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Fälle

50 gelistete Fälle

roter Hintergrund
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2024
Rüdiger S.
Am 6. April 2024 durchsuchten Polizeibeamt:innen die Wohnung des 36-jährigen Rüdiger S., nachdem dieser rassistische Äußerungen von sich gab und Passant:innen mit einem Spielzeuggewehr bedrohte. Bei den Durchsuchungen wurden ein zündfähiger Sprengsatz und rechtsextreme Schriftstücke sichergestellt. Nach ersten Erkenntnissen gehen die Ermittler:innen davon aus, dass der Beschuldigte den Sprengsatz in der Öffentlichkeit zünden und gezielt Menschen habe töten wollen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. S. befindet sich seit dem 7. April 2024 in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten. Aufgrund der bisher noch unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2023
13-Jähriger
Ende August 2023 durchsuchte die Polizei das Zimmer eines 13-Jährigen in Köln. Der Schüler hatte bei Telegram eine Chatgruppe mit dem Namen „Feuerkrieg Division“ erstellt. Darin äußerte er seine Terrorfantasien und stellte Waffen- und Sprengstoffanleitungen zur Verfügung. Bei der Durchsuchung fand die Polizei Stoffe, aus denen der 13-Jährige einen Sprengsatz hätte herstellen wollen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war mit dem Fall befasst. Weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Er wurde vorerst in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Eingestellt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
roter Hintergrund
Icon
2023
18-Jähriger
Am 15. November 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnräume eines 18-Jährigen im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. So habe er den Ermittlungen zufolge in „einschlägigen Foren“ gedroht, Menschen im Rahmen der Verfolgung seiner politischen Ziele zu töten. Er verfüge demnach über eine „verfestigte gewaltbereite, antisemitische und rechtsextreme Grundeinstellung“. Bei der Durchsuchung seien auch Waffen und Munition sichergestellt worden. Nach Medienrecherchen war der Schüler in der Vergangenheit in der Neonaziszene aktiv und beteiligte sich an mindestens zwei Neonaziaufmärschen. Der 18-Jährige befindet sich seit dem 16. November 2023 in Untersuchungshaft. Die Anklage steht noch aus.
Ermittlung
Hessen
Rechtsextremismus
Antisemitismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
roter Hintergrund
Icon
2023
26-Jähriger Frankfurter
Am 14. April 2023 durchsuchten Ermittler:innen vier Objekte in Frankfurt und stellten eine „Vielzahl potenzieller Sprengmittel, Schusswaffen und Munition“ sicher. Darunter befand sich unter anderem eine vollautomatische Maschinenpistole und eine Fliegerbombe mit einer Wirkladung von etwa 68 Kilogramm TNT-Gemisch. Die drei 19 bis 26 Jahre alten Männer wurden beschuldigt, „Überbleibsel des Zweiten Weltkriegs in Form von Waffen und Munition“ wieder gebrauchsfähig machen zu wollen, um sie dann zu verkaufen. Am 4. April 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den bei der Festnahme 26-jährigen Beschuldigten Anklage, wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Er soll „aus einer rechtsradikalen Gesinnung den Sturz der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ geplant haben. Dazu habe er sich auf den „Tag X“ vorbereitet, an dem er laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorhabe „unliebsame Personengruppen, zu welchen er insbesondere Muslime, Juden, Grünen-Politiker sowie der LGBTQ-Bewegung angehörende Personen zähle“ auch mit tödlicher Waffengewalt bekämpfen wolle. Der Prozessbeginn gegen den mittlerweile 27-jährigen steht noch aus.
Anklage
Hessen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Anklage (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2022
Neue Stärke Partei
Am 22. November 2022 fanden Durchsuchungen in acht Objekten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Den fünf Beschuldigten wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Sie sollen vorgehabt haben, sich in Osteuropa mit Waffen einzudecken, um sich für einen sogenannten „Tag X“ vorzubereiten. Einzelne Beschuldigte sind in der neonazistischen Kleinstpartei „Neue Stärke Partei“ aktiv gewesen oder bewegten sich in deren Umfeld. Eine Anklageerhebung ist bisher nicht bekannt. Aufgrund der unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Baden-Württemberg
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2022
Lukas F. (Totenwaffen)
Die Polizei durchsuchte im Juni 2022 die elterliche Wohnung, in der der damals minderjährige „Lukas F.“ wohnte, sowie sein Umfeld. F. war in verschiedenen sozialen Medien wie Telegram und VK, Online-Spieleplattformen wie Roblox und Kommunikationsplattformen wie Discord aktiv. Die Staatsanwaltschaft warf dem Minderjährigen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Bereits 2021 hat der damals 16-Jährige selbst gebaute Bomben getestet. Er war Teil des Umfeldes der „Feuerkrieg Division“, im Chat mit dem Titel „Totenwaffen“ aktiv und ideologisch fest in der Szene des militanten Akzelerationismus verankert. Der Prozessbeginn am Jugendschöffengericht startete am 19. Juli 2023 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am 15. Dezember 2023 teilte ein Gerichtssprecher mit, dass „Lukas F.“ unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde.
Verurteilt
Brandenburg
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
Icon
2022
Vereinte Patrioten
Am 13. April 2022 gingen Ermittlungsbehörden bundesweit mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe „Vereinte Patrioten“ vor. Spätestens im Januar 2022 hatte sich die Gruppe nach Kenntnis der Generalbundesanwaltschaft zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen. Ihr Kern bestand aus fünf Mitgliedern, die der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt sind. Gegen zwei der im Januar 2023 Angeklagten wird zudem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt und gegen ein Mitglied zudem noch wegen Terrorismusfinanzierung. Die Theologin Elisabeth R. gilt als ideologische Führungsfigur und vertritt die sogenannte „Reichsbürger“-Ideologie. Die Gruppe teilte sich in einen militärischen und einen administrativen Arm auf und entwarf einen dreistufigen Aktionsplan. Demnach sollten Anschläge auf die kritische Infrastruktur einen wochenlangen bundesweiten Stromausfall verursachen. In der Folge sollte der Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführt werden und in anschließenden bürgerkriegsähnlichen Zuständen das demokratische System abgesetzt werden. Bereits seit 2021 sollen Sven B. und Thomas O. in Telegram-Gruppen nach Verbündeten für Umsturzpläne gesucht haben. Die Gruppe wollte sich mit Sprengstoff und Waffen ausstatten. Bei einem Waffenkauf geriet O. an einen verdeckten Ermittler. Anschließende Durchsuchungen bei ihm führten zur Sicherstellung vollautomatischer Sturmgewehre und Kurzwaffen nebst Munition. Der Prozess gegen die Gruppe startete im Mai 2023. Am 10. Oktober 2023 gab es weitere Durchsuchungen und Festnahmen. Fünf mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer:innen der Gruppe wurden verhaftet. Darunter auch die Tochter von Thomas O., Betreiberin der geheimen Chatgruppe. Auch ein Mann aus Wolfratshausen soll demnach an der Planung der Entführung von Karl Lauterbach beteiligt und für die Beschaffung von Schusswaffen aus Kroatien zuständig gewesen sein. Andere Beschuldigte sollen Hochspannungsleitungen ausgekundschaftet, Chatgruppen zur Anwerbung betrieben und sich nach einem Demokratiesturz auf eine Regierungsbildung vorbereitet haben.[1] Am 29. November 2023 wurde der 66-jährige Frank M. in Schleswig-Holstein verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, die terroristische Vereinigung der "Vereinten Patrioten" unterstützt zu haben. Bei einer Durchsuchung Mitte November wurde ein scharfer Revolver bei ihm sichergestellt. Der zweite Prozess gegen zwei der im Oktober 2023 Festgenommenen startete am 18. April 2024 vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Gegen einen 61-Jährigen erhob die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im April 2024 Anklage wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. <br/><br/>[1] Ein 61-jähriger Beschuldigter sei als Teil einer Delegation vorgesehen gewesen, die nach dem gewaltsamen Umsturz mit einem Schiff über die Ostsee in russische Küstengewässer habe fahren sollen, um unter anderem mit staatlichen russischen Stellen über einen „Schulterschluss“ zu verhandeln.
Anklage
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
Bayern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Verschwörungsideologischer Souveränismus
QAnon
Plan konkret
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 83)
Ermittlungen (§ 89a)
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
Anklage (§ 129)
Anklage (§ 83)
Anklage (§ 52 WaffG)
roter Hintergrund
Icon
2022
Jeremy R.
Am 12. Mai 2022 nahmen Spezialkräfte den damals 16-jährigen Schüler Jeremy R. im Wohnhaus seiner Eltern fest und stellten eine selbst gebaute Schusswaffe sowie 16 präparierte Rohrkörper und Explosivstoffe sicher. Ein Mitschüler hatte der Polizei den Hinweis gegeben, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai 2022 einen Anschlag auf das von ihm besuchte Gymnasium in Essen plante. Bei der Durchsuchung sei ein rechtsextremes Pamphlet gefunden worden sowie eine Todesliste, auf der Namen von Lehrkräften und Schüler:innen gestanden hätten. R. habe darin Anders Breivik als „Vorbild“ beschrieben und seine Faszination für den Anschlag von Christchurch sowie für die Amokläufe an der Columbine High School und die von Erfurt und Winnenden zum Ausdruck gebracht. Der jetzt 17-Jährige musste sich im Dezember 2022 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten und zeigte sich geständig. Er wurde am 10. Februar 2023 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und musste sich in eine Therapieeinrichtung begeben.
