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roter Hintergrund
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2018
Atomwaffen Division Deutschland („AWDD“)

Ermittlung
Berlin
Niedersachsen
Thüringen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
10 Personen
Ermittlungen (§ 129a)

Beschreibung

Im Zuge der bundesweiten Razzien gegen Anhänger:innen der rechtsextremen Szene am 6. April 2022 wurden auch Objekte von zehn mutmaßlichen Mitgliedern der „Atomwaffen Division Deutschland“ durchsucht. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Darunter sind auch der stellvertretende Berliner NPD-Landesvorsitzende Oliver Niedrich sowie Maurice P. und Robin-Oliver B., die in der Vergangenheit als NPD-nahe Bürgerwehr aufgetreten sind. Auch der ehemalige Offiziersanwärter Chris Marvin C. und Lukas H.[1] gelten als Beschuldigte. H. war bereits 2019 in die USA gereist, um an einem bewaffneten Trainingscamp der rechtsterroristischen Gruppe „The Base“ teilzunehmen. 2018 und 2019 tauchten in Universitätsbibliotheken in Berlin und Frankfurt deutschsprachige Flyer der „Atomwaffen Division“ auf. Auch ein Propagandavideo einer „Atomwaffen Division Deutschland“ wurde 2018 im Internet veröffentlicht. Direkte Verbindungen führten zu Leon R. aus Eisenach (siehe „Knockout 51“).

[1] Lukas H. nannte sich in verschlüsselten Chats „Dekkit“ und stammt aus Niedersachsen.

Aktueller Stand

Der aktuelle Stand ist unbekannt.

Aktualisiert am: 23. April 2024
Verwandte Fälle
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2023
13-Jähriger
Ende August 2023 durchsuchte die Polizei das Zimmer eines 13-Jährigen in Köln. Der Schüler hatte bei Telegram eine Chatgruppe mit dem Namen „Feuerkrieg Division“ erstellt. Darin äußerte er seine Terrorfantasien und stellte Waffen- und Sprengstoffanleitungen zur Verfügung. Bei der Durchsuchung fand die Polizei Stoffe, aus denen der 13-Jährige einen Sprengsatz hätte herstellen wollen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war mit dem Fall befasst. Weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Er wurde vorerst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Eingestellt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
roter Hintergrund
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2022
Lukas F. (Totenwaffen)
Die Polizei durchsuchte im Juni 2022 die elterliche Wohnung, in der der damals minderjährige „Lukas F.“ wohnte, sowie sein Umfeld. F. war in verschiedenen sozialen Medien wie Telegram und VK, Online-Spieleplattformen wie Roblox und Kommunikationsplattformen wie Discord aktiv. Die Staatsanwaltschaft warf dem Minderjährigen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Bereits 2021 hat der damals 16-Jährige selbst gebaute Bomben getestet. Er war Teil des Umfeldes der „Feuerkrieg Division“, im Chat mit dem Titel „Totenwaffen“ aktiv und ideologisch fest in der Szene des militanten Akzelerationismus verankert. Der Prozessbeginn am Jugendschöffengericht startete am 19. Juli 2023 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am 15. Dezember 2023 teilte ein Gerichtssprecher mit, dass „Lukas F.“ unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde.
Verurteilt
Brandenburg
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
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2022
Jeremy R.
Am 12. Mai 2022 nahmen Spezialkräfte den damals 16-jährigen Schüler Jeremy R. im Wohnhaus seiner Eltern fest und stellten eine selbst gebaute Schusswaffe sowie 16 präparierte Rohrkörper und Explosivstoffe sicher. Ein Mitschüler hatte der Polizei den Hinweis gegeben, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai 2022 einen Anschlag auf das von ihm besuchte Gymnasium in Essen plante. Bei der Durchsuchung sei ein rechtsextremes Pamphlet gefunden worden sowie eine Todesliste, auf der Namen von Lehrkräften und Schüler:innen gestanden hätten. R. habe darin Anders Breivik als „Vorbild“ beschrieben und seine Faszination für den Anschlag von Christchurch sowie für die Amokläufe an der Columbine High School und die von Erfurt und Winnenden zum Ausdruck gebracht. Der jetzt 17-Jährige musste sich im Dezember 2022 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten und zeigte sich geständig. Er wurde am 10. Februar 2023 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und musste sich in eine Therapieeinrichtung begeben.
Verurteilt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Ermittlungen (§ 89c)
Anklage (§ 89a)
Anklage (§ 89c)
Verurteilung (§ 89a)
Verurteilung (§ 89c)