beschreibung

Am 5. Februar 2020 wurde in Cham der damals 22-jährige Fabian D. festgenommen. Die Oberstaatsanwaltschaft München warf D. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. D., bekannt unter dem Pseudonym „Heydrich“, war spätestens seit 2019 Mitglied der „Feuerkrieg Division“ und verkündete in deren Chatgruppe seine Anschlagspläne. So wollte er mit einem Sturmgewehr möglichst viele Menschen an geeigneten „Orten der Andacht“, also Moscheen oder Synagogen, töten. Dafür hatte er sich bereits verschiedene Waffenteile besorgt, mit denen er ein funktionstüchtiges Sturmgewehr nachbauen wollte. Andere rechtsterroristische Anschläge dienten ihm zur Inspiration, insbesondere der Anschlag von Halle 2019.[1] Er wollte im Gegensatz zum Rechtsterroristen von Halle den Anschlag noch wirkungsvoller durchführen. Am 5. Dezember 2020 wurde der Elektroniker zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil das Gericht von D.s Terrorabsichten überzeugt war.

[1] Weil der Rechtsterrorist von Halle von der Synagogentür aufgehalten wurde, setzte sich D. intensiv mit Schließtechniken auseinander.

Aktueller Stand

Am 5. Dezember 2020 wurde Fabian D. u. a. nach § 89a StGB zu 2 Jahren Haft verurteilt.

Urteil:
05.12.2020 - Fabian D. - 2 Jahre - (§ 89a)

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2023
13-Jähriger
Ende August 2023 durchsuchte die Polizei das Zimmer eines 13-Jährigen in Köln. Der Schüler hatte bei Telegram eine Chatgruppe mit dem Namen „Feuerkrieg Division“ erstellt. Darin äußerte er seine Terrorfantasien und stellte Waffen- und Sprengstoffanleitungen zur Verfügung. Bei der Durchsuchung fand die Polizei Stoffe, aus denen der 13-Jährige einen Sprengsatz hätte herstellen wollen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war mit dem Fall befasst. Weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Er wurde vorerst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Eingestellt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
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Einzel
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2022
Lukas F. (Totenwaffen)
Die Polizei durchsuchte im Juni 2022 die elterliche Wohnung, in der der damals minderjährige „Lukas F.“ wohnte, sowie sein Umfeld. F. war in verschiedenen sozialen Medien wie Telegram und VK, Online-Spieleplattformen wie Roblox und Kommunikationsplattformen wie Discord aktiv. Die Staatsanwaltschaft warf dem Minderjährigen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Bereits 2021 hat der damals 16-Jährige selbst gebaute Bomben getestet. Er war Teil des Umfeldes der „Feuerkrieg Division“, im Chat mit dem Titel „Totenwaffen“ aktiv und ideologisch fest in der Szene des militanten Akzelerationismus verankert. Der Prozessbeginn am Jugendschöffengericht startete am 19. Juli 2023 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am 15. Dezember 2023 teilte ein Gerichtssprecher mit, dass „Lukas F.“ unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde.
Verurteilt
Brandenburg
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
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2022
Jeremy R.
Am 12. Mai 2022 nahmen Spezialkräfte den damals 16-jährigen Schüler Jeremy R. im Wohnhaus seiner Eltern fest und stellten eine selbst gebaute Schusswaffe sowie 16 präparierte Rohrkörper und Explosivstoffe sicher. Ein Mitschüler hatte der Polizei den Hinweis gegeben, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai 2022 einen Anschlag auf das von ihm besuchte Gymnasium in Essen plante. Bei der Durchsuchung sei ein rechtsextremes Pamphlet gefunden worden sowie eine Todesliste, auf der Namen von Lehrkräften und Schüler:innen gestanden hätten. R. habe darin Anders Breivik als „Vorbild“ beschrieben und seine Faszination für den Anschlag von Christchurch sowie für die Amokläufe an der Columbine High School und die von Erfurt und Winnenden zum Ausdruck gebracht. Der jetzt 17-Jährige musste sich im Dezember 2022 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten und zeigte sich geständig. Er wurde am 10. Februar 2023 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und musste sich in eine Therapieeinrichtung begeben.
Verurteilt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Ermittlungen (§ 89c)
Anklage (§ 89a)
Anklage (§ 89c)
Verurteilung (§ 89a)
Verurteilung (§ 89c)