Verurteilt
Nordrhein-Westfalen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Ermittlungen (§ 89c)
Anklage (§ 89a)
Anklage (§ 89c)
Verurteilung (§ 89a)
Verurteilung (§ 89c)
roter Hintergrund
Icon
2021
Neigungsgruppe
Anfang September 2021 wurden acht Objekte in Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Dabei wurden unter anderem 250 Waffen sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelte gegen zehn Personen wegen des Verdachts der Bildung einer bewaffneten Gruppe. Sie sollen sich selbst als „Neigungsgruppe“ bezeichnet und Anschläge auf Migrant:innen geplant haben. Ein Großteil der Ermittlungen richtete sich gegen einen ehemaligen Fallschirmjäger und Reservisten. Die „Neigungsgruppe“ sei eine Art Wehrsportgruppe um den Oberstleutnant der Reserve Jens G., der bereits wegen Sympathien[1] und Kontakten in die extrem rechte und völkische Szene[2] in Erscheinung getreten ist. Aufmerksamkeit erregten vor allem G.s Kontakte in das Bundesverteidigungsministerium. So hätten Beamt:innen des Militärischen Abschirmdienstes bei einer Routineuntersuchung bei einem Referenten des Verteidigungsministeriums Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung festgestellt und seien bei der Handyauswertung auf dessen engen Kontakt zu Jens G. gestoßen. Im Oktober 2023 berichteten Medien über die Einstellung des Verfahrens gegen die Gruppe durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg. Allerdings teilte diese mit, dass wegen Hinweisen auf Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz gegen einige der Beschuldigten jeweils individuell weiter ermittelt werde. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Planungen eines Anschlags auf Migrant:innen die Ermittlungen ausgelöst haben und einzelne Mitglieder über einen nicht unerheblichen Waffenbesitz verfügten, der zumindest solche Planungen möglich gemacht hätte. Auch wenn sich der Anfangsverdacht juristisch nicht erhärtet hat, ist der Fall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können. <br/><br/>[1] Jens G. war Mitunterzeichner eines Appells vom 14. September 2001 in der rechtsextremen Zeitung „Junge Freiheit“, in der gegen die Entlassung des Rechtsextremen Götz Kubitschek bei einer Wehrsportübung protestiert wurde.[2] G. und der Beschuldigte Wolfgang F. verbrachten ihre Jugend im völkischen Jugendbund „Deutsch-Wandervogel“, der von einem ehemaligen Waffen-SSler geleitet wurde. Zudem nahm G. laut Polizeiangaben an bündischen Treffen wie dem der antisemitischen und seit September 2023 verbotenen „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ teil.
Eingestellt
Berlin
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Vigilantistischer Terrorismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 128)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2021
Dresden Offlinevernetzung
Im Dezember 2021 berichtete das ZDF über die Telegram-Chatgruppe „Dresden Offlinevernetzung“ mit knapp 100 Mitgliedern, in der Äußerungen zu Mordplänen an dem sächsischen Ministerpräsidenten und anderen Politiker:innen getätigt wurden. Administrator war der 42-jährige Daniel G. Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durchsuchten Ermittler:innen daraufhin am 15. Dezember 2021 bei sechs Beschuldigten insgesamt sechs Objekte und stellten dabei Armbrüste, Waffen und einzelne Waffenteile sicher. Einzelne Medien berichteten, dass die Ermittlungen insgesamt auf zehn Beschuldigte ausgeweitet wurden, allerdings habe es demnach bis 2022 keine Anhaltspunkte für eine Anklage gegen die Beschuldigten gegeben. Am 10. Januar 2024 gab die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bekannt, dass sie die Ermittlungen einstelle. Ein Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat habe sich nicht erhärten können. Auch der Verdacht einer Gewalttat und entsprechende „Gedanken zum sächsischen Ministerpräsidenten waren knapp, unkonkret und realitätsfern“ heißt es. Ermittelt werde weiterhin gegen einen Beschuldigten unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden gestellt. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt. Zum einen, weil die Gedanken einer entsprechenden Tatbegehung in der Gruppe geäußert und besprochen wurden, und zum anderen, weil auch unkonkrete und eventuell realitätsferne Pläne hinreichend betrachtet werden müssen, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können.
Eingestellt
Sachsen
Unspezifisch
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2021
Patriotische Union (Gruppe Reuß)
Am 7. Dezember 2022 wurden bei einer der größten Razzien in Deutschland bundesweit 300 Objekte durchsucht und 25 Personen festgenommen. Eine weitere Razzia in dem Zusammenhang fand am 22. März 2023 statt, bei der ein Zeuge auf die Einsatzkräfte schoss und einen Polizisten verletzte. Laut Anklage verfügt die Gruppe über eine halbe Million Euro sowie über ein Waffenarsenal von rund 380 Schusswaffen, beinahe 350 Hieb- und Stichwaffen und fast 500 weiteren Waffen sowie mindestens 148.000 Munitionsteilen. Laut der Generalbundesanwaltschaft soll es sich bei der „Patriotischen Union“ um eine terroristische Vereinigung handeln. Spätestens seit Ende Juli 2021 habe sie sich zum Ziel gesetzt, „die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland zu überwinden und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen“. Dafür seien ausdrücklich militärische Mittel und Gewalt angedacht gewesen. Die Mitglieder folgten sogenannten „Reichsbürger“-Ideologien und (QAnon-)Verschwörungserzählungen, wonach Deutschland von einem angeblichen „Deep State“ regiert werde und in absehbarerer Zeit von einer sogenannten „Allianz“ – einem nicht existenten Geheimbund – befreit werden würde. Als Rädelsführer der Gruppe gelten der Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß[1], der nach einem Umsturz neues Staatsoberhaupt werden sollte, und der ehemalige Oberstleutnant der Bundeswehr Rüdiger v. P., der den „militärischen Arm“ geleitet haben soll. Laut Medienberichten sei die Gruppe bereits straff organisiert gewesen und ließ ihre Mitglieder Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnen. Die Anklage wirft den Mitgliedern vor, seit August 2021 geplant zu haben, „mit einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin einzudringen, um dort Abgeordnete des Deutschen Bundestags festzunehmen und so den Systemumsturz herbeizuführen“. Für die Beseitigung von Institutionen und Amtsträger:innen auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene habe man bereits Feindeslisten erstellt. Reuß habe demnach die Kerngruppe, den sogenannten „Rat“, geleitet, der als Übergangsregierung nach einem Umsturz fungieren sollte. Dem gehörte auch die Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann an, die den mit der Vorbereitung zur Erstürmung des Reichstages befassten Gruppenmitgliedern Zutritt zu den Regierungsgebäuden verschaffen sollte. Rüdiger v. P. sei mit der militärischen Führung beauftragt worden. Zusammen mit weiteren Beschuldigten versuchte diese, unter anderem neue Mitglieder zu rekrutieren, Waffen zu beschaffen und sichere Kommunikationskanäle aufzubauen. Ihre Aufgabe sei der Aufbau von 286 militärisch organisierten sogenannten „Heimatschutzkompanien“ gewesen. Einige Beschuldigte hatten durch ihre Aktivität als Sportschütz:innen legalen Zugang zu Waffen und verfügten durch ihre Tätigkeit als Polizisten, Reservist:innen oder (Elite-)Soldaten[2] über militärisches Wissen. Im Zuge der Vorbereitungen versuchten Mitglieder der Gruppe auf verschiedenem Wege wiederholt Kontakt zu Russland und dem Kreml aufzubauen. Auf die Gruppe wurden die Ermittlungsbehörden während der Ermittlungen zu der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe „Vereinte Patrioten“ im Jahr 2022 aufmerksam. Im August 2023 gab die Generalbundesstaatsanwaltschaft bekannt, gegen 69 Beschuldigte unter anderem wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie der Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu ermitteln. Darunter befanden sich auch eine ehemalige Bundestagskandidatin der Partei „Die Basis“, bekannte Personen der sogenannten „Querdenken“-Proteste und ein ehemaliges AfD-Mitglied sowie ein AfD-Spender. Am 12. Dezember 2023 erhob die Generalstaatsanwaltschaft vor drei Gerichten Anklage gegen insgesamt 27 Beschuldigte. Am 29. April begann der erste Prozess gegen neun Angeklagte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, die dem sogenannten „militärischen Arm“ der Gruppe angehört haben sollen. <br/><br/>[1] Reuß trat schon in den Jahren zuvor auf internationalen Konferenzen mit „Reichsbürger:innen“-Narrativen und antisemitischen Verschwörungserzählungen in Erscheinung. [2] Insgesamt sind unter den Beschuldigten ein aktiver und zwei ehemalige Berufssoldaten sowie vier Personen, die bei der Polizei beschäftigt waren oder sind.
Anklage
Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Verschwörungsideologischer Souveränismus
QAnon
Plan konkret
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
roter Hintergrund
Icon
2020
Felix F.
Am 5. Juni 2020 nahm die Polizei den damals 21-jährigen Felix F. aus Hildesheim in Gewahrsam. Der Beschuldigte stand im Verdacht, einen Anschlag auf Muslim:innen geplant zu haben. Dazu habe er sich nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Celle zwischen 2019 und 2020 Armbrüste und Messer besorgt; er sei von dem Terroranschlag in Christchurch 2019 inspiriert gewesen. Hinweise auf die Tat kamen von einem Chatpartner F.s, der die Polizei informierte. Am 15. Januar 2021 wurde F. vom Gericht wegen Beleidigung und Bedrohung einer 15-Jährigen auf Facebook verurteilt und musste sich in psychiatrische Behandlung begeben. Den Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sah das Gericht als nicht gegeben. Prozessbeobachtende kritisierten, dass die Onlinevernetzung F.s keine Rolle vor Gericht spielte und mögliche Beweismedien nicht sichergestellt wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle legte zunächst Revision gegen das Urteil ein, die jedoch im Dezember 2021 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. Aufgrund dessen, dass vor Gericht eine rechtsextreme Gesinnung von F. und dessen Radikalisierung hinsichtlich rechtsterroraffinen Onlineräumen thematisiert wurde, sowie vor dem Hintergrund, dass F. durchaus über Waffen verfügte, die lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen können, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt. Zwar hielt das Gericht die Anschlagspläne lediglich für Provokationen, doch ob eine fortschreitende Radikalisierung zu einer konkreten Planung geführt hätte, bleibt ungeklärt. Um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können, sollten auch unklare Fälle wie der von Felix F. betrachtet werden.
Verurteilt
Niedersachsen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 185)
Verurteilung (§ 241)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2020
Grigoriy K.
Am 4. Oktober 2020 sprach der 29-jährige Grigoriy K. einen 26-jährigen jüdischen Studenten vor einer Synagoge in Hamburg an, bevor er ihn mit einem Klappspaten attackierte und schwer verletzte. Der Täter trug einen militärischen Tarnanzug und in seiner Jacke einen Zettel mit Hakenkreuz. Nach dem Angriff wurde der Täter von Sicherheitskräften der jüdischen Gemeinde, die an diesem Tag Sukkot, das Laubhüttenfest, feierte, und Polizist:innen überwältigt und festgenommen. Anfang Januar 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung, sah jedoch kein politisches Motiv. Stattdessen sei die psychische Erkrankung als Motiv für die Tat ausschlaggebend. Am 12. Februar 2021 begann der Prozess, der am 26. Februar 2021 mit einem Urteil wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung endete. Demnach muss K. wegen seiner Erkrankung dauerhaft in eine Psychiatrie. Obwohl es sich bei der Tat laut der Richterin „um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens“ gehandelt habe, sei die Tat unpolitisch und auf Wahnvorstellungen zurückzuführen, die sich gegen das Judentum richten würden. Entsprechend deutliche Kritik äußerte die jüdische Gemeinde, die eine tiefergehende Aufklärung forderte. Eine Revision des Angeklagten wies der Bundesgerichtshof am 13. Juli 2021 als unbegründet zurück. Auch wenn vor Gericht ein politisches Motiv in der Anklage ausgeschlossen und eine psychologische Erkrankung zur Tatmotivation herangezogen wurde, deuten die Ausführungen der Richterin, die Tat und die dazu bekannten Informationen in mehrfacher Hinsicht auf eine antisemitische Tat hin. Grundsätzlich schließen ideologische Überzeugungen und psychische Erkrankungen einander nicht aus. Der gezielte Angriff auf einen erkennbar jüdischen Menschen und der Entschluss, ihm mit einer Tatwaffe lebensbedrohliche Verletzungen an einem symbolträchtigen jüdischen Feiertag zuzufügen, erfüllen die Charakteristiken von Rechtsterrorismus, weshalb diese Tat als Verdachtsfall aufgeführt wird.
Verurteilt
Hamburg
Antisemitismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2020
Marvin E.
Im September 2020 fand bei dem damals 20-jährigen Marvin E. aus Spangenberg aufgrund eines möglichen Waffendeliktes eine Hausdurchsuchung statt, bei der rund 600 selbst gebaute Kleinsprengkörper sowie funktionstüchtige unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen sichergestellt wurden. Zudem wurde laut Ermittler:innen auf seiner Festplatte „eine Art Manifest aufgefunden, in dem er sich gegen den Bestand der BRD wendet und zum totalen Rassenkrieg auffordert“. E. wollte über einen Instagram-Kanal, soziale Netzwerke und mithilfe eines extra für die Rekrutierung von Anhänger:innen aufgesetzten E-Mailaccounts eine „Atomwaffen Division Hessen“ aufbauen. Auch habe er sich im Internet über 3-D-gedruckte Waffen informiert. Der Tischler-Auszubildende kandidierte als parteiloser Kandidat auf lokaler Ebene für die CDU und gab vor Gericht an, dass Medieninhalte mit Fotos von Adolf Hitler in seinem Familienchat gängig waren. Am 8. Mai 2023 wurde er wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Verurteilt
Hessen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 129a)
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 89a)
Verurteilung (§ 129a)
roter Hintergrund
Icon
2020
Sechs Reichsbürger/Prepper
Im Februar 2023 gingen die Ermittlungsbehörden mit Razzien gegen sechs Beschuldigte vor. Zu Festnahmen kam es dabei nicht. Die ersten Durchsuchungen fanden im März 2022 statt, bei denen Schusswaffen sichergestellt wurden, von denen für 15 Waffen keine Erlaubnis vorlag. Spätestens seit September 2020 soll die sechsköpfige Gruppe laut der Oberstaatsanwaltschaft München eine terroristische Vereinigung gegründet haben, deren Ziel gewesen sei, Anschläge auf Strommasten zu verüben, um durch Stromausfälle in Deutschland Umstände zu schaffen, in denen andere Gruppen in Deutschland die Macht ergreifen sollten. Die Mitglieder gehören der „Reichsbürger- und „Preppers“-Szene an. Bisher ist keine Anklageerhebung bekannt. Aufgrund der unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Ermittlung
Bayern
Verschwörungsideologischer Souveränismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2020
Tobias R.
Am 19. Februar 2020 tötete der 43-jährige Tobias R. an mehreren Orten in Hanau neun Menschen und verletzte sechs weitere teils schwer, bevor er zu sich nach Hause fuhr und erst seine Mutter und dann sich selbst erschoss. Die Namen der neun, aus rassistischen Gründen getöteten Getöteten sind Ferhat Unvar, Said Nesar Hashemi, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin. Zuvor veröffentlichte der Täter Pamphlete und Videos, die seine rassistische Ideologie zur Schau stellten. Trotz psychischer Auffälligkeiten erwarb der 43-Jährige die Tatwaffen legal über seine Waffenbesitzkarte. Den Anschlag plante er akribisch, kundschaftete die Tatorte aus und nahm zuvor auch an Schießtrainings in der Slowakei teil. Laut einem von der Bundesanwaltschaft nach der Tat beauftragten Gutachten soll der Täter an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt gewesen sein. Der Umgang der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden mit der Tat wird von scharfer (auch interner) Kritik – Polizeiversagen[1] und unzureichende Ausweitung der Ermittlungen auf mögliche Mittäter:innen – begleitet. Der Vater des Täters vertritt ebenfalls rechtsextreme Einstellungen und fällt immer wieder wegen Bedrohungen der hinterbliebenen Familien auf. <br/><br/>[1] So wurde dem im Juni 2021 eingesetzten Untersuchungsausschuss bekannt, dass eines der Opfer zum Tatzeitpunkt mehrfach versuchte, den Notruf zu wählen, ihn aber nicht erreichte.
Verstorben
Hessen
Rassismus
Verschwörungsideologien
Tat
Einzel
roter Hintergrund
Icon
2020
Familie F.
Am 27. Februar 2021 wurde bei dem 22-jährigen Bundeswehrsoldaten Tim F. in Glashütten ein großes Waffenarsenal gefunden, das Dutzende Schusswaffen, darunter halb automatische Pistolen, Granaten, Sprengstoff, Zünder, sowie großen Mengen Munition umfasste. Vorausgegangen waren Hinweise der Ex-Freundin, die ihn wegen Gewalttätigkeiten angezeigt hatte. Bei den Durchsuchungen wurde auch ein rassistisches und antisemitisches Pamphlet zur Frage des „Bürgerkrieges gegen den Vernichtungskrieg der Juden“ entdeckt, das F. im Februar 2016 verfasst haben soll. Auch Google-Maps-Ausdrucke mit dem Reichstagsgebäude mit taktischen Symbolen für eine „Operation Fuchsbau“ wurden gefunden. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt habe der 22-Jährige spätestens ab 2020 geplant, eine „Kampforganisation nach nationalsozialistischem Vorbild“ aufzubauen, um „Deutschland und später die ganze Welt unter Einsatz von Waffen und Sprengmitteln zu erobern“. Diese Gebiete sollten daraufhin von Migrant:innen und Geflüchteten „gesäubert“ und Gefangene „medienwirksam eliminiert“ werden. Am 25. März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Mitbeschuldigt sind ebenfalls der 21-jährige Bruder und der 64-jährige Vater von F., denen Beihilfe zur Last gelegt wird. Sie sollen in die Pläne eingeweiht gewesen sein und diese unterstützt haben. Die Ex-Freundin äußerte vor Gericht, dass F. sich auch in der Kaserne mit anderen Kameraden unterhalten habe, wie man in den Bundestag eindringen und Politiker:innen töten könne, und in Telegram-Gruppen vernetzt war. In der Untersuchungshaft verfasste er ein Schriftstück mit dem Titel „Deutschland, es ist fünf vor zwölf“, in dem er seine Pläne zum Aufbau einer Truppe nach seiner Freilassung aufschrieb und eine Namensliste anfertigte. Der Prozess begann Ende Juni 2023 und am 29. September 2023 wurde Tim F. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sein Vater zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft sowie sein Bruder zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe unter anderem wegen Beihilfe verurteilt.
Verurteilt
Hessen
Neonazismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
Icon
2019
„Der harte Kern“ (Gruppe S.)
Am 6. Mai 2021 durchsuchten Ermittler:innen die Wohnungen von vier Personen aufgrund des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Marion G. gründete demnach im September 2019 eine Chatgruppe mit dem Namen „Der harte Kern“ und rekrutierte dafür aus anderen Onlinegruppen Gleichgesinnte. In der Chatgruppe sollen Terrorpläne besprochen worden sein. Auch der mutmaßliche Rechtsterrorist Werner S. war daran beteiligt und stieg zum Administrator auf. G. nahm auch an ersten Treffen der „Gruppe S.“ teil, will allerdings von Terrorplänen nichts gewusst haben. Von einer Anklageerhebung oder einem Prozess ist bis zum Redaktionsschluss noch nichts bekannt. Aufgrund der Verbindung zur rechtsterroristischen „Gruppe S.“ und der Berichte über den Austausch zu Terrorplänen wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt. Um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können, sollten auch bislang unklare Fälle wie der der Gruppe „Der harte Kern“ betrachtet werden.
Ermittlung
Baden-Württemberg
Bayern
Niedersachsen
Thüringen
Vigilantistischer Terrorismus
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2019
Roland K.
Am 22. Juli 2019 fuhr der 55-jährige Roland K. in Wächtersbach laut Ermittler:innen mit seinem Auto so lange wahllos herum, bis er zufällig auf den Eritreer Bilal M. traf, auf diesen schoss und ihn lebensgefährlich verletzte. Kurz darauf tötete er sich selbst. In einem Abschiedsbrief erklärte er laut Medieninformationen die Tat mit seiner rassistischen Motivation. K. war im Schützenverein aktiv und verfügte legal über Schusswaffen. Die Tat hatte er am Tag des Anschlags in seiner Stammkneipe[1] angekündigt, jedoch wurde darauf nicht reagiert. Kurz nach der Tat und bevor er sich selbst erschoss, prahlte er in seiner Stammkneipe mit der Tat und drohte über den Notruf mit weiteren Anschlägen. K. besaß legal sechs Schusswaffen. Ob er den 22. Juli, an dem acht Jahre zuvor ein norwegischer Rechtsterrorist in Oslo/auf Utøya 77 Menschen und drei Jahre zuvor David S. in München acht Menschen ermordet hatte, bewusst oder zufällig wählte, ist nicht bekannt. Aufgrund des Suizids des Täters bleiben viele Fragen bezüglich seines Umfeldes, der Radikalisierung und des Tatentschlusses ungeklärt. Aus diesen Gründen wird der Fall als Verdachtsfall geführt. <br/><br/>[1] Der Wirt vom „Martinseck“, Dirk K., stand selbst wegen seiner extrem rechten Facebook-Beiträge in der Kritik (vgl. https://taz.de/Schuesse-auf-Eritreer-in-Hessen/!5608584/).
Verstorben
Hessen
Rassismus
Tat
Einzel
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2019
Gruppe S.
Im September 2019 wurde die „Gruppe S.“, benannt nach dem Anführer Werner S., von acht Gruppenmitgliedern ins Leben gerufen und hatte mindestens 13 Mitglieder. Im Anschluss an Durchsuchungen und Festnahmen im Februar 2020 klagte der Generalbundesanwalt am 13. November 2020 elf Mitglieder der Bildung oder Unterstützung einer rechtsterroristischen Vereinigung an, deren Ziel es gewesen sei, „durch Angriffe auf Moscheen und die Tötung oder Verletzung einer möglichst großen Anzahl dort anwesender muslimischer Gläubiger bürgerkriegsähnliche Zustände“ herbeizuführen. Die Idee, durch solche Anschläge bestehende gesellschaftliche Spannungsverhältnisse zu vertiefen und dadurch den Zusammenbruch der Gesellschaft herbeizuführen, ist auch Ausdruck des militanten Akzelerationismus. Um dieses Ziel zu erreichen, so war das Gericht überzeugt, wollte ein Großteil der Angeklagten „nacheinander durchgeführte Anschläge auf fünf oder sechs etwas kleinere Moscheen [durchführen], die einen bedeutenden Imam hätten, sodass auf muslimischer Seite mit besonders großer Empörung und Gegenreaktionen zu rechnen sei“. Ein Mitglied der Gruppe und Mitarbeiter der Polizei Hamm im Bereich „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ teilte laut SWR-Recherchen ein Zitat mit den Worten: „Wir müssen von Zeit zu Zeit Terroranschläge verüben, bei denen unbeteiligte Menschen sterben. Dadurch lassen sich der gesamte Staat und die gesamte Bevölkerung lenken. Das primäre Ziel eines solchen Anschlags sind nicht die Toten, sondern die Überlebenden, denn die gilt es zu lenken und zu beeinflussen.“ Laut Anklage führte die Gruppe Schießübungen durch und besorgte sich Materialien zur Sprengstoffherstellung sowie Waffen, die unter anderem in Walddepots lagerten. Rekrutiert hat sich die Gruppe weitestgehend online aus rechtsextremen, bürgerwehrähnlichen Gruppen auf Facebook. Über Messengerdienste haben sich die Mitglieder weiter organisiert und radikalisiert bis zur Planung konkreter Anschläge und Waffenbeschaffungen (inklusive 3-D-Waffen[1]). Am 30. November 2023 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart neun Angeklagte unter anderem wegen (rädelsführerschaftlicher) Gründung, Rädelsführerschaft und Mitgliedschaft in sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und sechs Jahren. Der ebenfalls angeklagte Informant aus der Gruppe wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verurteilten haben am 8. Dezember 2023 Revision eingelegt. Kritik am Prozess gibt es auch wegen der Nichtverfolgung weiterer organisierter Neonazis, die im engen Kontakt zur Gruppe S. standen und das Umfeld der Gruppe maßgeblich prägten, sowie von Verfahrensbeteiligten wegen der fehlenden Aufbereitung von Daten durch das Landeskriminalamt.[2] <br/><br/>[1] Die Waffen, vor allem Kriegswaffen, sollten auch über rechtsextreme Kontakte im Rockermilieu beschafft werden.[2] Am 31. Juli 2023 wurde bekannt, dass 15 Terabyte Aktenmaterial durch das LKA im Rahmen der Ermittlungen noch nicht aufbereitet wurden und die bis dahin den Prozessbeteiligten vorliegenden Daten nicht mal 0,7 Prozent der verfügbaren Daten ausmachten.
Verurteilt
Baden-Württemberg
Bayern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Vigilantistischer Terrorismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 129a)
roter Hintergrund
Icon
2019
Susanne G.
Im März 2020 wurde die Wohnung der Heilpraktikerin Susanne G. aus Diepersdorf durchsucht. Die Bundesanwaltschaft warf ihr die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Am 30. Juli 2021 wurde sie deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Sie hatte in den Jahren 2019 und 2020 Drohungen mit scharfen Patronen an Lokalpolitiker, die türkische Gemeinde und Flüchtlingsinitiativen verschickt. Zudem baute sie Brandsätze, von denen das Gericht überzeugt ist, dass sie diese einsetzen wollte. G. war bis März 2020 Mitglied der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ und bewegte sich im engeren Umfeld von Rockermilieu („Gremium MC“) und NSU-nahen[1] Neonazistrukturen. <br/><br/>[1] G. engagierte sich in der „Gefangenenhilfe“, durch die sie im intensiven Briefkontakt mit den NSU-Helfern Ralf Wohlleben und André Eminger stand, die sie später auch privat besuchte. Wohlleben nannte sie etwa „Susl mit den Zauberhänden“ (vgl.: https://www.sueddeutsche.de/politik/terror-prozess-muenchen-olg-urteil-susanne-g-1.5368028).
Verurteilt
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
Icon
2019
Sonderkommando 1418 („SKD 1418“)
Bei den bundesweiten Durchsuchungen am 6. April 2022 gegen die rechtsextreme Szene in Deutschland wurden auch vier Objekte von insgesamt fünf Beschuldigten durchsucht, die laut dem Generalbundesanwalt im Verdacht der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung standen. Bei der „SKD 1418“ soll es sich demnach um eine Chatgruppe zwischen Herbst 2019 und Februar 2020 gehandelt haben, deren Ziel es gewesen sei, Anhänger:innen für terroristische Anschläge im Sinne des militanten Akzelerationismus zu gewinnen.
Ermittlung
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
roter Hintergrund
Icon
2019
Stephan E. und Markus H.
Am 1. Juni 2019 ermordete der rechtsextreme Stephan E. den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Seinen rechtsextremen Hass hatte er nach einer Bürgerversammlung Jahre zuvor, bei der sich der CDU-Politiker für die Aufnahme von Geflüchteten ausgesprochen hatte, auf Lübcke projiziert und durch den Mord ein Zeichen setzen wollen. Im Januar 2021 wurde E. für die Tat zu lebenslanger Haft verurteilt, der Mitangeklagte Markus H. jedoch nur zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendeliktes. Eine Revision des Generalbundesanwalts und der Angehörigen blieb erfolglos. Sie kritisierten das lasche Urteil gegen den aus ihrer Sicht Mittäter H. scharf. E. gilt als rechtsextremer Intensivtäter, der in der hessischen Neonaziszene mit Kontakten in das Umfeld des NSU eng vernetzt war, und wurde bereits wegen zahlreicher Gewaltverbrechen verurteilt.
Verurteilt
Hessen
Neonazismus
Tat
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 211)
Anklage (§ 211)
Verurteilung (§ 211)
roter Hintergrund
Icon
2019
Stephan B.
Am 9. Oktober 2019 versuchte der Rechtsterrorist Stephan B., am jüdischen Feiertag Jom Kippur in die Synagoge in Halle einzudringen und so viele Menschen wie möglich zu töten. Die Waffen hatte er vorab selbst gebaut und dafür auch einen 3-D-Drucker benutzt. Er lud kurz vor der Tat ein Pamphlet sowie Textdokumente, in denen er seine Tatvorbereitungen und -pläne schilderte, auf einem Imageboard hoch. Die Tat streamte er live ins Internet. Weil die Tür der Synagoge standhielt, verlagerte der Täter seine Angriffe auf das direkte Umfeld, unter anderem in einen anliegenden Dönerimbiss. Er tötete insgesamt zwei Menschen: den 20-jährigen Kevin Schwarze und die 40-jährige Jana Lange. Weitere Menschen wurden verletzt, einige konnten fliehen. Auch sein Auto setzte der Täter als Waffe ein. B. fühlte sich insbesondere durch den Anschlag von Christchurch am 15. März 2019 in Neuseeland motiviert und handelte aus rechtsextremen und antisemitischen Motiven. Er wurde am 21. Dezember 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Vielfach wurde den Ermittler:innen vorgeworfen, nur unzureichend das digitale Umfeld B.s untersucht zu haben, wodurch mögliche Mitwisser:innen[1] unerkannt blieben. Während seiner Haft startete B. zwei Ausbruchversuche, bei denen er in einem Fall eine selbst gebaute schussfähige Waffe einsetzte und Wärter als Geiseln nahm. <br/><br/>[1] B. habe etwa eine Bitcoin-Zahlung in Höhe von etwa 750 Euro erhalten.
Verurteilt
Sachsen-Anhalt
Militanter Akzelerationismus
Antisemitismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ 211)
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ 211)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ 211)
Verurteilung (§ § 211,22)
roter Hintergrund
Icon
2019
Andreas N.
Kurz nach Mitternacht am 1. Januar 2019 fuhr der damals 50-jährige Andreas N. an acht Orten in Bottrop und Essen mit seinem Auto gezielt in Personengruppen, die aus seiner Sicht einen Migrationshintergrund hatten. Dabei werden 14 Menschen verletzt, darunter eine 46-jährige Frau lebensgefährlich. Die Tat wurde von Ermittlungsbehörden als terroristischer Anschlag eingestuft. Laut NRW-Innenminister Reul habe N. die „klare Absicht, Ausländer zu töten“ gehabt. Wegen der Hinweise auf eine psychische Erkrankung übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall jedoch nicht. Vermutet werde „eine Kombination aus rassistischem Hass und psychischer Störung“, da der Täter bereits zuvor in psychologischer Behandlung gewesen sei. Im Prozess gab N. an, geglaubt zu haben, einen Terroranschlag verhindern zu müssen. Ihm wurde unter anderem in zwölf Fällen versuchter Mord vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Ende 2019 wurde bei ihm eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie festgestellt. Weil er einem Gutachten zufolge gefährlich bleibt, wurde er auf unbestimmte Zeit zu geschlossener Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt. Er habe laut Einschätzung des Gerichtes die Tat aus einer Wahnvorstellung heraus begangen.
Schuldunfähig
Nordrhein-Westfalen
Rassismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
roter Hintergrund
Icon
2019
14-Jähriger
Im Dezember 2019 forderte ein 14-jähriger Schüler einen Mitschüler über WhatsApp auf, Anschläge auf Synagogen und Moscheen zu begehen. Der Mitschüler meldete dies den Ermittlungsbehörden, worauf diese den Jugendlichen festnahmen. Er stand zudem im Verdacht, sich Sprengstoff für einen noch nicht näher konkretisierten Anschlag auf Synagogen oder Moscheen beschaffen zu wollen. Dafür hatte er bereits Probesprengungen durchgeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erhob unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Anklage. Am 14. September 2021 wurde der Jugendliche unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Verurteilt
Nordrhein-Westfalen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 211,26)
roter Hintergrund
Icon
2019
Knockout 51
Am 6. April 2022 fanden bei 50 Beschuldigten der rechtsextremen Szene Durchsuchungen statt. Darunter waren auch vier Mitglieder der Eisenacher Neonazikampfsportgruppe „Knockout 51“. Gegen die vier Angeklagten Leon R., Maximilian A., Eric K. und Bastian A. erhob die Generalbundesanwaltschaft am 2. Mai 2023 Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung. Spätestens 2019 habe sich die Gruppe gegründet mit dem Ziel, Körperverletzungen gegen politische Gegner:innen, Polizist:innen oder anderweitig „bekämpfenswerte“ Menschen zu begehen. Der Generalbundesanwalt ist davon überzeugt, dass spätestens seit April 2021 „das Ziel der Vereinigung auf die Tötung von Personen der linksextremen Szene“ ausgerichtet gewesen sei. Die Gruppenmitglieder verfügen über langjährige Erfahrungen in militanten neonazistischen Gruppierungen in Thüringen, in denen sie auch aktiv waren, und ihnen werden zahlreiche Gewalttaten zur Last gelegt. Leon R., der sich auch für den Straßenkampf bewaffnete[1], wird als Rädelsführer der Gruppe angesehen. Der Thüringer Neonazi stand bereits 2019 aufgrund eines Datenleaks[2] der Neonaziplattform „Iron March“ im Fokus von Medienrecherchen, die seine Kontaktaufnahme zu US-amerikanischen Mitgliedern der „Atomwaffen Division“ aufdeckten und in Verbindung mit dem 2018 entstandenen Propagandavideo der „Atomwaffen Division Deutschland“ (AWDD) bringen. Die AWDD verteilte zudem Flugblätter in Bibliotheken und schickte Drohschreiben an Politiker:innen. Der 3. Strafsenat ließ die Anklage gegen die vier Angeklagten allerdings nur eingeschränkt zu und ordnete „Knockout 51“ lediglich als kriminelle, nicht als terroristische Vereinigung ein. Der Prozess startete am 21. August 2023 vor dem Oberlandesgericht Jena. Am 29. November 2023 durchsuchten Einsatzkräfte weitere Gebäude in Eisenach, Jena und Osthessen. Ermittelt wird gegen zwölf Beschuldigte im Alter zwischen 16 bis 59 Jahren, die Mitglieder oder Unterstützer von „Knockout 51“ sein sollen. Darunter befindet sich auch ein 21-Jähriger, der aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wurde. Am 14. Dezember wurden Kevin N. aus Erfurt sowie „Die Heimat“-Landeschef Patrick Wieschke und Marvin W. aus Eisenach im Zusammenhang mit „Knockout 51“ festgenommen. Ihnen werden die Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Kevin N. gilt zudem als Rädelsführer. Er soll Mitglieder und Anwärter mit rechtsextremer Ideologie geschult haben. Sowohl N. als auch Marvin W. sollten laut Generalstaatsanwaltschaft an einem mutmaßlich tödlichen Angriff 2021 in Erfurt beteiligt werden, bei dem N. den Angriff absichern und bei Bedarf Verstärkung anfordern und W. ein Auto in die Opfer steuern sollte. Die Tat konnte nicht wie geplant ausgeführt werden, weil sich die Zielpersonen nicht auf die Provokationen der Rechtsextremen einließen. <br/><br/>[1] Leon R. wird vorgeworfen, dass er mithilfe eines 3-D-Druckers versucht habe, sich eine halb automatische Maschinenpistole zu bauen.[2] Medienrecherchen deuten auch darauf hin, dass sich R. über verschiedene Onlinenetzwerke international mit Neonazis vernetzte und sich fachkundig in Foren über Sprengstoffherstellung austauschte.
Anklage
Thüringen
Hessen
Neonazismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129)
roter Hintergrund
Icon
2019
Fabian D. (FKD)
Am 5. Februar 2020 wurde in Cham der damals 22-jährige Fabian D. festgenommen. Die Oberstaatsanwaltschaft München warf D. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. D., bekannt unter dem Pseudonym „Heydrich“, war spätestens seit 2019 Mitglied der „Feuerkrieg Division“ und verkündete in deren Chatgruppe seine Anschlagspläne. So wollte er mit einem Sturmgewehr möglichst viele Menschen an geeigneten „Orten der Andacht“, also Moscheen oder Synagogen, töten. Dafür hatte er sich bereits verschiedene Waffenteile besorgt, mit denen er ein funktionstüchtiges Sturmgewehr nachbauen wollte. Andere rechtsterroristische Anschläge dienten ihm zur Inspiration, insbesondere der Anschlag von Halle 2019.[1] Er wollte im Gegensatz zum Rechtsterroristen von Halle den Anschlag noch wirkungsvoller durchführen. Am 5. Dezember 2020 wurde der Elektroniker zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil das Gericht von D.s Terrorabsichten überzeugt war. <br/><br/>[1] Weil der Rechtsterrorist von Halle von der Synagogentür aufgehalten wurde, setzte sich D. intensiv mit Schließtechniken auseinander.
Verurteilt
Bayern
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
Icon
2018
Nordadler
Bei „Nordadler“ handelte es sich um eine Gruppe, deren Mitglieder sich teils öffentlich zum Nationalsozialismus bekannten. Den Kern der Gruppe bildeten vier Mitglieder. Ihnen wurde laut Generalbundesstaatsanwaltschaft vorgeworfen, Anfang 2017 eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben mit dem Ziel, Anschläge auf „Staatsfeinde“, Jüdinnen:Juden und Angehörige der Antifaszene zu begehen. Dazu hatte die Gruppe Listen mit Namen und persönlichen Daten von antifaschistischen Aktivist:innen und Politiker:innen angelegt. Einzelne Mitglieder hatten bereits an Sprengversuchen teilgenommen. Waffen wurden bei den Durchsuchungen nicht sichergestellt. Die Gruppe plante überdies Siedlungsprojekte in Thüringen. Der Ansprechpartner der Gruppe, Wladislav S., wurde bereits 2017 wegen seines Kontaktes zum Ex-Neonazi und IS-Sympathisanten Sascha S. festgenommen und verurteilt, weil dieser einen Anschlag auf Polizist:innen geplant hatte. Im Juni 2020 wurde die Gruppe vom Innenministerium wegen ihrer rechtsextremen Bestrebungen verboten. Auch wenn sich der Anfangsverdacht juristisch nicht erhärtet hat, weisen der Anfangsverdacht, Medienberichte und die Selbstdarstellung eines Mitglieds auf die Relevanz für die Listung als Verdachtsfall hin, um über eine mögliche Radikalisierung im Bereich Rechtsterrorismus in frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können.
Verboten
Bremen
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Neonazismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
2018
26-Jähriger
Am 3. August 2018 wurde die Wohnung eines 26-Jährigen in Essen von Spezialkräften durchsucht. Dem Beschuldigten wird von der Generalstaatsanwaltschaft zur Last gelegt, eine noch nicht näher konkretisierte schwere staatsgefährdende Gewalttat mit rechtsextremem Hintergrund geplant zu haben. Bei den Durchsuchungen wurden waffenähnliche Gegenstände sichergestellt. Von einer Anklageerhebung ist nichts bekannt. Aufgrund der unzureichenden öffentlichen Erkenntnisse wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt.
Nordrhein-Westfalen
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2018
Willi B.
Der 70-jährige Russlanddeutsche Willi B. stach am 17. Februar 2018 mit einem Messer auf Geflüchtete in Heilbronn ein und verletzte zwei der drei Opfer schwer, bevor er von Passant:innen überwältigt werden konnte. Den eintreffenden Polizist:innen habe er gesagt, die Tat sei „ein politisches Zeichen gegen Angela Merkel“. Zum Zeitpunkt der Tat war B. stark alkoholisiert. Ende Oktober 2018 wurde er wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ging von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus und davon, dass die Tat „spontan unter dem Eindruck einer persönlichen Krise“ entstanden sei. Auch wenn eine erhebliche Schuldunfähigkeit und eine möglicherweise sehr spontan geplante Tat gegeben sind, sollten die Wahl der Angegriffenen, die geäußerte Symbolwirkung und die Zeitspanne des Tatentschlusses möglicherweise kurz vor der Tat zu einer Berücksichtigung der Tat als rechtsterroristischer Verdachtsfall finden.
Verurteilt
Baden-Württemberg
Unspezifisch
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
roter Hintergrund
Icon
2018
Revolution Chemnitz
Im Oktober 2018 wurden sieben Mitglieder der Gruppe „Revolution Chemnitz“ wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung festgenommen. Ein weiterer Beschuldigter, Christian K., war bereits am 14. September 2018 wegen besonders schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden. Die achtköpfige Gruppe, von denen die meisten auch in der Hooligan-, Skinhead- und Neonaziszene aktiv waren, soll sich unter der Rädelsführerschaft K.s spätestens ab dem 11. September 2018 unter anderem in einer Chatgruppe mit dem Namen „Planung zur Revolution“ zusammengeschlossen haben mit dem Ziel, zur „Überwindung des demokratischen Rechtsstaates“ gewalttätige Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer:innen und politische Gegner:innen auszuführen. Dazu habe sich die Gruppe auch um die Beschaffung halb automatischer Schusswaffen bemüht. Der Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde im Rahmen der Ermittlungen zum Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung ausgeweitet. Am 14. September 2018 hatten fünf der Angeklagten mit anderen Rechtsextremen in Chemnitz Gäste einer Geburtstagsfeier und als ausländisch angesehene Menschen angegriffen und verletzt. Der Angriff sollte als „Probelauf“ für gewaltbereite oder tödliche Anschläge am darauffolgenden 3. Oktober dienen, die den [Anschein linksradikaler Anschläge](https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/rechtsextremismus-rechte-terrorgruppe-revolution-chemnitz-anklage[1] erwecken und bürgerkriegsähnliche Zustände auslösen sollten. Am 24. März 2020 wurden alle Angeklagten unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die eingelegte Revision wurde am 20. Mai 2021 vom Bundesgerichtshof abgelehnt. <br/><br/>[1] Durch die False-Flag-Aktion sollte laut einem Beschuldigten erreicht werden, dass sich die Polizei „auf unsere Seite stellt, gegen die Linken“.
Verurteilt
Sachsen
Neonazismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 129a)
roter Hintergrund
Icon
2018
Atomwaffen Division Deutschland („AWDD“)
Im Zuge der bundesweiten Razzien gegen Anhänger:innen der rechtsextremen Szene am 6. April 2022 wurden auch Objekte von zehn mutmaßlichen Mitgliedern der „Atomwaffen Division Deutschland“ durchsucht. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Darunter sind auch der stellvertretende Berliner NPD-Landesvorsitzende Oliver Niedrich sowie Maurice P. und Robin-Oliver B., die in der Vergangenheit als NPD-nahe Bürgerwehr aufgetreten sind. Auch der ehemalige Offiziersanwärter Chris Marvin C. und Lukas H.[1] gelten als Beschuldigte. H. war bereits 2019 in die USA gereist, um an einem bewaffneten Trainingscamp der rechtsterroristischen Gruppe „The Base“ teilzunehmen. 2018 und 2019 tauchten in Universitätsbibliotheken in Berlin und Frankfurt deutschsprachige Flyer der „Atomwaffen Division“ auf. Auch ein Propagandavideo einer „Atomwaffen Division Deutschland“ wurde 2018 im Internet veröffentlicht. Direkte Verbindungen führten zu Leon R. aus Eisenach (siehe „Knockout 51“). <br/><br/>[1] Lukas H. nannte sich in verschlüsselten Chats „Dekkit“ und stammt aus Niedersachsen.
Ermittlung
Berlin
Niedersachsen
Thüringen
Militanter Akzelerationismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
roter Hintergrund
Icon
2017
Nordkreuz
„Nordkreuz“ war der Name einer mutmaßlich rechtsextremen „Prepper:innen“-Gruppe mit mehr als 30 Mitgliedern unter der Führung des AfD-Mitglieds und Polizisten einer Spezialeinheit Marko G., bei dem tausende Schuss Munition (u. a. von deutschen Spezialeinheiten) und eine Maschinenpistole gefunden wurden. Die Gruppe habe sich laut G.s Aussagen auf einen „Ernstfall“ vorbereiten wollen und sich dafür auch zu legalen Schießübungen verabredet. Gegen zwei weitere Mitglieder der Gruppe, den Polizisten Haik J. und den Anwalt Jan-Hendrik H., liefen Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, die jedoch im Dezember 2021 eingestellt wurden. Das Netzwerk „Nordkreuz“, dem auch die beiden Beschuldigten angehörten, existierte Stand 2021 weiterhin. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Anschlagsplanungen auf politische Gegner:innen die Ermittlungen ausgelöst haben und einzelne Mitglieder über einen nicht unerheblichen Waffenbesitz verfügten, der zumindest solche Planungen möglich gemacht hätte. Auch wenn sich der Anfangsverdacht juristisch nicht erhärtet hat, ist der Fall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können.
Eingestellt
Mecklenburg-Vorpommern
Völkischer Nationalismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2017
Stephan K.
Am 17. Dezember 2017 explodierte ein aus illegalen Böllern bestehender selbst gebauter Sprengsatz mit Nägeln am Hamburger S-Bahnhof Veddel und verletzte eine Person. Der Täter Stephan K. wurde am 26. Juni 2018 unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt und entsprechend am 29. Oktober 2018 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Anteil von Einwohner:innen mit Migrationshintergrund im Stadtteil Veddel liegt bei 70 Prozent und die Richterin führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass ein rassistisches Motiv ziemlich wahrscheinlich sei. K. gilt bei Ermittlungsbehörden als langjähriger Neonazi, der bereits 1992 wegen Totschlags verurteilt worden war. Vor Gericht sagte K.s Ex-Freundin aus, dass er ähnliche Taten wie die von ihm begangene bereits zuvor angekündigt habe. Zudem sei sie von der Polizei abgewiesen worden, als sie sich nach der Tat an die Polizei hatte wenden wollen. Weil der Täter lange Zeit in der gewalttätigen Neonaziszene verwurzelt war, der Verdacht einer geplanten Tat im Raum steht und ein rassistisches Motiv hinter dem potenziell tödlichen Anschlag vermutet werden kann, wird diese Tat als Verdachtsfall eingestuft.
Verurteilt
Hamburg
Neonazismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2016
Karl B. & Co.
Seit 2016 soll eine bundesweit vernetzte Gruppe um den Druiden Karl B. laut Generalbundesanwaltschaft geplant haben, „bewaffnete Angriffe auf Polizisten als Repräsentanten des Staates, Asylsuchende und Menschen der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu begehen“. Deshalb wurde 2017 gegen ihn wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung ermittelt. Bei Durchsuchungen am 25. Januar 2017 wurden scharfe Schusswaffen und Munition gefunden. Laut Ermittler:innen habe die Gruppe mit dem Waffenarsenal auch den „Zusammenbruch der staatlichen Ordnung“ vorbereitet. Insgesamt wurde gegen fünf weitere Mitglieder und einen Unterstützer ermittelt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung wurden von der Generalbundesanwaltschaft im August 2017 eingestellt. Es seien ihnen keine organisatorische und strukturelle Verbundenheit und keine konkrete Tatabsicht nachzuweisen. Die Waffen und Munition habe B. wegen der Erwartung eines apokalyptischen Szenarios angehäuft. Am 4. Februar 2022 wurde B. unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu einer Geld- und Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Anschlagsplanungen der Gruppe unter dem rechtsextremen Antisemiten und „Reichsbürger“ B. die Ermittlungen ausgelöst haben und die gefundenen Waffen zumindest die Realisierung solcher Taten möglich gemacht hätten. Auch wenn sich der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung juristisch nicht erhärtet hat, ist der Fall als Verdachtsfall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können.
Eingestellt
Baden-Württemberg
Brandenburg
Berlin
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Verschwörungsideologischer Souveränismus
Antisemitismus
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2016
18-Jähriger und 24-Jähriger
Bei zwei Durchsuchungen im Haus der Eltern eines 18-Jährigen in Lauterecken, Rheinland-Pfalz, stellte die Polizei insgesamt fast 300 Kilogramm Explosivmaterial sowie verfassungsfeindliche Symbole sicher. Als Mitbeschuldigter gilt ein 24-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen.[1] Beide standen im Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Ermittler:innen verdächtigten den 18-Jährigen einer Anschlagsplanung an Silvester 2016 in Kaiserslautern. Der Auszubildende gab demnach an, bei einem Treffen der „Oldschool Society“ gewesen zu sein, bei dem er nach der Herstellung von 250 Kilogramm Sprengstoff gefragt wurde. Bei beiden Beschuldigten stellten die Ermittler:innen eine rechte Gesinnung fest. Der Verdacht einer staatsgefährdenden Gewalttat konnte sich im Laufe der Ermittlungen jedoch nicht erhärten und wurden eingestellt. Am 13. September 2017 wurde der jüngere Angeklagte wegen des Sprengstoffbesitzes zu einer Jugendbewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Aufgrund der Bescheinigung einer rechten Gesinnung des Angeklagten durch das Gericht, seiner Nähe zur wegen Rechtsterrorismus verurteilten „Oldschool Society“ und des Fundes von lebensbedrohlich einsetzbarem Sprengstoff wird dieser Fall als Verdachtsfall aufgeführt. <br/><br/>[1] Der 24-Jährige war der Polizei bereits vor Jahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz aufgefallen und 2021 fanden Ermittler:innen rechtsextreme Literatur bei ihm.
Eingestellt
Rheinland-Pfalz
Unspezifisch
Plan abstrakt
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 89a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2016
David S.
Am 22. Juli 2016 erschoss der damals 18-jährige David S. im Münchener Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen aus einer rassistischen Motivation heraus und anschließend sich selbst. Die Namen der Getöteten sind Selçuk Kılıç, Sabine S., Can Leyla, Sevda Dağ, Hüseyin Dayıcık, Roberto Rafael, Guiliano Kollmann, Armela Segashi und Dijamant Zabërgja. Laut Ermittler:innen hatte er die Tat weit im Voraus vorbereitet, unter anderem sei er zum Ort des Amoklaufes von Winnenden gefahren, habe Fotos gemacht, ein Pamphlet mit dem Titel „Mein Manifest.docx“ sowie eines mit dem Titel „Ich werde jetzt jeden Deutschen Türken auslöschen egal wer.docx“ geschrieben und sich die Tatwaffe im Darknet vom 31-jährigen Waffenhändler Philipp K.[1] besorgt. Der Tag des Anschlags ist bewusst gewählt worden, denn es ist der sechste Jahrestag des Terroranschlags von Oslo/Utøya. Laut Medienberichten soll S. bei WhatsApp das Foto des Rechtsterroristen Anders Breivik als Profilbild verwendet haben. Auch die Tatwaffe, die Glock 17, ist gleich. Laut dem Spiegel sei S. bei Steam Mitglied der Gruppe „Anti-Refugee Club“ gewesen und habe darüber in Kontakt mit dem Rechtsterroristen William A. gestanden, der am 7. Dezember 2017 an der Aztec High School in New Mexico zwei Schüler und sich selbst erschoss. Womöglich hätte der Anschlag verhindert werden können, hätten deutsche Ermittler:innen die Informationen weitergeleitet. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch der 15-jährige David F.[2] aus dem Kreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg festgenommen, bei dem Waffen und Sprengstoff gefunden wurden und der Verdacht konkreter Anschlagspläne auf eine Schule im Raum stand. Obwohl die rassistische Ideologie von David S. den Ermittlungsbehörden von Anfang an bekannt war, wurde die Tat erst auf Druck von Opferinitiativen drei Jahre später als rechtsterroristische Tat eingestuft. <br/><br/>[1] Laut Antwort des Bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen wurden bei K. aufgrund der sichergestellten Beweismittel „zwischenzeitlich einzelne Hinweise auf eine Nähe zum Rechtsextremismus festgestellt“.[2] Der 15-Jährige David F. trat auf der Spieleplattform Steam unter dem Pseudonym „DiabolicPsychopath“ auf.
Verstorben
Bayern
Rassismus
Tat
Einzel
roter Hintergrund
Icon
2016
16-Jähriger
2021 durchsuchten Ermittler:innen die Wohnung eines jungen Mannes im westlichen Kreis Augsburg wegen des Verdachts des Drogenbesitzes. Neben Anleitungen zum Bau von Bomben und Waffen sowie einem Magazin für eine Schusswaffe und Grundstoffen zum Herstellen eines Sprengsatzes beschlagnahmten die Ermittlungsbehörden zahlreiche Beweise, die auf Anschlagsplanungen im Großraum Bayern hindeuteten. Auch zahlreiche NS-Devotionalien und kinderpornografische Inhalte wurden sichergestellt. Bei den folgenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der damals Minderjährige ab 2016 über mehrere Jahre hinweg eine Reihe von Anschlägen in Süddeutschland plante. Als Motiv vermutete die Staatsanwaltschaft „Hass auf die Gesellschaft“. Bei den Durchsuchungen wurden auch selbstverfasste Manifeste gefunden, die nach einem Anschlag die Tat erklären sollten.[2] Als Vorbild galt dem Angeklagten der 18-jährige Rechtsterrorist vom Münchener Olympia-Einkaufszentrum-Anschlag. Über drei Jahre hinweg tauschte sich der Angeklagte auch mit Gleichgesinnten im Internet aus[1] Die bayerische Landesregierung teilt auf eine Kleine Anfrage mit, dass der Verurteilte Teil einer deutschsprachigen sogenannten „Amok-Community“ im Internet gewesen sei, in der sich „Teilnehmer, die sich größtenteils nicht persönlich kannten, über Amokfantasien austauschten und einander zu übertrumpfen versuchten“. Weitere Ermittlungen seien der Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Einen konkreten Termin und Orte[3] für Anschläge habe es noch nicht gegeben. Allerdings stellte der Angeklagte im Frühjahr 2019 seine Pläne selbstständig ein. Vor Gericht sei von einem steigenden Drogenkonsum die Rede gewesen und ein Arzt attestierte ihm Verstimmungen und eine Depression. Am 8. Februar 2022 wurde der 21-jährige Angeklagte wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem Jugendschöffengericht Augsburg schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. <br/><br/>[1] Zum Inhalt dieser Schriftstücke gibt es keine Einzelheiten (siehe schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landtag: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0021879.pdf). [2] Der Verurteilte nutzte Steam, Discord, Telegram, WhatsApp sowie Snapchat (siehe Anfrage). [3] Allerdings wurden sechs mögliche Ziele des Verurteilten bekannt: zwei Einkaufszentren, eine ehemalige Schule, ein Haltestellendreieck, eine ehemalige Arbeitsstelle sowie eine nicht näher bekannte Person (siehe schriftliche Anfrage).
Verurteilt
Bayern
Rechtsextremismus
Plan abstrakt
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
Icon
2016
Nino K.
Am Abend des 26. September 2016 explodierte vor der Fatih Camii Moschee in Dresden, die zugleich auch Wohnort des Imams und seiner Familie war, eine mit Metallsplittern gefüllte Bombe. Sie war Teil eines Beutels mit drei Rohrbomben, Brandbeschleuniger und Chemikalien vor der Wohnungstür. Nur eine Rohrbombe explodierte. Anschließend zündete K. auf dem Dach des Kongresszentrums Dresden einen zweiten selbst gebauten Sprengsatz mit Zeitschaltuhr. Erst am 8. Dezember 2016 wurde K. festgenommen. Bei der Durchsuchung stieß die Polizei auf einen weiteren Sprengsatz sowie Chemikalien und Zubehör für die Herstellung von Sprengsätzen. Laut Urteil verfügte er über drei Sprengsätze, die nicht zum Einsatz kamen. Auf einem in der Elbe entsorgten Sprengsatz stand „Linke“. Am 31. Januar 2018 begann der Prozess gegen den Angeklagten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft plante K. nach den erfolgten Anschlägen weitere Taten. Nino K. fühlte sich nach Überzeugung des Schwurgerichtes dem „harten PEGIDA-Kern zugehörig“. Im Juli 2015 hielt er bei einer PEGIDA-Demonstration in Dresden eine Rede, in der er unter anderem verkündete, dass es „in Deutschland und in Europa zum Bürgerkrieg“ komme, wenn sich die Politik nicht ändere. Für seine Vorhaben soll er im Sommer 2016 unter PEGIDA-Sympathisant:innen Mitstreiter:innen gesucht haben, wenn auch erfolglos. Spätestens Ende August begann er dann mit der Herstellung von Sprengsätzen. Am 31. August 2018 wurde K. vor dem Landgericht Dresden unter anderem wegen versuchten Mordes zu neun Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revision des Angeklagten wurde am 20. Juni 2019 vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen: K. wollte mit dem Anschlag „den in Deutschland lebenden Muslimen zeigen, dass sie ihres Lebens nicht mehr sicher seien“. Im Laufe des Prozesses wurden immer wieder zahlreiche Ermittlungspannen der Polizei zutage befördert.
Verurteilt
Sachsen
Rechtsextremismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ 211)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
roter Hintergrund
Icon
2015
Freie Kameradschaft Dresden
Im Sommer 2015 gründete sich die sogenannte „Freie Kameradschaft Dresden“. Nach Auffassung des Gerichtes 2017 sei das Ziel der Gruppe gewesen, als migrantisch identifizierte Menschen gezielt einzuschüchtern und auch mit Gewalt gegen sie und Andersdenkende vorzugehen. An einem Angriff auf Dresdener Asylunterkünfte im August 2015 waren auch Mitglieder der rechtsterroristischen „Gruppe Freital“ beteiligt. Am 30. November 2016 durchsuchten Ermittlungsbehörden 19 Objekte und nahm sechs der insgesamt 17 Beschuldigten fest. Der erste Prozess begann im Juni 2017 und endete für Robert S. und Florian N. unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mit Haftstrafen von drei Jahren und acht Monaten. Im September 2017 startete ein weiterer Prozess gegen sechs Mitglieder, die am 17. Januar 2020 wegen unter anderem der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und sechs Jahren verurteilt wurden. Eine Revision der Angeklagten wurde abgelehnt. Im Prozess ab Januar 2018 gegen drei Angeklagte wurden am 3. August 2018 zweijährige Jugendstrafen verhängt. Am 15. November 2018 wurden vier weitere Mitglieder angeklagt und drei von ihnen wurden am 24. September 2020 zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde abgetrennt und endete für ihn am 17. September 2019 mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, die aufgrund einer erfolgreichen Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht rechtskräftig ist. Wegen der Verbindung von Mitgliedern der „Freien Kameradschaft Dresden“ mit der wegen Rechtsterrorismus verurteilten „Gruppe Freital“ und gemeinsamen Aktionen wird die Gruppe hier als Verdachtsfall gelistet.
Verurteilt
Sachsen
Vigilantistischer Terrorismus
Tat
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129)
Anklage (§ 129)
Verurteilung (§ 129)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2015
Frank S.
Bei einer Wahlkampfveranstaltung am 17. Oktober 2015 verletzte der 44-jährige Frank S. die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker mit einem Messer schwer und fügte vier weiteren Unterstützer:innen (drei Frauen, einem Mann) Verletzungen zu. Er war geständig und führte ein rechtsextremes Motiv an, nachdem er mit der Tat gegen die Asylpolitik der damaligen Sozialdezernentin ein Zeichen setzen wollte. S. bewegte sich bereits seit 20 Jahren in der Neonaziszene und war Mitglied der verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP). Der Prozess gegen S. begann am 15. April 2016 und endete am 1. Juli 2016 mit einer Verurteilung unter anderem wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft. Aufgrund eines Sperrvermerks in der Arbeitsagentur-Akte des Täters wurden Vermutungen laut, S. könnte möglicherweise einer V-Personen-Tätigkeit nachgegangen sein. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag wollte das Innenministerium die Tätigkeit aus Gründen des Geheimschutzes weder bestätigen noch verneinen.
Verurteilt
Nordrhein-Westfalen
Neonazismus
Tat
Einzel
Ermittlungen (§ § 211,22)
Anklage (§ § 211,22)
Verurteilung (§ § 211,22)
roter Hintergrund
Icon
2015
Gruppe Freital
Unter der Führung der beiden Busfahrer Timo S.[1] und Patrick F. soll sich aus der Aktivität in einer Bürgerwehr 2015 die „Gruppe Freital“ gegründet haben, aus der heraus Sprengstoffanschläge verübt wurden, unter anderem auf eine Flüchtlingswohnung und das Auto eines Linken-Politikers. Zusammen mit weiteren zwölf Angeklagten sollen sie eine terroristische Vereinigung gegründet haben mit dem Ziel, Anschläge zu verüben. Unter belastbaren Anhaltspunkten befänden sich auch Chatprotokolle, in denen besprochen wurde, wer Sprengsätze beschaffe. Die Ermittlungen wurden vom Generalbundesanwalt übernommen und laut der Mitteldeutschen Zeitung hieß es in Regierungskreisen, dass man die Hinweise auf terroristische Strukturen nicht so „knallhart“ eingeschätzt habe. Der Prozess gegen acht Angeklagte startete am 7. März 2017 und endete am 12. März 2018 mit Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren, unter anderem wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung, die schwere Straftaten begangen hat. Im Februar 2021 wurden auch die übrigen drei Angeklagten der Mitgliedschaft schuldig gesprochen und eine Angeklagte als Unterstützerin. In einem dritten Prozess sprach das Oberlandesgericht Dresden zudem Urteile gegen eine Frau und zwei Männer als Unterstützer:innen der rechtsterroristischen „Gruppe Freital“. Sie bekamen Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren. <br/><br/>[1] Timo S. ist 2014 von Hamburg nach Sachsen gezogen. Zuvor beteiligte er sich an zahlreichen Neonaziaufmärschen, unter anderem an einer Demonstration, bei der auch Anführer der „Weisse Wölfe Terrorcrew“ mitliefen.
Verurteilt
Sachsen
Vigilantistischer Terrorismus
Tat
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 129a)
roter Hintergrund
Icon
2015
Franco A.
Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wurde am 27. April 2017 verhaftet, nachdem er eine geladene Pistole aus einem Versteck am Wiener Flughafen holen wollte. Er hatte Anschläge auf Politiker:innen und Aktivist:innen geplant und sich dafür 2015 eine Tarnidentität als syrischer Geflüchteter zugelegt. Im Mai 2021 wurde gegen den Soldaten der Prozess eröffnet, in dessen Folge er am 15. Juli 2022 unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das bei ihm gefundene Waffen- und Munitionsarsenal begründete A. mit einer „Prepper“-Vorbereitung. Er war zudem seit 2015 im sogenannten „Hannibal“-Netzwerk aktiv, in dem sich unter anderem Menschen aus Ermittlungsbehörden zu „Prepper:innen“-Netzwerken zusammenschlossen und aus denen Zusammenschlüsse wie „Nordkreuz“ hervorgingen, von denen ebenfalls zwei Beschuldigte der Bildung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt wurden. Noch während seines Prozesses wurde A. kurzzeitig im Februar 2022 festgenommen. Die Polizei stellte unter anderem Hakenkreuzabzeichen, sieben Hieb- und Stichwaffen, auch Macheten sowie 21 Mobiltelefone, mehr als 50 ungenutzte Prepaidkarten und einen gefälschten Impfausweis sicher. Mit Franco A. wurde zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte ein Soldat wegen Terrorismus verurteilt. Kurzzeitig standen auch der Bundeswehrsoldat Maximilian T. und der damalige Student Mathias F. im Verdacht der schweren staatsgefährdenden Gewalttat. T. war 2020 Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte und wurde vom Militärischen Abschirmdienst als Rechtsextremist eingestuft. F. hatte Munition und Waffen für Franco A. bei sich vesteckt. Im August 2019 wurde er dafür unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Ermittlungen gegen Mathias F. und Maximilian T. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurden eingestellt.
Verurteilt
Hessen
Völkischer Nationalismus
Plan konkret
Einzel
Ermittlungen (§ 89a)
Anklage (§ 89a)
Verurteilung (§ 89a)
roter Hintergrund
Icon
2014
Dominic H.
Am 16. April 2014 durchsuchten Spezialkräfte die Wohnung des 32-jährigen Dominic H., dem durch die Waffenbehörde zwei Pistolen abgenommen werden sollten. H. verbarrikadierte sich und versuchte, einen selbst gebastelten Sprengsatz zu zünden, was ihm misslang. Anschließend tötete er sich selbst. Die Polizei fand in der Wohnung zahlreiche Waffen, selbst gebaute Sprengsätze, Munition und eine „taktische Ausrüstung“. Erst auf eine Kleine Anfrage an das Bayrische Innenministerium vom 14. August 2014 stellte sich heraus, dass ebenfalls „Mein Kampf“ von Adolf Hitler und Bücher über den „Unabomber“ Ted Kaczynski gefunden wurden. Aufgrund des Suizids des Täters bleiben viele Fragen bezüglich seines Umfeldes, einer möglichen rechtsextremen Radikalisierung und der Motivation hinter seinem Waffen- und Sprengstoffbesitz ungeklärt. Aus diesen Gründen wird der Fall als Verdachtsfall geführt.
Verstorben
Bayern
Unspezifisch
Plan abstrakt
Einzel
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2014
Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT)
Die Gruppe, die Anschläge auf Angehörige der linken Szene und Asylbewerberheime plante, stand als Subgruppe der 2016 verbotenen Gruppe „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (WWT) seit Anfang 2014 im Fokus der Ermittler:innen. Unter den 13 Beschuldigten zwischen 21 und 36 Jahren waren auch der Organisator des PEGIDA-Ablegers „Nügida“, Dan E., sowie die Kreisvorsitzende der Partei „Die Rechte“, Nadine H. Sie hatten sich kiloweise Sprengstoff aus Polen beschafft und damit bereits Sprengversuche unternommen. Bei Durchsuchungen in zwölf Wohnungen wurden volksverhetzendes Material und Waffen gefunden. Vier der angeklagten Mitglieder wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt, von dem Vorwurf allerdings am 14. Dezember 2018 freigesprochen und wegen anderer Delikte zu Freiheits- und Bewährungsstrafen verurteilt. Offen blieben Fragen zu den unzureichenden Ausweitungen der Ermittlungen, der Herkunft einer Schusswaffe und Verbindungen zum Verfassungsschutz. Einzelne Verurteilte oder Mitglieder der WWT traten bereits ab 2019 wieder bei rechtsextremen Veranstaltungen und in der Lokalpolitik<sup>[1] in Erscheinung. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Anschlagsplanungen die Ermittlungen ausgelöst haben und ausgeführte Sprengversuche sowie die Bestellung von Sprengmitteln zumindest die Möglichkeit zur Durchführung konkreterer Tathandlungen eröffnen. Vor allem weil von einer zunehmenden Radikalisierung in dieser Subgruppe der WWT ausgegangen wird, ist der Fall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können. <br/><br/> [1] Der vorbestrafte Rechtsextreme und Gründer der WWT Sandy Ludwig kandidierte 2023 für die Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Wittstock (vgl. https://www.rnd.de/politik/neonazi-sandy-ludwig-kandidiert-als-buergermeister-in-wittstock-warum-darf-er-das-7QHKW2P6RJE2XJAH4GXPEEUH44.html).
Freigesprochen
Bayern
Vigilantistischer Terrorismus
Neonazismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129)
Anklage (§ 129 (vier der angeklagten Mitglieder))
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2014
Oldschool Society
Im August 2014 wurde über verschiedene Messengerdienste die Gruppe „Oldschool Society“ (OSS) gegründet. Die Organisation fand nach dem Vorbild von Rockerklubs statt. Der „Präsident“ war Andreas H. und der „Vizepräsident“ Markus W.[1]. Olaf O. soll sich um die Öffentlichkeitsarbeit gekümmert haben. Zudem waren noch Markus W.s Lebensgefährtin Denise G., der „Vollstrecker“ Daniel A., „Vertrauensmann“ Marcel L. und drei weitere Mitglieder angeklagt und unter anderem wegen der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und fünf Monaten und fünf Jahren verurteilt worden. Die Gruppe hatte Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte, Andersdenkende und bekannte Salafisten geplant und sich dazu in Chatgruppen und später auch bei konspirativen Treffen organisiert. Insgesamt zählte die OSS 12 bis 15 Mitglieder im engeren und etwa 30 Mitglieder im erweiterten Kreis. <br/><br/> [1] Markus W. war den Behörden laut Spiegel-Informationen bereits als Neonazi einschlägig bekannt und gehörte der seit 2012 verbotenen „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) an.
Verurteilt
Bayern
Sachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Mecklenburg-Vorpommern
Vigilantistischer Terrorismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Anklage (§ 129a)
Verurteilung (§ 129a)
roter Hintergrund
Icon
2013
Fabian F.
Bei einer Hausdurchsuchung am 28. Juni 2013 stellt die Polizei bei dem einschlägig bekannten 33-jährigen Rechtsextremen Fabian F. eine funktionstüchtige Nagelbombe sowie Waffen und Munition sicher. Das Innenministerium beharrte darauf, dass bei F. keine Verbindungen in die rechtsextreme Szene vorlägen. Allerdings hatte F. szenetypische Tätowierungen und in seiner Wohnung wurden NS-Devotionalien gefunden. Außerdem gehörte der Fußballhooligan nach Informationen des Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. in den 90er-Jahren zur Münchener „Altstadtszene“, aus deren Teilen sich die rechtsterroristische „Kameradschaft Süd“ bildete. F. nahm sich Monate nach seiner Verhaftung im Gefängnis das Leben. Aufgrund des Suizids des Täters bleiben viele Fragen bezüglich seines rechtsextremen Umfeldes sowie der Motivation hinter seinem Waffen- und Sprengstoffbesitz ungeklärt. Aus diesen Gründen wird der Fall als Verdachtsfall geführt.
Verstorben
Bayern
Neonazismus
Plan abstrakt
Einzel
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2013
Werwolf-Kommando
Am 17. Juli 2013 durchsuchten Ermittlungsbehörden in der Schweiz, den Niederlanden und Norddeutschland insgesamt elf Wohnungen, Geschäftsräume und Haftzellen von sechs Beschuldigten. In Deutschland waren der 29-jährige Denny R. aus Niedersachsen und der 32-jährige Heiko W. aus Mecklenburg-Vorpommern von den Durchsuchungen betroffen. W. soll laut Medienberichten bereits seit 2010 Mitglied der „Weisse Wölfe Terrorcrew“ gewesen sein und an zahlreichen Demonstrationen teilgenommen haben. Der mutmaßliche Schweizer Rädelsführer Sebastian N. saß bereits seit März 2012 in Haft, weil er zuvor einen anderen Rechtsextremen niedergeschossen hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft warf den Beschuldigten die Gründung einer terroristischen Vereinigung vor, die durch Anschläge gegen die Bundesrepublik Deutschland das demokratische System gewaltsam beseitigen wollte. Laut Schweizer Staatsanwaltschaft habe die Gruppe etwa ein Attentat auf eine israelische Botschaft geplant. Die Gruppe hatte bereits ein eigenes elektronisches Verschlüsselungsprogramm entwickelt, über das sie kommunizierte. Laut der NZZ scheiterten die Ermittlungsbehörden in Teilen an der Entschlüsselung der verschlüsselten Dokumente, sodass diese nicht ausgewertet werden konnten. Ende 2014 wurden die Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts schließlich eingestellt. Auch wenn juristisch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Tathandlung bestehen, wird dieser Fall als Verdachtsfall geführt, weil mutmaßliche Anschlagsplanungen die Ermittlungen ausgelöst haben und die Gewaltbereitschaft einzelner Mitglieder zumindest das Potenzial für die Ausführung entsprechender Tatplanungen beinhalten. Aufgrund des Organisationsgrades der Gruppe mit eigens verschlüsselten Kommunikationssystemen und der damit verbundenen fehlenden Erkenntnis über die Kommunikationsinhalte der Gruppe ist der Fall relevant, um über Rechtsterrorismus in möglicherweise frühen Entwicklungsstadien Aussagen treffen zu können.
Eingestellt
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Neonazismus
Plan abstrakt
Formelle Gruppe
Ermittlungen (§ 129a)
Verdachtsfall
roter Hintergrund
Icon
2013
Sascha H., Robert E., Oliver R.
Am 4. und 5. September 2013 durchsuchten Ermittler:innen die Wohnungen der vier Beschuldigten Sascha H., Robert E., Oliver R. und Karl W. in Baden-Württemberg sowie einen rechtsextremen Szenetreff. Dabei stellten sie neben Chemikalien auch einen funktionstüchtigen Sprengsatz sicher. Die Beschuldigten sollen einen Anschlag auf politische Gegner:innen geplant haben. Dazu hätten sie vorgehabt, eine Rohrbombe mithilfe eines Modellflugzeuges[1]über einer Gegendemonstration abzuwerfen. E. hatte zwischen 2011 und 2012 bereits mindestens zehn erfolgreiche Sprengversuche durchgeführt. Als Drahtzieher galt der 23-jährige Oliver R., der bereits im August 2013 bei einer Neonazidemonstration in Dortmund einen selbst gebauten Sprengsatz von Robert E. auf Gegendemonstrant:innen warf und fünf von ihnen sowie einen Polizisten verletzte. Am 15. Oktober 2015 begann der Prozess gegen lediglich drei der vier Beschuldigten. Den Angeklagten wurde unter anderem der unerlaubte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgeworfen. Die Verhandlung endete am 21. Oktober 2015 mit Verurteilungen zwischen Geldstrafen von 90 Tagessätzen und anderthalb Jahren Bewährungsstrafe. <br/><br/>[1] Im Juni 2013 kam es in Bayern und Baden-Württemberg zu einem groß angelegten Polizeieinsatz gegen zwei mutmaßliche islamistische Terroristen, die einen Anschlag mit Modellflugzeugen geplant hätten. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Verurteilt
Baden-Württemberg
Neonazismus
Plan konkret
Informelle Gruppe
Ermittlungen (§ 40 SprengG)
Anklage (§ 40 SprengG)
Verurteilung (§ 40 SprengG)